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Rückgaberecht?!
Discussion on Rückgaberecht?! within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
05/08/2014, 14:50
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#1
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elite*gold: 15
Join Date: Feb 2013
Posts: 2,880
Received Thanks: 465
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Rückgaberecht?!
Moin,
Ich habe mir vor 1 Jahr einen neuen Computer gekauft der seit gestern Probleme hat:
->Grafikkarte unerträglich laut (Lüfter//Ist Sauber)
->Prozessor unerträglich laut (Lüfter//Ist Sauber)
->USB Slots (2 Hinten/1 an der CSL Front Blende) Funktionieren nicht.
->Vorher Alle 30 Minuten Bluescreen - Nach Windows neu-Installation Bei Start Bluescreen (wir nur 0,1 Sekunden angezeigt)
->Windows lässt sich nicht starten/ neu installieren
Was schon immer war:
->CPU Geschwindigkeit nicht wie versprochen (viel zu langsam)
->Gehäuse klappert - ist wirklich sehr laut(neues gekauft)
->Laufwerk geht nicht (neues gekauft)
Gibts da ne Chance das Geld zurück zu kriegen?
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05/08/2014, 14:53
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 3,185
Received Thanks: 1,317
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Das Geld wirst du denke ich nicht zurück bekommen. Solange interne Fehler bestehen, d. h. Es nicht dein eigenverschulden ist, greift die gesetzliche Gewährleistung, wonach du ein Austauschgerät bekommen solltest. Diese gilt meine ich bis zwei Jahre nach dem Kauf, also solltest du dich an den Hersteller bzw. Lieferanten wenden.
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05/08/2014, 14:53
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2013
Posts: 2,256
Received Thanks: 248
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Meistes hat man doch 1Jahr Garantie.
Aber manchmal steht dort son mist wie "Wir verpflichten uns nicht für Rückerstattung nach der Garantie Zeit etc"
Oder du fragst einfach mal nach ob du irgendwas zurück kriegst.
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05/08/2014, 15:23
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#4
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elite*gold: 20
Join Date: Nov 2010
Posts: 1,216
Received Thanks: 205
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2 Jahre Gewährleistung hast du,aber nach einem Jahr musst du beweisen können das es kein Eigenverschulden war.
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05/08/2014, 15:53
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#5
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elite*gold: 225
Join Date: Jun 2013
Posts: 3,983
Received Thanks: 6,168
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Quote:
Originally Posted by thetorrent
2 Jahre Gewährleistung hast du,aber nach einem Jahr musst du beweisen können das es kein Eigenverschulden war.
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Falsch, man muss bereits nach 6 Monaten beweisen können, dass es kein Eigenverschulden war.
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05/08/2014, 16:42
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#6
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
Received Thanks: 3,027
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Bei deinen erst aufgezählten Dingen handelt es sich um versteckte Mängel und diese sind vom Verkäufer nachzubessern. Du kannst dein Geld also nicht sofort zurückbekommen, sondern musst den Verkäufer erstmal die Chance auf Nachbesserung geben (2 Mal hat er das Recht darauf).
Dabei würde ich aber nicht auf deinen Windows pledieren, sondern auf den lauten Lüfter.
Bei den "die schon immer waren" und somit offfene Mängel sind, die dürften verjährt sein, denn die musst du nach Möglichkeit sofort melden, da ist wahrscheinlich nichts mehr zu machen.
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05/08/2014, 21:44
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#7
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elite*gold: 15
Join Date: Feb 2013
Posts: 2,880
Received Thanks: 465
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CSL Gibt keine Antwort auf meine Frage
-Ich wollte angerufen werden und habe eine E-Mail gekriegt (Beim Kundendienst geht nie einer drann)
-Ich habe nur einen unsinnigen text gekriegt
Kann nicht empfehlen bei CSL zu kaufen!
Bin dann morgen beim Anwalt.
>>Danke für die Antworten
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05/09/2014, 14:48
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#8
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 3,185
Received Thanks: 1,317
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