War heute beim Bewährungshelfer (§ 107 StGB & § 83 StGB AUT).
Muss 120 Sozialstunden ableisten, ansonsten drohen 3 Monate (bedingte) Haft mit bis zu 3 jähriger Bewährung.
Davor einpaar Drogen- (Code 104) und Bagatelldelikte, die nicht nennenswert sind.
War heute beim Bewährungshelfer (§ 107 StGB & § 83 StGB AUT).
Muss 120 Sozialstunden ableisten, ansonsten drohen 3 Monate (bedingte) Haft mit bis zu 3 jähriger Bewährung.
Davor einpaar Drogen- (Code 104) und Bagatelldelikte, die nicht nennenswert sind.
Öfters negativ in Erscheinung getreteten damals, aber so richtig schwere Dinger dann auch nicht. Aber ohne Grund habe ich noch nie Probleme gehabt, selbst als ich der Täter war, war ich immer kooperativ und somit waren die Beamten immer mega korrekt zu mir
Er wurde festgenommen wegen Verhönung Justizbeamter.
Ruhig solle er schlafen hinter schwedischen Gardien
Meine Erfahrung:
Streckt sich über Jahre im großen und ganzen von Kleinkram bis hin zu großen Coups schon Dinge hinter mir.
Aber wurde bis jetzt tatsächlich nur als Konsument/Dealer von Cannabis verurteilt/erwischt.
Danke an PKK S.... du H....
Ich war da aus bestimmten Gründen die ich hier nicht nennen will. Ich war die "Klägerin" bzw. habe mich am Ende dazu entschieden eine Anzeige zu stellen. Das ganze war vor über einem Jahr, da liefen die Ermittlungen auch schon seit 'nem Jahr und bis jetzt ist nichts gekommen bezüglich des Gerichtverfahrens und ob es überhaupt eins geben wird. (Beweise gegen die Person waren ziemlich eindeutig und in mehreren Fällen belegbar)
Ich war da aus bestimmten Gründen die ich hier nicht nennen will. Ich war die "Klägerin" bzw. habe mich am Ende dazu entschieden eine Anzeige zu stellen. Das ganze war vor über einem Jahr, da liefen die Ermittlungen auch schon seit 'nem Jahr und bis jetzt ist nichts gekommen bezüglich des Gerichtverfahrens und ob es überhaupt eins geben wird. (Beweise gegen die Person waren ziemlich eindeutig und in mehreren Fällen belegbar)
Der Thread ist aber nicht 2 Jahre alt, also hast du nicht gut gelesen.
Ich zitiere mich "[...] Das ganze war vor über einem Jahr, da liefen die Ermittlungen auch schon seit 'nem Jahr [...]"
Bedeutet: vor einem Jahr wurde ich dahin geladen (2018) und ein Jahr davor liefen die Ermittlungen schon (2017)
Der Thread ist aber nicht 2 Jahre alt, also hast du nicht gut gelesen.
Ich zitiere mich "[...] Das ganze war vor über einem Jahr, da liefen die Ermittlungen auch schon seit 'nem Jahr [...]"
Bedeutet: vor einem Jahr wurde ich dahin geladen (2018) und ein Jahr davor liefen die Ermittlungen schon (2017)
Eventuell für den ein oder anderen nützlich zu wissen, ohne jetzt lange Texte darüber lesen zu müssen: wenn gegen euch ein Haftbefehl besteht, muss immer ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund bestehen.
Ausnahme gilt nur bei schwerwiegende Straftaten (Mord oder Totschlag). In dem Fall muss kein Haftgrund bestehen.
Die Haftgründe sind folgende:
Fluchtgefahr
Verdunkelungsgefahr
Wiederholungsgefahr
Fluchtgefahr: es könnte sein, dass ihr der Strafe entgeht, indem ihr flüchtet.
Verdunkelungsgefahr: es könnte sein, dass ihr, während des Strafverfahrens, Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst.
Wiederholungsgefahr: es könnte sein, dass trotz des Strafverfahrens, das gegen euch eingeleitet wurde, weitere Straftaten verübt werden.
Meistens wird als Haftgrund die Fluchtgefahr angegeben.
Wird der Haftbefehl nun vollstreckt, kommen die netten Herren ‒ natürlich unangekündigt ‒ euch besuchen. Der schöne Brief mit meist rotem Hintergrund wird euch überreicht und ihr müsst euer Haus nun mit den Beamten zusammen verlassen (= Verhaftung).
Innerhalb von 48 Stunden müsst (!) ihr von den Beamten zum Haftrichter vorgeführt werden und er entscheidet darüber, ob ihr jetzt erstmal in Untersuchungshaft bleibt (§ 115 Abs. 4 StPO), oder mangels Haftgründen (§ 120 StPO) wieder auf freiem Fuß kommt.
Der Haftbefehl kann aber auch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden (§ 116 StPO).
Sollte jedoch der Haftrichter die Untersuchungshaft genehmigt haben, stehen euch folgende Mittel zur Verfügung:
Vorerst muss gesagt werden, dass die Dauer der Untersuchungshaft in der Regel nicht länger als sechs Monaten überschritten werden darf. Bestehen jedoch nach wie vor die Haftgründe bzw. ist die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft mit der vorgeworfenen Straftat immer noch gegeben, oder handelt es sich um ein umfangreiches Ermittlungskomplex, wird man meistens länger als sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzen.
Euer Anwalt kann gegen den Haftbefehl einen Haftprüfungsantrag stellen. Das heißt, dass der Haftbefehl geprüft wird, den der Haftrichter erlassen hat. Sollte der Haftrichter nach der Prüfung zum Fazit kommen, den Haftbefehl immer noch nicht aufzuheben, kann dagegen eine Haftbeschwerde eingelegt werden. Bei der Haftbeschwerde wird der Haftbefehl von einer höheren Instanz geprüft.
Ich hoffe, damit können die meisten etwas anfangen, die gerade in dieser Situation sind bzw. die Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Eltern, die gerade diesen Beitrag lesen. Der Betroffene selbst würde diesen Beitrag wahrscheinlich nicht lesen können (außer natürlich er verstößt gegen die Hausordnung (nicht Strafgesetz!) der JSA/JVA: Handyschmuggel (das ist aber natürlich ein anderes Thema)).
Disclaimer: ich bin kein Anwalt. Das heißt, dass der oben geschriebene Text nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist.
Ich hatte bislang nur die normale Routinen Begegnung mit der Kripax, Personen Abfrage und etc. Abgesehen von der ganzen Sache finde ich es auch wie @ es gesagt hat, sollten wir einerseits froh sein, dass es die überhaupt gibt.
Auch wenn wir Jungs aus der Straße sind und nach 1312 streben, dennoch halten die einiges fern von uns!
Vorladung KriminalPolizei - Betrug & Amazon Gutscheine 01/16/2012 - Main - 6 Replies Hallo ich habe heute gegen 14 uhr in meinen Briefkasten geschaut und habe eine Vorladung von der Polizei bekommen , in dem Brief steht das hier
VORLADUNG : VON IHNEN WURDEN AMAZON-GESCHENKTGUTSCHEINE EINGELÖST DIE ZUVOR BETRÜGERISCH ERLANT WURDEN .
Ich hatte mal vor 3 - 5 Monaten 1:2 Kurs über 100 - 250 Euro Gutscheine gekauft & auch eingelöst ab und zu wurden sie mal STONIERT und ich habe auch ne entschädigung von dem Verkäufer hier auf Epvp bekommen , ich weiß nicht was ich jetzt...
[Frage] Eure Erfahrungen mit dem ersten Root 01/19/2011 - Metin2 Private Server - 6 Replies Hey liebe Community,
soweit ich weiß, gibt es keinen Thread dieser Art, da dachte ich, wieso eigentlich nicht. Neulingen würde es viel bringen. (-:
Na dann:
Postet hier Eure Erfahrungen mit dem ersten Rootsponsor bzw. wie Ihr es geschafft habt, Euren ersten privaten Root-Server zum Laufen zu
Also, macht was aus diesem Thread! (-;
Eure Erfahrungen mit dem Collector 08/31/2010 - Flyff - 2 Replies Abend euch allen!
Bin gerade am überlegen, ob ich mir 1-2 Collectorchars zulege und schaue mir die ganzen Rates an. Finde es bisher nicht wirklich lukrativ, nach frühestens (im Durchschnitt, basiert ja auf Glück) 1 Woche nur 1 einziges Lightning-Piece zu bekommen :awesome:
Was für Erfahrungen habt ihr mit dem Collecten gemacht? Lohnt sich das oder muss ich mich dafür wirklich schon mit 3 Chars hinstellen und saugen was das Zeug hält? Klar gibt es noch andere Pieces, aber das sind...
Eure Erfahrungen mit Bugusing / Exploiting 12/01/2009 - World of Warcraft - 1 Replies Wollte mal fragen, was ihr mit bugusing und exploiting für erfahrungen gemacht habt / ab wann wird man gebannt etc?
Ich fliege derzeit abundzu unter nordend oder use den otherworld exploit.
ist blizz da schnell mit dem bannen?