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14 Tage Rückgaberecht
Discussion on 14 Tage Rückgaberecht within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
10/15/2011, 19:35
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2011
Posts: 715
Received Thanks: 49
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14 Tage Rückgaberecht
Also kommen wir gleich zur Sache.
Ich hab mir ne Graka aus einem Geschäft in meiner Stadt gekauft.
Der Verkäufter hat mir beim Kaufen schon gesagt das er die Graka nicht wieder zürück nimmt. So ich will die aber jetzt wieder zürück geben, er muss sie doch jetzt wieder annehmen und mir mein Geld zürück geben oder?
Er ist ein Händler bei uns in der Stadt, also hat auch ein Geschäft etc.
Also kann ich die graka zürück geben und das Geld dafür bekommen oder ist das rechtlich nicht möglich?
MFG
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10/15/2011, 19:37
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: May 2011
Posts: 5,074
Received Thanks: 1,446
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Naja, insofern das kein Sonderangebot war, müsste das doch gehen? Oder verwechsle ich da gerade was?
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10/15/2011, 19:38
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2011
Posts: 715
Received Thanks: 49
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Quote:
Originally Posted by _Awes0me_
Naja, insofern das kein Sonderangebot war, müsste das doch gehen? Oder verwechsle ich da gerade was?
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War kein sonderangebot oder so, habs ganz normal von seinem Geschäft gekauft, nur halt er meinte mündlich zu mir das er die nicht mehr zürück nimmt.
Wer ist jetzt im recht ich oder er?
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10/15/2011, 19:39
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#4
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elite*gold: 13
Join Date: Sep 2011
Posts: 755
Received Thanks: 402
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Wenn der Verkäufer nicht deutlich angibt das er es nichz´t zurücknimmt dann muss er doch wenn ich mich nicht irre.
Aber wenn er es dir bereits sagte gleube ich nicht das er muss...
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10/15/2011, 19:41
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#5
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elite*gold: 103
Join Date: Mar 2009
Posts: 1,049
Received Thanks: 229
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Ihr verwechselt grade das er sie direkt im Laden gekauft hat.
Der Händler muss nur bei Onlinebestellungen eine 2 wöchige Rückgabe ermöglichen, in der man die Ware wie im Laden testen kann. (ich meine das ständ im Fernabsatzgesetz)
Wenn man die Ware im Laden kauft, kann man sie testen -> der Händler muss sie nicht zurücknehmen -> einige machen es dennoch aus Kulanz
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10/15/2011, 19:42
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#6
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2006
Posts: 409
Received Thanks: 150
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Wenn du es in einem realen Geschäft gekauft hast, dann muss der Verkäufer die gekaufte Sache nur zurücknehmen, wenn ein Mangel vorliegt. Und auch dann hat er erst einmal die Chance, den Mangel zu beseitigen. Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nur für Sachen, die man nicht beim Kauf sehen konnte (z.B. wenn man sie im Internet bestellt hat); das ganze nennt sich Fernabsatzgesetz. Verkäufer, die eine voll funktionsfähige Sache trotzdem zurücknehmen, machen das nur aus Kulanz und nicht, weil sie dazu verpflichtet sind.
//edit: HenryTheSir war schneller.
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10/15/2011, 19:51
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#7
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elite*gold: 1045
Join Date: Aug 2009
Posts: 7,900
Received Thanks: 4,787
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Die meisten Elektrogeschäfte nehmen die Produkte zurück, auch wenn der Kunde keinen rechtlichen Anspruch darauf hat.
Dies tun sie, weil sie lieber einen Stammkunden gewinnen wollen, anstatt einen zu vergraulen. Manche teilen allerdings nur Gutscheine aus! Ist unterschiedlich, aber ein Geschäft, das aus Prinzip nichts zurücknimmt, ist mir bisher nicht begegnet.
Aber wenn DEIN Verkäufer dies nicht will, dann muss er dies auch nicht, du hast wie gesagt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
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10/15/2011, 19:58
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#8
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elite*gold: 45
Join Date: Jun 2011
Posts: 1,101
Received Thanks: 1,600
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Wenn es im Vertrag (nehme mal an mündlicher) so abgemacht ist, sollte es eigendlich so sein. Aber da er, wie ich es annehme, nicht schriftlich war, wird es schwer für ihn, dass zu beweisen aber naja.
Hättest vorher mitdenken müssen
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10/15/2011, 20:07
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2006
Posts: 409
Received Thanks: 150
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Quote:
Originally Posted by Çh↑ckèÑ»®
Wenn es im Vertrag (nehme mal an mündlicher) so abgemacht ist, sollte es eigendlich so sein. Aber da er, wie ich es annehme, nicht schriftlich war, wird es schwer für ihn, dass zu beweisen aber naja.
Hättest vorher mitdenken müssen 
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Der Verkäufer sagte ihm aber, dass er das Produkt nicht zurücknehmen würde. Da würde auch ein schriftlicher Vertrag nichts nützen, wenn da das Selbe geschrieben stünde.
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10/17/2011, 06:53
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#10
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elite*gold: 9
Join Date: Dec 2009
Posts: 1,071
Received Thanks: 819
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Die Rücknahme bei nicht gefallen ist reine Kulanz und nichts per Gesetz geregeltes. Haste wohl Pech gehabt.
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10/17/2011, 08:10
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#11
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
Posts: 1,302
Received Thanks: 165
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Er muss es nicht tun aber aber im normalfall tun das fast alle allerdings kann es sein das du kein Bares kriegst sondern nen warengutschein
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10/17/2011, 13:23
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#12
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elite*gold: 0
Join Date: Jun 2011
Posts: 386
Received Thanks: 83
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Es gibt in Deutschland kein pauschales Rückgaberecht. Warum willst du sie denn wieder zurückgeben? Du solltest dir schon überlegen ob du sowas kaufst, insbesondere wenn er sagt das er sie nicht zurücknimmt.
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10/17/2011, 15:42
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#13
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2010
Posts: 1,342
Received Thanks: 210
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wenn du nicht 18 bist können deine Eltern ALLES zurückgeben
denn mit 17bist du beschränkt Geschäftsfähig d.h. Willenserklärung ist nichtig. Sobald deine Eltern in dieser 2Wochen frist nicht antworten ist der Vertrag schwebend d.h. nach 2wochen ohne Antwort nichtig.
steht im paragraph 90-120iwo im BGB
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10/17/2011, 16:48
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#14
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2009
Posts: 470
Received Thanks: 101
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was ich mich frage:
wieso hat er denn schon vorher gesagt, dass er sie icht zurück nimmt?
bestimmt wusste er, dass mit der graka was net stimmt
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10/17/2011, 16:51
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#15
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2011
Posts: 725
Received Thanks: 413
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wo steht das, das du das rückgabe recht hast? wenn das nirgendwo steht dann haste pech
ALSO hast du nicht das rückgaberecht
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