25.000€ sind das Stammkapital welches jedoch jederzeit aufgestockt werden kann.
Die Einstweilige Verfügung und Unterlassungserklärung läuft dann sowohl gegen die Bossland GmbH als juristische Person als auch ihren Geschäftsführer als natürliche Person.
Er wird niemals wieder etwas in dieser Richtung machen können, nichtmal unter einem neuen Firmennamen.
bedeutet dass dann auch das aus fuer cybot? wenn bossland nie wieder was in der richtung machen kann? kenne die klageschrift nicht, aber ich denke es dreht sich ausschliesslich um HB, nicht um Bossland GmbH, nicht um Zwetsche.
bedeutet dass dann auch das aus fuer cybot? wenn bossland nie wieder was in der richtung machen kann? kenne die klageschrift nicht, aber ich denke es dreht sich ausschliesslich um HB, nicht um Bossland GmbH, nicht um Zwetsche.
Ich bin natürlich weder Rechtsanwalt, noch biete ich hier Rechtsberatung, aber wenn ich mich recht entsinen würde das auch auf Cybot zutreffen.
Bossland hat meiner Meinung nach mal erwähnt dass sowohl er als Privatperson als auch die Bossland GmbH verklagt wurden.
Wenn wirklich der schlimmste Fall bald eintreten sollte:
Kennt wer einen vergleichbaren Bot?
Edit: Und wie sieht es eigentlich aus, sollte Blizzard die einstweilige Verfügung in DE durchbringen? Wäre nur der Verkauf untersagt, oder wären auch diejenigen, die den Bot bereits besitzen, automatisch ausgeschlossen?
Da Blizzard das schon mit dem D3 Bot anscheinend durchgebracht hat, wäre es doch interessant zu erfahren, was mit den deutschen Nutzern passiert ist
Das mit der Unterlassungsklage hast du falsch verstanden.
Eine Unterlassungsklage bezieht sich immer auf das derweilige Objekt nicht auf eine Richtung. Er darf sehrwohl einen neuen Bot entwickeln, allerdings darf er keine Teile des HB Bots benutzen z.B. Teile vom Sourcecode. Sollte er diese benutzen Verstößt er als private und jursitische Person gegen diese Klage.
Das wäre das gleiche, wenn man einem Wischeschaftler verbietet zu forschen. Man kann ihm allerdingsverbieten in Sachen Atomenergie zu forschen. (Als Beispiel)
Quote:
Originally Posted by Carnex
Edit: Und wie sieht es eigentlich aus, sollte Blizzard die einstweilige Verfügung in DE durchbringen? Wäre nur der Verkauf untersagt, oder wären auch diejenigen, die den Bot bereits besitzen, automatisch ausgeschlossen?
Da Blizzard das schon mit dem D3 Bot anscheinend durchgebracht hat, wäre es doch interessant zu erfahren, was mit den deutschen Nutzern passiert ist
Mit dem Bot kann das keiner sagen, da ich nur mitbekommen habe, dass Blizzard gegen den Verkauf klagt, allerdings nicht gegen den Vertrieb (wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, wenn der Verkauf eingestellt werden muss)
Blizzard hat ja heute einen Termin mit Blizz wegen Demonbuddy soweit ich es verstanden habe.
heißt das die dürfen dann ihn nicht mehr verkaufen ?
oder darf man dann noch weiter verwenden ?
weiß jemand bescheid wann es evtl zur entscheidung kommen könnte ?
Der Verkauf von Demonbuddy durch die Bossland GmBH ist immoment untersagt, deswegen gibt (gab) es heute den Gerichtstermin weil Bossland Widerspruch eingelegt hat.
Wann eine Entscheidung kommt kann keiner sagen. Bossland selber hat gesagt er kämpft bis zum Schluss (ca 2014-2015)
ich war der einzige Zuschauer bei der Gerichtsverhandlung.
Wie ich es verstanden habe ist es vertag wurden, auf dem 19. Januar das Urteil.
Bossland war sehr sympatisch so wie die Anwälte von ihm.
Der Richter hat aus meine Meinung, garnicht verstanden was der bot eigentlich macht, er hat den bot mehr als cheat aufgenommen.
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dachte es könnte euch interessieren ;)
sollte ich hier falsch gepostet haben bitte ich einen Mod den beitrag ins richtige forum zu verschieben.