So,habe die Tage mal über etwas nachgedacht und wollte mal schauen ob mir hier ein paar Füchse etwas dazu sagen können b.z.w mir kurz sagen können ob ja oder nein,da ich mich nie wirklich damit befasst habe,nun zum Thema.
Vor Ca einem bis anderthalb Jahren habe ich auf Ebay kleinanzeigen Etwas für eine größere summe Geld gekauft,die Ware nie Erhalten und eine Anzeige wegen Betrug erstattet,es allerdings dabei belassen b.z.w nicht das Hintergrundwissen gehabt dass ich das Geld Privat zurückklagen muss,bei der Angezeigten Person,darüber ist alles belegbar,allerdings habe ich aufgrund von weiterreichen des Falls nie Post von der Polizei bekommen,das die Ermittlungen o.ä eingestellt wurden.
Nun möchte ich morgen versuchen bei der Polizei anzurufen oder nächste Woche dort persönlich zu erscheinen und nach Möglichkeiten den Polizisten der zuständigen Behörde b.z.w den Polizisten mit dem ich die Anzeige erstattet habe zu erreichen und dort nachzuhaken. ( falls der nicht schon in Rente ist .. =)
Außerdem würde ich gern wissen ob der Klageanspruch für den bereits begangenen Betrug verfallen kann oder ob ich noch die Möglichkeiten habe eine Klage einzureichen um vielleicht das Geld doch noch wieder zurückzubekommen.
Falls jemand davon Ahnung hat,oder vielleicht eine Ähnliche Situation erlebt hat,kommentiert =)
Naechstes mal per PayPal bezahlen, da hast du dann in einem klick dein geld wieder.
Alles klar,danke.
Quote:
Originally Posted by A$AP amphe
Als dein Anwalt rate ich dir, nimm einen Anwalt.
Habe ich heute drüber nachgedacht und ich werde dort mal anrufen und hinterfragen (Kostenfrage,lohnt sich das? Falls trz der Gläubiger titel erworben wird aber leider nichts zu gläubigen ist,sitzt man nochmehr da,deshalb)
werde hier mal updates schreiben,wäre vielleicht ja für andere interessant ob es den Aufwand wert ist.
Habe ich heute drüber nachgedacht und ich werde dort mal anrufen und hinterfragen (Kostenfrage,lohnt sich das? Falls trz der Gläubiger titel erworben wird aber leider nichts zu gläubigen ist,sitzt man nochmehr da,deshalb)
werde hier mal updates schreiben,wäre vielleicht ja für andere interessant ob es den Aufwand wert ist.
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7 Jahre? Welche Rechtsgrundlage ist das? Die regelmäßige Verjährungsfrist beläuft sich nach BGB auf 3 Jahre und fängt mit dem Ersten des auf das Ereignis folgenden Jahres an. Aus dem Jahre 2016 würde die Forderung mit Ablauf des 31.12.2019 24:00 Uhr verjähren. Auf Hemmung der Verjährung wollen wir nicht eingehen.
Regulär wäre das Mahnverfahren zu betreiben (Inverzugsetzung erforderlich). Zinsberechnung für Verbraucher gemäß BGB. Der Mahnantrag kann online gestellt werden beim zuständigen Mahngericht (Zuständigkeit nach Wohnort des Antragstellers). Sollte der Gläubiger Einwendungen (Rechtsmittel) erheben, so ist eine Klage beim zuständigen Amtsgericht zu erheben. Anwaltszwang liegt nicht vor, wenn man aber nicht mit der Materie vertraut ist, empfiehlt es sich. Kosten sind allerdings nicht unerheblich.
Edit: Im Mahnverfahren wird normalerweise PKH nicht gewährt, die Materie ist nicht komplex genug - meines Wissens nach zumindest.
7 Jahre? Welche Rechtsgrundlage ist das? Die regelmäßige Verjährungsfrist beläuft sich nach BGB auf 3 Jahre und fängt mit dem Ersten des auf das Ereignis folgenden Jahres an. Aus dem Jahre 2016 würde die Forderung mit Ablauf des 31.12.2019 24:00 Uhr verjähren. Auf Hemmung der Verjährung wollen wir nicht eingehen.
Regulär wäre das Mahnverfahren zu betreiben (Inverzugsetzung erforderlich). Zinsberechnung für Verbraucher gemäß BGB. Der Mahnantrag kann online gestellt werden beim zuständigen Mahngericht (Zuständigkeit nach Wohnort des Antragstellers). Sollte der Gläubiger Einwendungen (Rechtsmittel) erheben, so ist eine Klage beim zuständigen Amtsgericht zu erheben. Anwaltszwang liegt nicht vor, wenn man aber nicht mit der Materie vertraut ist, empfiehlt es sich. Kosten sind allerdings nicht unerheblich.
Edit: Im Mahnverfahren wird normalerweise PKH nicht gewährt, die Materie ist nicht komplex genug - meines Wissens nach zumindest.
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Folgendes:
Ich hab gestern Post von der Deutschen Bahn bekommen, bezugnehmend auf einen Fall vom 18.6.09.
Damals haben sie mich schon angeschrieben weil ich angeblich ohne gültiges ticket gefahren sei. allerdings hatte und habe ich definitiv für die strecke eine gültige monatskarte. der betrag wurde damals und wird auch heute noch fleissig abgebucht.
ich habe dementsprechend damals einspruch...