Hatte mit dieser Frage selbst schon oft genug zu tun als Programmierer im Ecommerce Bereich, deswegen kann ich dir das sicher beantworten und vorherige Antworten so auch bestätigen.
Du kannst als Verkäufer nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag ist gültig. Nach eingehender Zahlung bist du verpflichtet die Ware an den Käufer in angemessener bzw. in vereinbarter Zeit zu übergeben, ansonsten bist du im Verzug und dafür kann dir der Käufer ebenfalls an den Kragen.
Kurz: Du hast verkackt, gibt ihm dem Laptop oder er kann dich ******.
eBay Kleinanzeigen bringt Anbieter und Interessent zusammen, wird aber nicht Vertragspartner und hat weder Einfluss auf die Art oder den Zustand eines Artikels, noch auf die Abwicklung eines Kaufvertrages oder anderer Vereinbarungen. Wir bitten hier um Verständnis, dass eBay Kleinanzeigen deshalb nicht für die Inhalte der Kleinanzeigen oder die Reaktionen darauf verantwortlich sein kann.
Bitte beachte, dass eBay Kleinanzeigen als Betreiber eines Online-Kleinanzeigenmarktes keine Rechtsauskünfte geben darf. Bitte wende dich daher mit Fragen zu deinen Rechten als Käufer beziehungsweise Verkäufer an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.
Wir bedanken uns für dein Verständnis und wünschen dir noch einen angenehmen Tag.
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Wieso wendet man sich an eBay lol .. auch deren AGB würden nicht über dem Gesetz stehen.
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Folgendes:
Ich hab gestern Post von der Deutschen Bahn bekommen, bezugnehmend auf einen Fall vom 18.6.09.
Damals haben sie mich schon angeschrieben weil ich angeblich ohne gültiges ticket gefahren sei. allerdings hatte und habe ich definitiv für die strecke eine gültige monatskarte. der betrag wurde damals und wird auch heute noch fleissig abgebucht.
ich habe dementsprechend damals einspruch...