Hallo Community,
dieser Thread dient lediglich nur zum Austausch von verschiedenen Erfahrungen über die Kripo bzw. die Staatsanwaltschaft. Hattet ihr schon mal was mit der Kripo zutun gehabt und wenn ja was wird/wurde euch vorgeworfen und wie ist das Ermittlungsverfahren ausgegangen bzw. läuft es immer noch?
Es muss nicht nur das Ermittlungsverfahren sein, sondern auch das Zwischenverfahren bzw. auch das Hauptverfahren worüber ihr berichten könnt.
Edit vom 26.06.2019:
Paar Informationen über dieses Thema habe ich schon im Thread als Beiträge geschrieben.
Hier kommen die wichtigsten Zusammenfassungen
Mit freundlichem Gruß
pnat
dieser Thread dient lediglich nur zum Austausch von verschiedenen Erfahrungen über die Kripo bzw. die Staatsanwaltschaft. Hattet ihr schon mal was mit der Kripo zutun gehabt und wenn ja was wird/wurde euch vorgeworfen und wie ist das Ermittlungsverfahren ausgegangen bzw. läuft es immer noch?
Es muss nicht nur das Ermittlungsverfahren sein, sondern auch das Zwischenverfahren bzw. auch das Hauptverfahren worüber ihr berichten könnt.
Edit vom 26.06.2019:
Paar Informationen über dieses Thema habe ich schon im Thread als Beiträge geschrieben.
Hier kommen die wichtigsten Zusammenfassungen
Quote:
Eventuell für den ein oder anderen nützlich zu wissen, ohne jetzt lange Texte darüber lesen zu müssen: wenn gegen euch ein Haftbefehl besteht, muss immer ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund bestehen.
Ausnahme gilt nur bei schwerwiegende Straftaten (Mord oder Totschlag). In dem Fall muss kein Haftgrund bestehen.
Die Haftgründe sind folgende:
- Fluchtgefahr
- Verdunkelungsgefahr
- Wiederholungsgefahr
Fluchtgefahr: es könnte sein, dass ihr der Strafe entgeht, indem ihr flüchtet.
Verdunkelungsgefahr: es könnte sein, dass ihr, während des Strafverfahrens, Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst.
Wiederholungsgefahr: es könnte sein, dass trotz des Strafverfahrens, das gegen euch eingeleitet wurde, weitere Straftaten verübt werden.
Meistens wird als Haftgrund die Fluchtgefahr angegeben.
Wird der Haftbefehl nun vollstreckt, kommen die netten Herren ‒ natürlich unangekündigt ‒ euch besuchen. Der schöne Brief mit meist rotem Hintergrund wird euch überreicht und ihr müsst euer Haus nun mit den Beamten zusammen verlassen (= Verhaftung).
Innerhalb von 48 Stunden müsst (!) ihr von den Beamten zum Haftrichter vorgeführt werden und er entscheidet darüber, ob ihr jetzt erstmal in Untersuchungshaft bleibt (§ 115 Abs. 4 StPO), oder mangels Haftgründen (§ 120 StPO) wieder auf freiem Fuß kommt.
Der Haftbefehl kann aber auch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden (§ 116 StPO).
Sollte jedoch der Haftrichter die Untersuchungshaft genehmigt haben, stehen euch folgende Mittel zur Verfügung:
Vorerst muss gesagt werden, dass die Dauer der Untersuchungshaft in der Regel nicht länger als sechs Monaten überschritten werden darf. Bestehen jedoch nach wie vor die Haftgründe bzw. ist die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft mit der vorgeworfenen Straftat immer noch gegeben, oder handelt es sich um ein umfangreiches Ermittlungskomplex, wird man meistens länger als sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzen.
Euer Anwalt kann gegen den Haftbefehl einen Haftprüfungsantrag stellen. Das heißt, dass der Haftbefehl geprüft wird, den der Haftrichter erlassen hat. Sollte der Haftrichter nach der Prüfung zum Fazit kommen, den Haftbefehl immer noch nicht aufzuheben, kann dagegen eine Haftbeschwerde eingelegt werden. Bei der Haftbeschwerde wird der Haftbefehl von einer höheren Instanz geprüft.
Ich hoffe, damit können die meisten etwas anfangen, die gerade in dieser Situation sind bzw. die Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Eltern, die gerade diesen Beitrag lesen. Der Betroffene selbst würde diesen Beitrag wahrscheinlich nicht lesen können (außer natürlich er verstößt gegen die Hausordnung (nicht Strafgesetz!) der JSA/JVA: Handyschmuggel (das ist aber natürlich ein anderes Thema)).
Disclaimer: ich bin kein Anwalt. Das heißt, dass der oben geschriebene Text nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
pnat
Quote:
Hallo Community,
ich werde euch in diesem Beitrag über das polizeiinterne Programm INPOL(-neu), oder auch POLIS bzw. POLAS in jeweiligen Bundesländern genannt (polizeiliches Auskunftssystem), berichten.
Nachfolgend verwende ich nur den Begriff "INPOL".
INPOL ist eine Datenbank für die Polizei. Da werden personenbezogene Daten von Personen gespeichert. Darüber hinaus findet man da ebenso die Kriminallakten über die jeweilige Person (Verurteilungen, Haftdauer, usw.).
INPOL kann man logischerweise nur über das Intranet erreichen, sodass es nahezu unmöglich ist, dass es an die "Außenwelt" gelangt.
INPOL ist für präventive und repressive Maßnahmen exzellent, aber wenn man den Datenschutz bedenkt, ist es eine absolute Katastrophe.
Nehmen wir mal an, dass Ihr wegen des BtMG verurteilt wurdet, da ihr gedealt und selbst was genommen habt. Zum Tatzeitpunkt wart ihr Jugendlicher und es wurde das Jugendstrafrecht angewandt. Ihr wurdet zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Nun, euer Anwalt wird euch dann vermutlich sagen, dass es dazu keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis geben wird (das, was ihr eurem Arbeitgeber vorlegen müsst), da bei einer Haftstrafe auf Bewährung im Jugendstrafrecht nichts im polizeilichen Führungszeugnis steht.
Anders sieht es jedoch beim BZR (Bundeszentralregister) aus, da wird dann in eurem Fall die Jugendstrafe aufgelistet und je nach Länge der Bewährung wird der Eintrag in fünf Jahren, oder aber erst nach zehn Jahren gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch.
Beim INPOL wird ebenso in der Kriminalakte eure Verurteilung sowie der Tatbestand vermerkt. Anders jedoch wie beim BZR, werden bei den Polizisten sämtliche Löschfristen nicht eingehalten und sie bleiben bei der Polizeidatenbank bestehen, "aufgrund von Personalmangel". Darüber hinaus wird, wenn man euch in der Polizeidatenbank sucht, einen Vermerk zu eurer Person gemacht. Da steht dann meistens unter eurem Namen: "+ BTM-Konsument".
Stellt euch nun vor, 30 Jahre nach der begangenen Tat, dass ihr bei einer Verkehrskontrolle angehalten werdet. Im Auto sitzen eure Frau und eure zwei Kinder (die nichts von eurer kriminellen, jugendlichen Vergangenheit wissen). Es wird erstmal nach den Führerschein sowie den Fahrzeugschein gefragt. Meistens darf man danach weiterfahren, aber manchmal wird eine Personenabfrage zu eurer Person gemacht (da vilt. ein Haftbefehl gegen euch vorliegt). Wenn der Beamte nicht gerade diskret ist und die Personenabfrage per Funk vor euch und der Familie macht und dann die Rückmeldung vom anderen Beamten kommt, staunen nun alle Gesichter (insbesondere von der Frau und den zwei Kindern): Herr Mustermann ist schon mal wegen des BtMG aufgefallen. Nun, wie kann das denn passieren? Wurden da etwa die Löschfristen nicht eingehalten? Es ist doch schon 30 Jahre her. Autsch. Leider keine Seltenheit.
Die Frau meckert dann rum, dass sie doch nicht alle Geheimnisse von ihrem Mann weiß und dass sie jahrelang angelogen worden ist und die Kinder denken, ihr Vater ist ein Krimineller, obwohl er mit der Sache jahrzehntelang schon abgeschlossen hat.
Aber bevor die Frau rummeckert, wird Herr Mustermann nach der Mitteilung des Beamten am anderen Funk strenger kontrolliert, da wie gesagt, ein Verstoß gegen das BtMG bestanden hat und er dann laut Polizeibeamten ein Drogenkonsument ist, der Auto fährt. Deswegen die strengere Kontrolle.
BtMG ist natürlich in dem Fall nicht so übertrieben, ihr könnt euch auch die selbe Geschichte mit Sexualstraftätern ausdenken.
Darüber hinaus, was viele auch nicht wissen, sind im INPOL auch die Kriminaldaten eingetragen, die im Strafverfahren vom Richter eingestellt worden sind und man z. B. nur Sozialstunden machen musste.
Aber damit das nicht passiert, müsst ihr folgendes tun:
Ihr könnt einen Antrag auf Auskunft sowie Löschung der Daten bei der hiesigen Polizeidienststelle beantragen (ggf. würde ich auch beim LKA von eurem Bundesland und BKA einen Antrag schicken (selbstverständlich könnt ihr ebenso auch beim Verfassungsschutz Auskunft sowie Löschung beantragen)).
Mehrere Informationen sowie Musterformulare findet ihr hier =>
Ich würde euch empfehlen, das zu machen, sofern jemand von euch strafrechtlich bekannt ist.
Liebe Grüße
pnat
Mit freundlichem Gruß
pnat