habe mir ein paar MX Stiefel auf Ebay gekauft (Neuware).
Habe diese dann einmal angehabt und bin Probe gefahren (auf Straße)..
Musste feststellen dass ich mit den Stiefeln nichts anfangen kann, also hab ich diese zurückgesendet.. Der Verkäufer sagt jetzt dass die Ware zu stark beschädigt ist (minimaler Dreck an der Sohle, kann man eig easy abkratzen.. und ein paar leichte Kratzer an einer Metallplatte am vorderen Ende der Sohle..)
er gibt mir dafür lediglich 75 Euro, neupreis ist 130 Euro.. Kann er das durchziehen? Hatte sie ja lediglich einmal an zur Probe..
Widerruf mit Erstattung des vollen Kaufpreises wäre wenn du es so anprobiert hättest, wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre. sprich anprobieren OHNE nutzung
Nutzung ist wieder etwas anderes, und wenn nun gebrauchsspuren vorhanden sind, ist wertminderung normale handhabe.
ob nun so große wertminderung ok ist, ist ne andere geschichte.
Versteh nich warum du den Dreck nich vorher weg gemacht hast ? Das gehört erstens zum normal Anstand und zweitens mindert sich dadurch der Wert doch ganz eindeutig und es ist logisch das du weniger bekommst.
Das Problem sind aber eher die Kratzer! Das kann man nichtmehr für den Neupreis verkaufen, weil keiner will zerkratzte Dinge.
Wie schon gesagt, wie viel Wertminderung fair sind kann hier keiner beurteilen.
Du bist schon ein wenig Dreist, dass muss mal gesagt werden. Erst Schuhe dreckig (kaputt) machen und dann..ah ne gefällt mir doch ned -.-
Ist das dein ernst?
Ist ja wie wenn jemand Probe fährt mit einem Auto und sich dann der Arbeiter beschwert das Reifen dreckig sind.. seriously..
btt. ich denke mal er muss dir die kompletten 150€ zahlen, ich mein wenn du sie nur ein mal angehabt hast
Würde am besten mal mit dem Käuferschutz / schlechte Bewertung drohen.
Ist das dein ernst?
Ist ja wie wenn jemand Probe fährt mit einem Auto und sich dann der Arbeiter beschwert das Reifen dreckig sind.. seriously..
btt. ich denke mal er muss dir die kompletten 150€ zahlen, ich mein wenn du sie nur ein mal angehabt hast
Würde am besten mal mit dem Käuferschutz / schlechte Bewertung drohen.
Was bist du denn für einer...
Über den Schmutz kann man streiten, über die Kratzer jedoch nicht.
Dank der Wertminderung muss er dir nicht den vollen Kaufpreis erstatten.
Ist das dein ernst?
Ist ja wie wenn jemand Probe fährt mit einem Auto und sich dann der Arbeiter beschwert das Reifen dreckig sind.. seriously..
btt. ich denke mal er muss dir die kompletten 150€ zahlen, ich mein wenn du sie nur ein mal angehabt hast
Würde am besten mal mit dem Käuferschutz / schlechte Bewertung drohen.
Der Dreck ist egal. Das ist zwar ziemlich dreist die Schuhe dreckig zurückzuschicken aber naja.
Was die Kratzer angeht ist es einfach nur extrem dreist. Ich beschädige ein Produkt doch nicht und erwarte dann den vollen Kaufpreis zurück.
ich habe mir letztens im laden eine hose für 195 euro gekauft mit so offenen stellen an den knien ich habe keine ahnung wie man sowas nennt... jedenfalls ist das aus welchen gründen auch immer am ersten tag eingerissen und ich habe trotzdem den vollen preis zurück bekommen in bar
ich habe mir letztens im laden eine hose für 195 euro gekauft mit so offenen stellen an den knien ich habe keine ahnung wie man sowas nennt... jedenfalls ist das aus welchen gründen auch immer am ersten tag eingerissen und ich habe trotzdem den vollen preis zurück bekommen in bar
Ja weil es eine 6 Monatige Gewähleistung von Unternehmen gibt bei allem außer Elektronik
Das würde dann hier ja auch gelten, sind ja "nur Schuhe".
Würde sie dennoch sauber machen und nicht gleich drohen, das ist uncool.
Diese gilt hier nicht.
Die erwähnte Hose wird wohl durch 'nen Produktionsfehler gerissen sein, zumindest ist es bei normaler Nutzung nicht normal das sie am ersten Tag direkt einreißt.
Der TE jedoch hat Schuhe gekauft, diese ausprobiert, und dabei Kratzer hinterlassen. Es ist nur verständlich das der Verkäufer sie da nicht zum vollen Preis zurücknimmt, er kann sie schließlich nur noch als B-Ware verkaufen und verliert damit Geld.
Rückgaberecht?! 05/09/2014 - Off Topic - 7 Replies Moin,
Ich habe mir vor 1 Jahr einen neuen Computer gekauft der seit gestern Probleme hat:
->Grafikkarte unerträglich laut (Lüfter//Ist Sauber)
->Prozessor unerträglich laut (Lüfter//Ist Sauber)
->USB Slots (2 Hinten/1 an der CSL Front Blende) Funktionieren nicht.
->Vorher Alle 30 Minuten Bluescreen - Nach Windows neu-Installation Bei Start Bluescreen (wir nur 0,1 Sekunden angezeigt)
->Windows lässt sich nicht starten/ neu installieren
Origin: EA führt Rückgaberecht für Spiele ein 08/22/2013 - Gaming News - DE - 25 Replies Wie man aus den aktuellen News auf der offiziellen englischsprechenden Origins Website entnehmen kann ist es nun überraschenderweise möglich Spiele umzutauschen, die uns nicht gefallen. Allerdings gibt es einige, wichtige Einschränkungen die einzuhalten sind, zum Beispiel muss das Spiel über der digitalen Vertriebsplattform Origin gekauft worden sein.
http://i.epvpimg.com/iEUUc.jpg
Origins ist bei Gamern eher unbliebter, dass möchte EA mit ihrer neuen Richtlinie "Origin Great Game Guarantee"...
Softwareprodukt kein Rückgaberecht? 01/29/2012 - Off Topic - 0 Replies Wenn ich mir ein Webprojekt kaufe von einem Gewerblichen Verkäufer ist seine AGB richtig auf ebay?
Kann ich es nicht mehr zurück geben wie andere Sachen ja normal verpflichtet sind.?
Da es sich um ein Softwareprodukt handelt, besteht nach § 312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) Absatz 4 kein Widerrufsrecht. Die Software gilt mit der Übergabe der FTP Zugangsdaten oder Zusendung des Downloadlinks per Email als entsiegelt.
keiner antwort drüber?
Kann man als...
14 Tage Rückgaberecht 10/20/2011 - Off Topic - 21 Replies Also kommen wir gleich zur Sache.
Ich hab mir ne Graka aus einem Geschäft in meiner Stadt gekauft.
Der Verkäufter hat mir beim Kaufen schon gesagt das er die Graka nicht wieder zürück nimmt. So ich will die aber jetzt wieder zürück geben, er muss sie doch jetzt wieder annehmen und mir mein Geld zürück geben oder?
Er ist ein Händler bei uns in der Stadt, also hat auch ein Geschäft etc.
Also kann ich die graka zürück geben und das Geld dafür bekommen oder ist das rechtlich nicht...