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Deutsche Bahn (Rechtsfrage)
Discussion on Deutsche Bahn (Rechtsfrage) within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
01/14/2010, 11:46
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#1
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elite*gold: 101
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Deutsche Bahn (Rechtsfrage)
vorab: wieso gibts eigentlich keine law section mehr? hab zumindest grad keine gesehen...
Folgendes:
Ich hab gestern Post von der Deutschen Bahn bekommen, bezugnehmend auf einen Fall vom 18.6.09.
Damals haben sie mich schon angeschrieben weil ich angeblich ohne gültiges ticket gefahren sei. allerdings hatte und habe ich definitiv für die strecke eine gültige monatskarte. der betrag wurde damals und wird auch heute noch fleissig abgebucht.
ich habe dementsprechend damals einspruch eingelegt und nie wieder etwas von ihnen gehört.
ähnliche fälle hatte ich schonmal in der vergangenheit, wenn ich dort einspruch eingelegt habe kam auch nie eine rückmeldung. dementsprechend bin ich auch diesesmal davon ausgegangen dass die sache sich geklärt hat als mal wieder keine antwort kam.
in dem schreiben von gestern stand dann sinngemäß dass die prüfung nun abgeschlossen ist und sie festgestellt haben dass ich kein gültiges ticket hatte.
ich bin zu 100% im recht und werde dementsprechend die 47€ auch nicht zahlen nur habe ich jetzt das problem dass ich die ganzen unterlagen von damals, d.h. das schreiben von der bahn sowie die antwortmail die ich geschrieben habe nicht mehr habe. warum auch? ist ja schon über ein halbes jahr her....
wie schaut das jetzt rechtlich aus? nach der langen zeit kann ich mich weder daran erinnern welche station das war noch wie der schaffner heisst der den blödsinn verzapft hat.
es kann doch nicht sein dass die bahn sich einfach mal so mehrere monate zeit lässt und ich mich jetzt nicht mehr vernünftig dazu äussern kann, oder?
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01/14/2010, 11:54
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#2
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elite*gold: 111
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wenn du noch die Monatskarte hast machst ne kopie von der und schickst es denen ( klapt nur wenn auf der Fahrkarte dein Name oder ein Bild von dir drauf ist sonst kommt die ausrede "könnte auch vom Nachbar die Karte sein")
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01/14/2010, 11:56
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#3
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elite*gold: 101
Join Date: Jan 2006
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is ne chipkarte. d.h. auch bei denen in der datenbank die müssen halt nur mal vernünftig nachschauen sind aber offensichtlich zu inkompetent
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01/14/2010, 11:59
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#4
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elite*gold: 111
Join Date: Oct 2008
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dann besteh drauf das die nachschauen und droh den damit wenn sie es nicht machen das du zu deinem Anwalt gehst.
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01/14/2010, 12:01
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#5
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elite*gold: 101
Join Date: Jan 2006
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klar. wie gesagt es geht mir ja nur darum dass, wenn es zum rechtsstreit kommt habe ich nichtmehr alle informationen beisammen da die sich wie erwähnt über ein halbes jahr zeit liessen. meine hauptsächliche frage ist also ob das überhaupt rechtens ist nach einer so langen zeit noch ansprüche zu stellen ohne sich in der zwischenzeit zu melden
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01/14/2010, 12:06
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#6
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elite*gold: 4
Join Date: Aug 2008
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Wozu law section ?
2 Sekunden google :
...obwohl dieser seine gültige Dauerkarte vergessen hat, sich nicht wegen Beförderungserschleichung gemäß § 265 a StGB strafbar macht.....
Auch wenn in solchen Fällen keine Strafbarkeit begründet worden ist, so ändert dies nichts an der Möglichkeit der Verkehrsbetriebe, aufgrund des Verstoßes gegen die Beförderungsbedingungen des Unternehmens eine zivilrechtliche Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese ist in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Diese Fahrgäste müssen in der Regel innerhalb einer Woche nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Dauerkarte besessen haben. Fällig ist dann eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- bis 7,-. Dieses wurde durch den Bundesrat eingeräumt.
...Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Mann frei (2 Ss 250/99). Die Fahrgäste seien verpflichtet, den Fahrausweis bei sich zu führen, um so die Zahlung des Entgelts nachweisen zu können. Wer sie nicht vorzeigen könne, verstoße deshalb gegen die Beförderungsbedingungen - das sei aber nicht mit Schwarzfahren zu verwechseln. Es sei nicht ersichtlich, wie der Fahrgast die Stadtwerke geschädigt haben sollte: Schließlich habe er seine Monatskarte bezahlt...
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01/14/2010, 12:09
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#7
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elite*gold: 101
Join Date: Jan 2006
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beim schwarzfahren weiss ich das auch ja.
vielleicht hab ichs nicht ausführlich oben beschrieben.
ich hatte meine chipkarte dabei. der schaffner hat die chipkarte genommen, sie eingelesen und gesagt "nö du darfst hier nicht fahren" auf der homepage der vrs steht aber definitiv dass ich in der preisstufe die ich habe dort fahren darf.
desweiteren wurde ich mehrfach auf der strecke kontrolliert und mehr als 10 andere schaffner haben die karte immer akzeptiert
ich hatte also die fahrerlaubnis und hatte sie auch dabei! lediglich der schaffner und sein gerät behauptet es würde nicht stimmen. ich hätte also zu dem zeitpunkt nicht mehr machen können.
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01/14/2010, 12:12
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#8
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elite*gold: 111
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wenn du sie dabei hattest und sie für die Zone/Region Gültig war brauchst du keine angst haben wenn er sie eingelesen hat ist es in der Datenbank
also lehn dich zurück und lass die mal arbeiten
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01/14/2010, 16:21
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#9
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elite*gold: 101
Join Date: Jan 2006
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hm niemand der sich mit so einer situation näher auskennt?
btw @shadowknightx: danke für die ratschläge, ich habe auch nicht wirklich "angst" mich interessiert es einfach nur brennend da ich in google einen solch konkreten fall nicht ausmachen konnte da bezieht sich alles nur aufs schwarzfahren.
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01/14/2010, 16:43
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#10
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elite*gold: 111
Join Date: Oct 2008
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ich kenn die Situtation genau
freunde verwnate etc
ist manchen fast und andern genau das selbe passiert
aber als sie nachweisen konnten das sie in dem Zeitraum eine Gültige Fahrkarte hatten war alles okey
da es bei dir genau so ist bist du völlig im Recht
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