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Was ist ein BAföG und wozu dient er?
Discussion on Was ist ein BAföG und wozu dient er? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
01/22/2015, 13:51
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2013
Posts: 2,870
Received Thanks: 317
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Was ist ein BAföG und wozu dient er?
Bitte die Kurzform als Antwort! Danke sehr!
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01/22/2015, 13:55
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2010
Posts: 3,748
Received Thanks: 282
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BAföG= Geld, dass man während des Studiums vom Staat bekommt um zu überleben.
Man muss NUR einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt.
Um BAföGzu bekommen, muss man bestimmte Auflagen erfüllen, z.B. darf das Gehalt der Eltern nicht zu hoch sein.
Wenn du beabsichtigst BAföG zu beantragen schau dir mal die Seite dazu an:
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01/22/2015, 14:11
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#3
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elite*gold: 3
Join Date: Jul 2006
Posts: 3,053
Received Thanks: 1,237
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Quote:
Originally Posted by Lucky´s
BAföG= Geld, dass man während des Studiums vom Staat bekommt um zu überleben.
Man muss NUR einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt.
Um BAföGzu bekommen, muss man bestimmte Auflagen erfüllen, z.B. darf das Gehalt der Eltern nicht zu hoch sein.
Wenn du beabsichtigst BAföG zu beantragen schau dir mal die Seite dazu an: 
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Nicht ganz.. du musst schon alles zurück zahlen, nur halt ohne jeglichen Zinsen. Und das erst ab dem 5. Jahr nachdem du dein Studium fertig hast.
Achja: Falls du ein Abendstudium machen willst, bekommst du kein Bafög, kannst ja über Tag arbeiten gehen.
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01/22/2015, 14:12
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#4
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elite*gold: 656
Join Date: Feb 2009
Posts: 5,411
Received Thanks: 1,859
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Quote:
Originally Posted by Lucky´s
BAföG= Geld, dass man während des Studiums vom Staat bekommt um zu überleben.
Man muss NUR einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt.
Um BAföGzu bekommen, muss man bestimmte Auflagen erfüllen, z.B. darf das Gehalt der Eltern nicht zu hoch sein.
Wenn du beabsichtigst BAföG zu beantragen schau dir mal die Seite dazu an: 
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Ergänzend dazu kann man noch sagen, dass es Bafög auch für Schüler gibt, die eine schulische Ausbildung machen.
Davon muss man nichts zurückzahlen... ohne Kinder usw bekommt man dann 216€ maximal, wenn die Eltern unter 40k im Jahr verdienen.
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01/22/2015, 14:19
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#5
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elite*gold: 34
Join Date: Jun 2014
Posts: 946
Received Thanks: 83
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Bafög = Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Bafög-Zahlung:
Je nach Einkommenssituation der Eltern und deiner Geschwister erhältst du einen "Grundbedarf" der wird aus einigen Grundlagen errechnet.
Der Maximale Betrag, liegt bei rund 500€.
Lebst du dann noch alleine und die Wohnung gehört nicht deinen Elter, erhältst du bei Nachweis nochmal 224€ Mietzuschlag.
Der Betrag vom Grundbetrag (max. rund 500) ist in 2 Teile geteilt.
Einmal vom Bafögamt 50%
und die anderen 50% sind Staatsdarlehen, die musst du zurück zahlen.
Beispiel:
Du bekommst monatlich 664€ BaföG:
224€ Mietzuschuss
220€ Grundbetrag
220€ Staatsdarlehen ---> Diese 220 musst du im laufe deines Lebens zurück zahlen.
Hoffe konnte dir helfen.
€dit: Du darfst max. 400€ Neben dem BaföG verdienen.
Ist es mehr, bekommst du Abzüge beim Grundbedarf.
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01/22/2015, 14:52
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#6
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2013
Posts: 2,870
Received Thanks: 317
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Nein nicht für mich, aber meine arschige Schwester macht meiner Mutter das leben nicht gerade lebhaft. Dauerhaft macht sie Schulden, und hat schon 1 mal ihre Lehre abgebrochen, jetzt fängt sie eine Lehre/Ausbildung/Studium, keine Ahnung sie wohnt bei uns aber redet nicht zu uns, schon seit 2 Jahren, an und will BAföG haben. Mein Vater verdient monatlich leider ~3000€ und meine Mutter weniger, also müssen wir anscheinend den BAföG zahlen. Zu dumm, dass wir kein Recht haben, diesen BAföG nicht zu gewehren, da sie ja von meiner Mutter ide leibliche Tochter, und von meinem Vater die Adoptivtochter (Mein Vater wohnt nicht bei uns) ist. Sie ist am 14.01. >> 21 Jahre alt geworden.
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01/22/2015, 14:56
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#7
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2011
Posts: 3,872
Received Thanks: 1,163
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BAfoG nennt man Berufs- und Ausbildungsförderungsgehalt.
Ich erhalte es selber und da ich im Monat 100€ Miete abdrücke, kriege ich auch etwas mehr BAföG, als Leute, die noch bei ihren Eltern wohnen.
Als Schüler ist BAföG 'geschenkt', du musst es nicht zurückzahlen, es dient eben dazu, dich zu fördern. Jedoch musst du als Student einen Teil davon zurückzahlen.
Jedoch bekommt man BAföG nicht, wenn deine Eltern genug verdienen.
Beantragen kannst du es bei der Kreisverwaltung oder was es eben bei euch gibt.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
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01/22/2015, 16:35
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#8
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elite*gold: 190
Join Date: Dec 2013
Posts: 1,151
Received Thanks: 923
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Quote:
Originally Posted by Daryl Dixon ™
also müssen wir anscheinend den BAföG zahlen.
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BAFöG müssen nicht deine Eltern zahlen, sondern der Staat. Und dann muss deine Schwester einen Teil an den STaat zurückzahlen.
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01/22/2015, 17:03
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#9
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elite*gold: 1
Join Date: Nov 2010
Posts: 9,015
Received Thanks: 1,269
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Geld vom Staat während dem Studium
nach dem studium musst du es zur hälfte wieder zurückzahlen (nicht direkt und max 10.000€)
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01/22/2015, 18:25
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#10
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elite*gold: 30
Join Date: May 2010
Posts: 490
Received Thanks: 242
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Quote:
Originally Posted by Daryl Dixon ™
Nein nicht für mich, aber meine arschige Schwester macht meiner Mutter das leben nicht gerade lebhaft. Dauerhaft macht sie Schulden, und hat schon 1 mal ihre Lehre abgebrochen, jetzt fängt sie eine Lehre/Ausbildung/Studium, keine Ahnung sie wohnt bei uns aber redet nicht zu uns, schon seit 2 Jahren, an und will BAföG haben. Mein Vater verdient monatlich leider ~3000€ und meine Mutter weniger, also müssen wir anscheinend den BAföG zahlen. Zu dumm, dass wir kein Recht haben, diesen BAföG nicht zu gewehren, da sie ja von meiner Mutter ide leibliche Tochter, und von meinem Vater die Adoptivtochter (Mein Vater wohnt nicht bei uns) ist. Sie ist am 14.01. >> 21 Jahre alt geworden.
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Da ich selbst BAföG für mein Studium beziehe, kann ich dir zu deiner
Situation folgende Auskünfte geben:
- Der BAföG-Antrag wird nur bearbeitet, wenn ALLE dazugehörigen Unterlagen
(von Vater, Mutter & deiner Schwester) eingereicht werden.
Geschieht das nicht fristgerecht, kann der Anspruch auf BAföG verweigert
werden
- Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern, dem Wohnsitz
deiner Schwester (wenn deine Schwester bei euch wohnt, bekommt sie den
Wohnzuschlag nicht) und ihrem persönlichen Vermögen
- Wenn Vater oder Mutter zu viel Geld für den BAföG-Anspruch verdienen,
oder deine Schwester zu viel eigenes Vermögen besitzt, dann verringert
sich der Betrag, den sie erhält oder sie bekommt gar kein Geld
- Wenn sie den Bescheid erhält, dass sie Anspruch auf BAföG hat, dann steht
dort auch, wieviel sie durch zu hohes Einkommen der Eltern nicht
erhält. Den Betrag könnte sie sich auch einklagen, wenn deine Eltern ihr
die Zuzahlung zum BAföG verweigern.
Vielleicht nicht ganz uninteressant: Von einer Freundin hat sich die Mutter
geweigert, die Unterlagen auszufüllen, somit hatte sie keine Chance, den
Antrag auf BAföG zu stellen (weil der Antrag nicht komplett war).
Allerdings weiß ich nicht, ob man dagegen nicht auch rechtlich vorgehen
könnte.
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01/22/2015, 19:00
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#11
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2013
Posts: 2,870
Received Thanks: 317
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Quote:
Originally Posted by MöÖpx3
Da ich selbst BAföG für mein Studium beziehe, kann ich dir zu deiner
Situation folgende Auskünfte geben:
- Der BAföG-Antrag wird nur bearbeitet, wenn ALLE dazugehörigen Unterlagen
(von Vater, Mutter & deiner Schwester) eingereicht werden.
Geschieht das nicht fristgerecht, kann der Anspruch auf BAföG verweigert
werden
- Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern, dem Wohnsitz
deiner Schwester (wenn deine Schwester bei euch wohnt, bekommt sie den
Wohnzuschlag nicht) und ihrem persönlichen Vermögen
- Wenn Vater oder Mutter zu viel Geld für den BAföG-Anspruch verdienen,
oder deine Schwester zu viel eigenes Vermögen besitzt, dann verringert
sich der Betrag, den sie erhält oder sie bekommt gar kein Geld
- Wenn sie den Bescheid erhält, dass sie Anspruch auf BAföG hat, dann steht
dort auch, wieviel sie durch zu hohes Einkommen der Eltern nicht
erhält. Den Betrag könnte sie sich auch einklagen, wenn deine Eltern ihr
die Zuzahlung zum BAföG verweigern.
Vielleicht nicht ganz uninteressant: Von einer Freundin hat sich die Mutter
geweigert, die Unterlagen auszufüllen, somit hatte sie keine Chance, den
Antrag auf BAföG zu stellen (weil der Antrag nicht komplett war).
Allerdings weiß ich nicht, ob man dagegen nicht auch rechtlich vorgehen
könnte.
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Meine Schwester macht sowas auch rechtlich. Sie hat sich mal einen Gerichtsbeschluss geholt, um ein Recht auf ihren Zimmerschlüssel zu haben ^^
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01/22/2015, 19:00
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#12
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elite*gold: 45
Join Date: Dec 2012
Posts: 2,304
Received Thanks: 284
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Quote:
Originally Posted by Lucky´s
BAföG= Geld, dass man während des Studiums vom Staat bekommt um zu überleben.
Man muss NUR einen Teil des Geldes wieder zurückzahlen, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt.
Um BAföGzu bekommen, muss man bestimmte Auflagen erfüllen, z.B. darf das Gehalt der Eltern nicht zu hoch sein.
Wenn du beabsichtigst BAföG zu beantragen schau dir mal die Seite dazu an: 
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ODER eine Schulische ausbildung
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01/23/2015, 14:20
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#13
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elite*gold: 1
Join Date: Aug 2013
Posts: 1,898
Received Thanks: 1,346
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BAföG: Ein Gesetz, um Geld während einer Ausbildung (Studium ist auch eine Ausbildung) zu erhalten, falls deine Eltern zu wenig Einkommen und Vermögen besitzen.
Als Schüler (nicht bei den Eltern wohnend) kriegt man ihn als 100% unverzinsten Darlehen, d.h. man muss nichts zurückzahlen.
Als Student, wenn man die Auflagen erfüllt, i.d.R als 50% unverzinsten Darlehen.
Gibt noch weitere mögliche Formen, wie z.B. Abendgymnasium und Fachklassen..
Höchstsatz:
Wenn du bei den Eltern lebst und über die versichert bist: 422 €
Wenn du bei den Eltern lebst und nicht über die versichert bist: 495€
Wenn du alleine wohnst und über die Eltern versichert bist: 597€
Wenn du alleine wohnst und selbst versichert bist: 670€
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01/23/2015, 14:24
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#14
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elite*gold: 0
Join Date: Jun 2013
Posts: 327
Received Thanks: 60
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sowas wie ein kredit für studenten oder azubis (?) muss man halt zurückzahlen, kurz genug?
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01/23/2015, 16:47
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#15
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elite*gold: 2018
Join Date: Feb 2014
Posts: 353
Received Thanks: 85
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Quote:
Originally Posted by Renegade91
Nicht ganz.. du musst schon alles zurück zahlen, nur halt ohne jeglichen Zinsen. Und das erst ab dem 5. Jahr nachdem du dein Studium fertig hast.
Achja: Falls du ein Abendstudium machen willst, bekommst du kein Bafög, kannst ja über Tag arbeiten gehen.
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Nein, man muss nur um die 50% zurück zahlen.
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