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Rechtsfrage
Discussion on Rechtsfrage within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
07/28/2017, 10:35
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#1
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elite*gold: 51
Join Date: Dec 2009
Posts: 3,710
Received Thanks: 1,337
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Rechtsfrage
Hallo,
kurze rechtliche Frage.
Ich hatte meinen Laptop bei eBay-Kleinanzeigen verkauft. Privat für 500€. Als defekt. So einer hat ihn gekauft. Geld überwiesen. Ich habe ihm das geld zurück geschickt, da der laptop wieder geht. Nun droht er mit anzeige und sagt wir hätten einen Kaufvertrag etc.
Ich hatte meine Willenserklärung zum Verkauf zurückgezogen bzw. Angefochten.
Wie ist meine Rechtslage in dem Fall?
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07/28/2017, 10:45
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#2
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Be a Gentleman...!
elite*gold: 37
Join Date: Apr 2014
Posts: 6,716
Received Thanks: 1,599
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Der Zustand des Artikels hat sich verändert. Ob negativ oder positiv spielt dabei keine Rolle.
Hättest ihn ja ebenfall "noch mehr" kaputt machen können und dann wäre er wohlmöglich abgesprungen.
Würde versuchen auf diesem Weg etwas zu erreichen. Ich denke mal das es schon ein sehr seltener jedoch kein Einzelfall ist. Würde mich einfach ein eBay wenden und warten was die sagen. Die werden damit wohl die meiste Erfahrung haben.
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07/28/2017, 10:57
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#3
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elite*gold: 18
Join Date: Feb 2012
Posts: 1,723
Received Thanks: 225
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Ich denke, dass das problematisch für dich werden wird, falls er wirklich zu einem Anwalt rennt.
Meines erachtens liegst du im Unrecht, da ein Kaufvertrag geschlossen war und du keinen validen Grund hast diesen anzufechten. Keine Ahnung ob Irrtum dazieht, da du dich ja nicht direkt verschrieben hast.
Ich bin aber auch kein Jurist. Falls du Post bekommst, solltest du wahrscheinlich ebenfalls einen Anwalt einschalten, solange da aber nichts passiert heißt es wohl "wo kein Kläger da kein Richter".
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07/28/2017, 10:58
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#4
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elite*gold: 51
Join Date: Dec 2009
Posts: 3,710
Received Thanks: 1,337
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Quote:
Originally Posted by sL1Me
Der Zustand des Artikels hat sich verändert. Ob negativ oder positiv spielt dabei keine Rolle.
Hättest ihn ja ebenfall "noch mehr" kaputt machen können und dann wäre er wohlmöglich abgesprungen.
Würde versuchen auf diesem Weg etwas zu erreichen. Ich denke mal das es schon ein sehr seltener jedoch kein Einzelfall ist. Würde mich einfach ein eBay wenden und warten was die sagen. Die werden damit wohl die meiste Erfahrung haben.
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Er ist halt ne richtige Ratte.
War ein sonst ganz netter Typ jetzt macht er so ne Nummer.
Naja er hat nur meine Email-Adresse. Soll er ruhig zum Anwalt flitzen und es probieren
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07/28/2017, 11:05
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#5
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elite*gold: 55
Join Date: Oct 2009
Posts: 5,471
Received Thanks: 1,479
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Quote:
Originally Posted by sL1Me
Der Zustand des Artikels hat sich verändert. Ob negativ oder positiv spielt dabei keine Rolle.
Hättest ihn ja ebenfall "noch mehr" kaputt machen können und dann wäre er wohlmöglich abgesprungen.
Würde versuchen auf diesem Weg etwas zu erreichen. Ich denke mal das es schon ein sehr seltener jedoch kein Einzelfall ist. Würde mich einfach ein eBay wenden und warten was die sagen. Die werden damit wohl die meiste Erfahrung haben.
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Totaler Quatsch was du da redest...
Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Der Zustand des Objekts muss mindestens dem angegebenen Zustand entsprechend - besser ist ebenfalls legitim, bei einem schlechteren Zustand musst du für die theoretische Differenz auskommen.
Du hast keinerlei Rechtsgrundlage, auf der du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Der Vertrag ist gültig und es ist dem Käufer sein gutes Recht, dass er den gekauften Artikel einklagt.
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07/28/2017, 11:21
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#6
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Be a Gentleman...!
elite*gold: 37
Join Date: Apr 2014
Posts: 6,716
Received Thanks: 1,599
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Quote:
Originally Posted by Frosttall
Totaler Quatsch was du da redest...
Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Der Zustand des Objekts muss mindestens dem angegebenen Zustand entsprechend - besser ist ebenfalls legitim, bei einem schlechteren Zustand musst du für die theoretische Differenz auskommen.
Du hast keinerlei Rechtsgrundlage, auf der du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Der Vertrag ist gültig und es ist dem Käufer sein gutes Recht, dass er den gekauften Artikel einklagt.
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Hey, ich hab keine Ahnung härre ich vielleicht nich drunter schreiben müssen.
Hätte ich jetzt nicht gedacht. Ich mein: Er hat es ja als Defekt reingestellt und demnach war der Urspungswert auch ein ganz anderer.
Quote:
Originally Posted by Hacker!!
Er ist halt ne richtige Ratte.
War ein sonst ganz netter Typ jetzt macht er so ne Nummer.
Naja er hat nur meine Email-Adresse. Soll er ruhig zum Anwalt flitzen und es probieren
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ahhrrr - Ich würd das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich würd mich gründlich Informieren und wie gersagt, direkt bei eBay ist da keine ganz so schlecht Anlaufstelle. Die werden sich damit einfach am besten auskennen - wird nicht das erste mal sein.
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07/28/2017, 11:29
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#7
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elite*gold: 55
Join Date: Oct 2009
Posts: 5,471
Received Thanks: 1,479
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Quote:
Originally Posted by sL1Me
Hey, ich hab keine Ahnung härre ich vielleicht nich drunter schreiben müssen.
Hätte ich jetzt nicht gedacht. Ich mein: Er hat es ja als Defekt reingestellt und demnach war der Urspungswert auch ein ganz anderer.
ahhrrr - Ich würd das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich würd mich gründlich Informieren und wie gersagt, direkt bei eBay ist da keine ganz so schlecht Anlaufstelle. Die werden sich damit einfach am besten auskennen - wird nicht das erste mal sein.
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Naja aber der Käufer kann ja nichts dafür, dass der Zustand sich geändert hat. Er hat jetzt damit gerechnet, für 500€ ein Gerät in mindestens dem angegebenen Zustand zu erhalten. Dass sich der Zustand mittlerweile geändert hat, liegt nicht in der Verantwortung des Käufers und es wurde vermutlich auch keine Klausel vereinbart, die den Kaufvertrag ungültig macht sobald sich der Zustand geändert hat. Prinzipiell hat er also für den Gegenstand einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen und wird ihn erhalten - eine Zuzahlung oder ähnliches darf der Verkäufer dabei nicht verlangen (schließlich ist es sein Fehler, dass er nicht genug geschaut hat. Ein Laptop wird nicht durch Magie wieder funktionsfähig).
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07/28/2017, 11:36
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#8
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Be a Gentleman...!
elite*gold: 37
Join Date: Apr 2014
Posts: 6,716
Received Thanks: 1,599
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Quote:
Originally Posted by Frosttall
....die den Kaufvertrag ungültig macht sobald sich der Zustand geändert hat...
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Ich glaube aber gerade doch ... Das es eine Klausel/AGB bei eBay gibt die genau das, in mehr oder weniger dem gleichen Wortlaut wiedergibt.
Wäre aber wirklich intressant zu wissen.
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07/28/2017, 11:39
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#9
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elite*gold: 293
Join Date: Oct 2009
Posts: 783
Received Thanks: 137
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Informiere Ebay über den Sachverhalt. Ist nur zu deinem Besten falls du dich komplett auf "ich Ignoriere ihn" Modus versetzt. Das der Käufer eh nur deine Email hat... naja gut, trotzdem kann im Rechtlichen verfahren Ebay deine Daten rausrücken, falls welche angegeben sind.
Nun zum Sachverhalt:
Da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, bist du verpflichtet als Verkäufer deine Leistung zu vollbringen (irrelevant ob das Geld noch nicht bei dir angekommen ist oder angekommen ist aber zurück geschickt worden ist). Rechtlich gesehen bist du Schuld. Wie es bei Ebay abläuft weiß ich nicht aber ich denke im schlimmsten fall musst du mit Schadensersatz rechnen. Wie gesagt, teile Ebay über den Sachverhalt mit.
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07/28/2017, 11:50
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#10
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Be a Gentleman...!
elite*gold: 37
Join Date: Apr 2014
Posts: 6,716
Received Thanks: 1,599
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Eine andere Frage sollte auch sein, ob es dir denn den ganzen Stress Wert ist. Hattest dich doch so oder so von dem Teil verabschiedet?
Also ich habe kein Plan was das für ein Typ ist, der Verkäufer. Aber frag doch einfach mal nach. Du hast auch gesagt, dass er eigentlich ganz Nett war.
Man vielleicht hat der einfach echt wenig Kohle und hätte das Ding repariert ums dann zu nutzen.
Vielleicht ist er aber auch ein ***** und hätte mit dem Teil einen Versicherungsbetrug gestartet.
Das wirst du nicht wissen - aber so oder so, hattest du dich bereits von dem Teil verabschiedet - also warum Stress mit nem Anwalt und hin und her?
Schreib dem Typen ne Mail. "Du hast dir das alles durch den Kopf gehen lassen, dein Verhalten war unangebracht (auch wenn du es nicht so siehst - glaub mir manchmal hilft es dir weiter) und du würdest dich sehr gerne mit ihm einigen. Dann das es ja einfach nur fair wären wenn man nochmal einen kleinen "Bonus" zahlen könnte denn nun hat DU dich darum gekümmert das es wieder funktioniert und hast du nicht gesehen"
Vielleicht lässt er mit sich reden und du bekommst die paar Kröten mehr die du jetzt kriegen würdest wenn du es neu reinstellst.
Rechne doch einfach mal aus, ob sich die Differenz überhaupt den Stress lohnt. 500€ hast du ja safe xD
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07/28/2017, 11:51
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#11
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elite*gold: 51
Join Date: Dec 2009
Posts: 3,710
Received Thanks: 1,337
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Quote:
Originally Posted by Frosttall
(schließlich ist es sein Fehler, dass er nicht genug geschaut hat. Ein Laptop wird nicht durch Magie wieder funktionsfähig).
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Ich hatte ihn aufgeschraubt und nochmal durch alle flexkabel dran gedrückt.
etwas magie.
hatte mal in der uni ein Modul, welches sich um das BGB handelte.
Meiner Meinung nach:
Ich habe den Kaufvertrag angefochten. Da der Inhalt der Anzeige nicht mehr mit dem Zustand des Gerätes zu tun hat. §119 Abs.2 BGB (Anfechtbarkeit eines Irrtums).
Ich habe das volle Geld und aufwand der Gebühren wieder zurückgezahlt. Somit ist der Kaufvertrag gemäß §142 Abs. 1 (Wirkung der Anfechtung) ex tunc nichtig.
Keine Ahnung ob das so richtig ist. Immerhin 1 Jahr her
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07/28/2017, 13:05
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#12
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elite*gold: 55
Join Date: Oct 2009
Posts: 5,471
Received Thanks: 1,479
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Quote:
Originally Posted by sL1Me
Ich glaube aber gerade doch ... Das es eine Klausel/AGB bei eBay gibt die genau das, in mehr oder weniger dem gleichen Wortlaut wiedergibt.
Wäre aber wirklich intressant zu wissen.
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"Glaube"... Such es raus und zeig her, Rechtsfragen sind keine Glaubensfragen
Quote:
Originally Posted by Hacker!!
Ich hatte ihn aufgeschraubt und nochmal durch alle flexkabel dran gedrückt.
etwas magie.
hatte mal in der uni ein Modul, welches sich um das BGB handelte.
Meiner Meinung nach:
Ich habe den Kaufvertrag angefochten. Da der Inhalt der Anzeige nicht mehr mit dem Zustand des Gerätes zu tun hat. §119 Abs.2 BGB (Anfechtbarkeit eines Irrtums).
Ich habe das volle Geld und aufwand der Gebühren wieder zurückgezahlt. Somit ist der Kaufvertrag gemäß §142 Abs. 1 (Wirkung der Anfechtung) ex tunc nichtig.
Keine Ahnung ob das so richtig ist. Immerhin 1 Jahr her 
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Na also, das hättest du auch vorher machen können. Somit ist dies kein Irrtum sondern schlichtweg Fahrlässigkeit deinerseits. Nur weil es per Gesetz anfechtbar ist, heißt das nicht, dass der Gegenüber das zu akzeptieren hat. Die Wirkung der Anfechtung ist erst dann zu beachten, wenn die Anfechtung erfolgreich war. Du selbst kannst aber eine Anfechtung nicht als genehmigt betrachten und somit eigenmächtig alles in die Wege leiten.
Die Anfechtung muss von beiden Parteien einvernehmlich stattfinden oder eben von einem Gericht entschieden werden. Nur weil du das Geld zurücküberwiesen hast, gilt das von dem potenziellen Käufer nicht als eine Zustimmung. Da versteht du ein bisschen was falsch.
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07/28/2017, 19:17
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#13
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elite*gold: 9
Join Date: Jun 2013
Posts: 2,790
Received Thanks: 323
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Er hat den Laptop ja bei ebay Kleinanzeigen verkauft. Die Supporten, soweit ich weiß, keine Fernkäufe. Lediglich Käufe die Privat, also via Abholung verkauft/gekauft werden.
Melde dich doch einfach bei deinem Anwalt und frag wie die lage ausschaut, ob es vlt. doch einen ausweg aus dem ganzen gibt.
Leute die mit einer Anzeige drohen haben meist keine lust sich überhaupt die mühe dafür zu machen, daher schätze ich mal dass er es auf die leichte Schulter nimmt und brav sein Geld und seine Zeit einspart :P
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07/28/2017, 19:27
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#14
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2010
Posts: 22,898
Received Thanks: 8,722
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Quote:
Originally Posted by Hacker!!
Er ist halt ne richtige Ratte.
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Eher Du. ebay suckt wegen Leuten wie dir. kek
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07/28/2017, 20:34
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#15
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2008
Posts: 9,484
Received Thanks: 3,109
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Das kannst du total vergessen..
Die Willenserklärung kann so oder so nur der Käufer anfechten und nicht der Verkäufer.
Du bist in der Verpflichtung die Ware zu liefern.
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