ich weiss gar nich warum so gross welle geschoben wird um das thema.
ist doch per überweisung gelaufen, also alles schicko. gib ihm zeit, oder halt nicht, je nachdem wie entspannt du bist. wenn nichts kommt, entweder ab zur polizei, anzeige blabla. oder einfach zur bank, überweisung zurückholen lassen. easy, musst nichtmal grossartig nen grund angeben. einfach hin, blabla, falsche bankverbindung aufgeschrieben, sollte gar nicht da hin gehen.
(3) Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 2 bestehen nicht, soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Zahler von seinem Zahlungsdienstleister jedoch verlangen, dass dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag für diese Wiederbeschaffung ein Entgelt vereinbaren.
kann halt geringfügige unkosten verursachen und. einfacher wäre mit sicherheit polizei, screens der anzeige, konto&überweisungsdaten, das ganze geraffel halt, hinbringen und glücklich sein. die sagen dir dann schon wies weitergeht.
grüsse
Quote:
Originally Posted by TheRealVato
.
klar, sehr gute idee, lass ma ne anzeige wegen körperverletzung einsacken wegen 220 armseeligen kröten.#totallyworthit #kernbehindert
ich weiss gar nich warum so gross welle geschoben wird um das thema.
ist doch per überweisung gelaufen, also alles schicko. gib ihm zeit, oder halt nicht, je nachdem wie entspannt du bist. wenn nichts kommt, entweder ab zur polizei, anzeige blabla. oder einfach zur bank, überweisung zurückholen lassen. easy, musst nichtmal grossartig nen grund angeben. einfach hin, blabla, falsche bankverbindung aufgeschrieben, sollte gar nicht da hin gehen.
(3) Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 2 bestehen nicht, soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Zahler von seinem Zahlungsdienstleister jedoch verlangen, dass dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag für diese Wiederbeschaffung ein Entgelt vereinbaren.
kann halt geringfügige unkosten verursachen und. einfacher wäre mit sicherheit polizei, screens der anzeige, konto&überweisungsdaten, das ganze geraffel halt, hinbringen und glücklich sein. die sagen dir dann schon wies weitergeht.
grüsse
klar, sehr gute idee, lass ma ne anzeige wegen körperverletzung einsacken wegen 220 armseeligen kröten.#totallyworthit #kernbehindert
ja na sicher, ich hab dir doch sogar den ensprechenden paragraphenabschnitt ausm bgb gequotet ^^
zu deutsch heisst das, wenn du mist baust beim überweisen ist deine bank dafür nicht verantwortlich bzw haftbar, aber sie sind verpflichtet alles menschenmögliche zu versuchen um deine kohle zurück zu holen. und das schaffen die im regelfall auch ganz gut.
wie gesagt, geh einfach zu deiner bank, sag du hast dir paar dinge auf ebay angeschaut die du kaufen wolltest, hast dich für eine sache entschieden, aber fälschlicherweise die daten von nem anderen artikel fürs banking verwendet. simple verwechslung. die prüfen dann, und regeln von da an. kann und wird aber mit ziemlicher sicherheit ne gebühr kosten, is ja arbeit für die wegen deiner *dummheit*.
einfacher, günstiger und vor allem sicherer wäre der gang zum blau-weissen partybus. die regeln das ziemlich endgültig, immerhin leben wir im jahre 2015. is nicht mehr wie anfang 2000, wo man leute nach lust und laune online abziehen kann und keine angst haben muss das irgendwas passiert, heutzutage bekommste ziemlich gut den ***** voll dafür. und n eintrag.
ja na sicher, ich hab dir doch sogar den ensprechenden paragraphenabschnitt ausm bgb gequotet ^^
zu deutsch heisst das, wenn du mist baust beim überweisen ist deine bank dafür nicht verantwortlich bzw haftbar, aber sie sind verpflichtet alles menschenmögliche zu versuchen um deine kohle zurück zu holen. und das schaffen die im regelfall auch ganz gut.
wie gesagt, geh einfach zu deiner bank, sag du hast dir paar dinge auf ebay angeschaut die du kaufen wolltest, hast dich für eine sache entschieden, aber fälschlicherweise die daten von nem anderen artikel fürs banking verwendet. simple verwechslung. die prüfen dann, und regeln von da an. kann und wird aber mit ziemlicher sicherheit ne gebühr kosten, is ja arbeit für die wegen deiner *dummheit*.
einfacher, günstiger und vor allem sicherer wäre der gang zum blau-weissen partybus. die regeln das ziemlich endgültig, immerhin leben wir im jahre 2015. is nicht mehr wie anfang 2000, wo man leute nach lust und laune online abziehen kann und keine angst haben muss das irgendwas passiert, heutzutage bekommste ziemlich gut den ***** voll dafür. und n eintrag.
Okay ich danke dir sehr diese 220 war so gut wie mein ganzes Geld ich bin erst 16 ich habe kein Einkommen nur Taschengeld , ich habe zurzeit nix kein Handy einfach nix nur mein PC ich habe dadurch so gut wie mein Geld verloren ^^ Hoffen wir mal das es klappt
Ist doch scheiß egal. Wenn er sich nicht meldet bekommt er das Geld halt am Ende nicht.. hätte da kein Bock extra ne Anzeige zu machen.
Wenn jeder so denkt prost Mahlzeit. Abzockern muss ein Dämpfer in jeder nur erdenklichen Situation verpasst werden, denn anders lernen sie es nicht. Die dabei entstehenden Kosten darf im Übrigen der Abzocker tragen und die sind sicher höher als die der Ware. Möglichkeiten wären Sozialstunden oder Geldstrafen
Mitleid darf man keins haben, denn die Leute die andere abzocken haben vorher reichlich Zeit sich das zu überlegen und wer sich für die falsche Seite entscheidet, tja der hats nicht anders verdient.
Wenn jeder so denkt prost Mahlzeit. Abzockern muss ein Dämpfer in jeder nur erdenklichen Situation verpasst werden, denn anders lernen sie es nicht. Die dabei entstehenden Kosten darf im Übrigen der Abzocker tragen und die sind sicher höher als die der Ware. Möglichkeiten wären Sozialstunden oder Geldstrafen
Mitleid darf man keins haben, denn die Leute die andere abzocken haben vorher reichlich Zeit sich das zu überlegen und wer sich für die falsche Seite entscheidet, tja der hats nicht anders verdient.
Glaub geht garnicht um Mitleid, sondern dass die ganzen Leute heutzutage so faul sind, ich selbst wäre zu faul zu den Bullen zulaufen alles zu berichten , Papierkram dies das, die sollten lieber die Online Anzeige weiterentwickeln.
Die Sache ist ganz einfach: Du hast sein Sparkassen Konto also seinen Namen + Bankverbindung. Damit zur Polizei gehen und fertig.
Dein Geld wirst du wahrscheinlich wiedersehen da du Gottseidank nicht mit Paypal, Paysafecard, Skrill oder irgent einer sonstigen Online Kake gezahlt hast.
Klar. Jedem passieren mal Fehler. Du kannst dich vertippen & ausversehen 1000, statt 100 Euro überweisen, falsche Kontodaten, etc.
Du kannst keine Überweisungen zurückholen.
Wenn das Geld per Lastschrift abgebucht wird geht es. Aber wenn du überweist geht es nicht.
Gibt zwar diverse Banken die einen solchen Service anbieten, dass man normale Überweisungen zurückbucht. Aber a) hast du dabei keine Erfolgsgarantie und b) Können dadurch relativ hohe Kosten entstehen.
ist jetzt so nicht ganz richtig. die bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem überweisenden zu helfen wenn dem eine fehlerhafte überweisung unterläuft.
die setzten sich mit der anderen bank in verbindung, die schreiben den typen an, der muss zurück überweisen. kann dauern, und kann kosten, aber nicht die welt. schlimmstenfalls muss ein anwalt eingeschaltet werden, wenn der typ sich weigert zurück zu überweisen.
das geld aufs konto zu bekommen ist selbstverständlich nicht strafbar, aber die kohle ausgeben fällt in den tatbestand der „ungerechtfertigten Bereicherung“ ().
fazit: kann einfach und schnell gehen, kann lange gehen und echt nervtötend sein.
aber ich zitiere mich hier einfach mal schamlos selbst:
Quote:
einfacher wäre mit sicherheit polizei, screens des angebots, chat, kontoauszüge, konto&überweisungsdaten usw., das ganze geraffel halt, hinbringen und glücklich sein. die sagen dir dann schon wies weitergeht.
ist jetzt so nicht ganz richtig. die bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem überweisenden zu helfen wenn dem eine fehlerhafte überweisung unterläuft.
die setzten sich mit der anderen bank in verbindung, die schreiben den typen an, der muss zurück überweisen. kann dauern, und kann kosten, aber nicht die welt. schlimmstenfalls muss ein anwalt eingeschaltet werden, wenn der typ sich weigert zurück zu überweisen.
das geld aufs konto zu bekommen ist selbstverständlich nicht strafbar, aber die kohle ausgeben fällt in den tatbestand der „ungerechtfertigten Bereicherung“ ().
fazit: kann einfach und schnell gehen, kann lange gehen und echt nervtötend sein.
aber ich zitiere mich hier einfach mal schamlos selbst:
Also ich habe angerufen die meinten es würde 10,50€ kosten und die Bank meldet sich dann bei denn und muss das genehmigen wo ich glaube das er das nicht tun wird
Bei der Polizei war ich vorhin die meinten die Kripo ist nur von 08:00 - 15:00 da