Guten Morgen
Ich habe eine Arbeitsstelle Teilzeit 120h pro Monat. Nun meine Frage Die Arbeitsstelle fing am 1.10.2014 an und am 2.10.2014 war Ich auch dort. Nun meine Frage kann Ich eigentlich kündigen??? Oder muss Ich eine Strafe an meinen Chef zahlen?
Mein Vertrag ist befristet bis Ende Dezember weil Ich ab Januar wieder zum Bund gehe.
Also 2 Monats Vertrag Was komisch Ist Das im Vertrag noch steht, dass ich vor Ablauf des Vertrags mich 3monste vorher arbeitslos melden soll Also,,,, ich unterschreibe und melde mich gleih arbeitslos?
Schonmal danke für Die antworten.. schönen Feiertag :-)
§2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Rücktritt vom Arbeitsvertrag oder seine Kündigung vor aufnahme der tätigkeit sind ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet zum vorsehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer jedoch zwei Wochen vorher Auslaufen des Arbeitsverhältnisses benachrichten.
Vorzeitig kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden
Die ersten zwei monate gelten als probezeit.
Die erste Woche gilt als Probearbeit.
Das recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§8 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verplichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet. dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer hlaben Brutomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der PRobezeit u zahlen. Das recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche gelted zu machen, bleibt unberührt.