Ich hab mir ne Graka aus einem Geschäft in meiner Stadt gekauft.
Der Verkäufter hat mir beim Kaufen schon gesagt das er die Graka nicht wieder zürück nimmt. So ich will die aber jetzt wieder zürück geben, er muss sie doch jetzt wieder annehmen und mir mein Geld zürück geben oder?
Er ist ein Händler bei uns in der Stadt, also hat auch ein Geschäft etc.
Also kann ich die graka zürück geben und das Geld dafür bekommen oder ist das rechtlich nicht möglich?
Ihr verwechselt grade das er sie direkt im Laden gekauft hat.
Der Händler muss nur bei Onlinebestellungen eine 2 wöchige Rückgabe ermöglichen, in der man die Ware wie im Laden testen kann. (ich meine das ständ im Fernabsatzgesetz)
Wenn man die Ware im Laden kauft, kann man sie testen -> der Händler muss sie nicht zurücknehmen -> einige machen es dennoch aus Kulanz
Wenn du es in einem realen Geschäft gekauft hast, dann muss der Verkäufer die gekaufte Sache nur zurücknehmen, wenn ein Mangel vorliegt. Und auch dann hat er erst einmal die Chance, den Mangel zu beseitigen. Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nur für Sachen, die man nicht beim Kauf sehen konnte (z.B. wenn man sie im Internet bestellt hat); das ganze nennt sich Fernabsatzgesetz. Verkäufer, die eine voll funktionsfähige Sache trotzdem zurücknehmen, machen das nur aus Kulanz und nicht, weil sie dazu verpflichtet sind.
Die meisten Elektrogeschäfte nehmen die Produkte zurück, auch wenn der Kunde keinen rechtlichen Anspruch darauf hat.
Dies tun sie, weil sie lieber einen Stammkunden gewinnen wollen, anstatt einen zu vergraulen. Manche teilen allerdings nur Gutscheine aus! Ist unterschiedlich, aber ein Geschäft, das aus Prinzip nichts zurücknimmt, ist mir bisher nicht begegnet.
Aber wenn DEIN Verkäufer dies nicht will, dann muss er dies auch nicht, du hast wie gesagt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Wenn es im Vertrag (nehme mal an mündlicher) so abgemacht ist, sollte es eigendlich so sein. Aber da er, wie ich es annehme, nicht schriftlich war, wird es schwer für ihn, dass zu beweisen aber naja.
Hättest vorher mitdenken müssen
Wenn es im Vertrag (nehme mal an mündlicher) so abgemacht ist, sollte es eigendlich so sein. Aber da er, wie ich es annehme, nicht schriftlich war, wird es schwer für ihn, dass zu beweisen aber naja.
Hättest vorher mitdenken müssen
Der Verkäufer sagte ihm aber, dass er das Produkt nicht zurücknehmen würde. Da würde auch ein schriftlicher Vertrag nichts nützen, wenn da das Selbe geschrieben stünde.
Es gibt in Deutschland kein pauschales Rückgaberecht. Warum willst du sie denn wieder zurückgeben? Du solltest dir schon überlegen ob du sowas kaufst, insbesondere wenn er sagt das er sie nicht zurücknimmt.
wenn du nicht 18 bist können deine Eltern ALLES zurückgeben
denn mit 17bist du beschränkt Geschäftsfähig d.h. Willenserklärung ist nichtig. Sobald deine Eltern in dieser 2Wochen frist nicht antworten ist der Vertrag schwebend d.h. nach 2wochen ohne Antwort nichtig.
steht im paragraph 90-120iwo im BGB
*~*Account Level 71 - 95 Tage Gold Prem, 110+ Tage T-Bomb, Länder Famas 80+ Tage*~* 07/25/2011 - WarRock Trading - 18 Replies Hallo,
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warrock 30 tage gold 30 tage xm8 30 tage aw50f code.. 04/03/2011 - WarRock Trading - 12 Replies So ich hatte mir mal diese warrock clanwarfare famas retail bestellt gehabt nun hab ich das packet seit gestern bekommen ;) ok alles gut etc
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