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Ein Glas mit einer Maus auf sein Bauch legen die fängt dann an sich durchzugraben ..
Zahnstocher unter die Fingernägel schieben ..
Jeden Finger einzeln brechen..
Wassertropfen auf sein Kopf plätschern lassen der wird nachner Zeit Wahnsinnig
Ab hier is Copy&Paste
Die Wassertaufe:
Der Angeklagte wurde wie immer kurz angehört, naja.. so letzte Worten eben.. das übliche... (meistens sowas wie: "Ich bin unschuldig..... ihr ******** ..... fahret zur Hölle.... dann noch unverständliches Geschreie.....)
Dann wurde er in einen Sack gestopft.
Anschließend wurde dieser untergetaucht und mit einem Stock unter Wasser gehalten....
O-Ton Angeklagter: *würg spuck blubber luftbläschenmach*
Die Leiche wurde anschließend im Wasser gelassen oder verschart....
Die ganze Angelegenheit ist etwas naß und in eisigen Wintern auch nur schwer durchführbar *seufz*
Des weiteren sind die Qualen des "Akteurs" nicht sichtbar, seine Leiche weist fast keine Spuren des Mordes auf und außerdem sieht man auch kein Blut.....
Bewertung: ** von 10 (langweilig, aber qualvoll für das Opfer)
Die Steinigung:
Der Angeklagte stellt sich vor eine Wand oder in die Mitte des Kreises der Ausführenden (Vorteil der 2. Methode: Bei ungenauem Zielen gibt es mehr Verletzte *he he he*)
Man wirft NICHT mit großen Steinen auf den Angeklagten! Diese töten nämlich zu schnell.....
Auch nicht zu kleine... die Steine müssen ja auch schwer genug sein.
Wohin wirft man zuerst beim Angeklagten meine Herren????
Na????
Nein, nicht dahin... obwohl es schon schmerzhaft wär *Fg*
Zunächst wirft man mit einigen Steinen und zertrümmert die Rippen des Angeklagten. Diese rammen sich daraufhin langsam in seine Lunge und zerbrechen auch. Einige Knackgeräusche sind zu hören. Diese übertönen jedoch nicht die Laute des Opfers. Aber das ist ja auch nicht weiter schlimm. Der Schaum vorm Munde und die entweichende Luft läßt den Angeklagten bald eh nichts mehr sagen.
Doch er soll ja nicht so schnell ersterbseln.
Aus diesem Grunde werfen wir ihm nun so nen paar Steine an die Knie. Das Opfer fällt daraufhin nach vorne und darf sich des köstlichen Staubes des Bodens, der durch das ausfließende Blut zu Matsch geworden ist, erköstigen.
Nun legen die Teilnehmer der freudigen Zeremonie eine Pause ein.
und warten...
und warten...
Dann werfen sie noch ein paar Steine auf das Opfer, bis es sich nicht mehr bewegt und lassen es liegen.....Sie sind nämlich sehr naturbewußt und denken an die hungrigen Tiere und auch an die gute Düngung des Bodens, die durch die Verwesung des Opfers ermöglicht wird.
Bewertung: ********** von 10 (optimal: blutig, schmerzhaft, qualvoll und naturbewußt!!!!!!!!)
Die Hängung:
Diese Methode wurde beim "normalen" Volk angewandt. Durch sie zu sterben, bedeutet ähm.. naja.. eben, dass man nichts wert ist. Na gut, danach war man auch nix mehr wert.....
Die Hängung verläuft normalerweise sehr schnell... *seufz*.... Aber es gibt ja auch noch andere Methoden *froi*
Aber zunächst mal zum Langweiligen:
An einem Galgen wird dem Angeklagten ein Seil um den Hals gehängt und er wird nach vorne von einer Plattform gestoßen. Gleichzeitig wird das Seil noch etwas nach oben gezogen... Der Beschuldigte stirbt nach zwei Minuten leise an Atemversagen.... *gähn*... Da meistens die Zuschauer schon eingeschlafen waren, überlegte man sich (bzw. ich *unschuldigguck*) folgende attraktivere Methoden:
1. Es findet keine Verhörung statt. Dem Angeklagten wird ein Seil um den Hals gelegt, dass über einen Flaschenzug mit einem Pferd verbunden ist. Nun beginnt die Anhörung...... Für jede falsche Antwort macht das Pferd einen kleinen Schritt nach vorne.... natürlich gaaaaanz langsam......
Das Opfer kann nach einiger Zeit nicht mehr reden.. hm.. nein.... er verweigert die Aussage.... Also muß das Pferd noch einige Schritte machen. Zu Beachten ist, dass der Angeklagte mit seinen Fußspitzen noch den Boden berühren kann. Dies bewirkt bei ihm einen Hoffnungsschimmer und versucht sich röchelnd mit verzweifelten Griffen an den Hals von dem Strick zu befreien..
Er macht dies in einigen Fällen auch durch Handzeichen deutlich: *röchel* *aufhalsdeut* *scherenachmach* *liebguck* *grrrrrrrr* *hochzeig* *scheremitdenfingernnachmach* *böseguck* *röchel* *augenverdreh*
Hierauf folgt ein "Ampelvefahren":
Das Gesicht des Angeklagten wechselt von normal auf rot... bevor es die Blaustufe erreicht, wird er wieder etwas nach unten gelassen, so dass der Druck am Hals nachläßt... Ist sein Gesicht wieder normal, zieht man das Seil wieder an...... Dies wiederholt man solange man Lust hat *he he he*
Vergeht einem der Spaß läßt man ihn in einer Stellung hängen, in welcher er noch so einige Tage überleben könnte und verläßt den Ort des Geschehens.
2. Normalerweise sollte das Seil kürzer sein, als der Weg bis zum Boden.
Nimmt man jedoch ein zu langes Seil. stürzt den Angeklagte von der hohen Plattform, (so um die 5 - 10 Meter) und bricht sich beim Aufschlag auf den Boden zunächst einige zarte Knöchlein. Um ihm natürlich zu helfen, zieht man etwas an dem Seil und hebt ihn hoch.....
Er wird am Seil wieder hochgezogen in der Hoffnung, dass man dies noch mehrmals vollführen könne.
Blutet er, so ist das gewünschte Ergebnis erreicht. Denn Ziel ist es ja, ihn zum Trocknen aufzuhängen, und das macht man dann auch!
Diese beiden Methoden sind sehr zeitaufwendig und wurden aus diesem Grunde auch so gut wie gar nicht angewandt!
Die "normale" Methode war also Alltag. Viel zu kurz , unblutig und ach.... noch nicht mal Geschreie....
Aus diesem Grunde:
Bewertung: *** von 10
Der Scheiterhaufen:
Diese Methode wand man oft bei Hexen oder auch Schwerverbrechern an. Leider wurde sehr viel Holz benötigt, Benzin gab`s ja damals noch nicht..... Aus diesem Grund fand diese Veranstaltung dann immer im Sommer statt. Naja.. da ist es ja schon warm, aber was soll`s?????
Zu Beginn stellt man einen etwas größeren Pfahl (ca. 3m hoch) auf einem großflächigen Platz auf.
Nun wird der Angeklagte zum Pfahl geführt und daran mit einem Seil festgebunden, so dass er sich nicht mehr bewegen kann. Daraufhin werfen einige "Helfer" Holzscheite um den Pfahl herum. Zu beachten ist dabei, dass der Angeklagte manchmal aus Versehen auch getroffen wird. Deshalb sollte man nicht zu fest werfen! Er soll doch nicht schon vorher absterben! Ein gezielter Wurf auf den Mund des Angeklagten ist jedoch gerechtfertigt, wenn er sich sein Geschreie nicht bis zum "Höhepunkt" aufheben kann......
Eine nicht so weit verbreitete Methode ist, dass der Angeklagte vorher noch mit Wasser übergossen wird, damit er nicht so schnell anbrennt, aber dies lassen wir einmal außer Acht.
Nun beginnt die wahre Prozession (nicht sehr bekannt!):
Der Stadtherr, Fürst oder sonst ein freiwilliger und offen bekennender Sadist tritt mit der Fackel vor die Menge. Er hebt sie kurz in die Luft, senkt sich dann gen Scheiterhaufen und zündet diesen an....
Nun wartet man, bis sich die Flammen zum Opfer hochgefressen haben.
Ist dies geschehen, läßt man den Angeklagten etwas schmoren und löscht dann das Feuer wieder etwas.
Da es dem Angeklagten nur auf einer Seite warm ist, und man nicht möchte, dass er sich eine Lungenentzündung oder ähnliches holt, zündet man dann die andere Seite (also im Rücken vom Opfer) den Scheiterhaufen an.
Der obige Prozess wird wiederholt.
Der rechte und linke Part des Scheiterhaufens folgen danach auch.
Nun, da das Opfer (meistens Männer) ein warmer Bruder (NEIN nicht schwul!!!) ist, darf es noch ein kurzes Gebet halten, bevor es weitergeht.
Diese Verfahrensweise war nicht allen bekannt und so begann man meistens mit der Folgenden Art der Verbrennung bzw. führt den eben beschriebenen Prozess fort.......
Nun wird der Scheiterhaufen auf allen Seiten angezündet. Das Feuer frißt sich die Holzscheite hoch bis es den Angeklagten erreicht. Es erfasst dessen Kleider und frisst sich an ihnen hoch...... behaarte Menschen leiden dabei etwas weniger, da das Feuer sich bei ihnen besser ausbreiten kann.
Der Angeklagte beginnt zu schreien und sich verzweifelt hin und her zu werfen... Jedoch bringt ihm das auch nichts. Er bringt sich vielmehr selbst dem Tode eine Stückchen näher, da die Luft, die er verursacht, das Feuer nur noch mehr entfacht......
Nach einiger Zeit hört der Angeklagte auf zu schreiben und verglüht in den Flammen.
Sehr schon ist dies an an einem Sommerabend auf einem Berg zu betrachten. Der Mond am, gerade erst dunkel gewordenen, Himmel. Eine versammelte Menge um das Feuer. Wärme.. der Geruch nach gebratenem Fleisch und Sterne am unendlichen Himmel..... ach ... ist das nicht schön...... *träum*.......
Leider führte man nie die Methode ein, dass der Angeklagte nebenbei noch erhängt wurde..... *seufz*
Bewertung: ****** von 10 (nicht sehr qualvoll, dafür aber Lagerfeuerromantik inklusive.....)
Der Hexenbeweis:
Der Kirche hatte im Mittelalter eine sehr hohe Position inne. und prägte das mittelalterliche Ordo. Aus diesem Grunde war alles heidnische oder was im Widerspruch zur Kirche stand, verboten und wurde zum Teil auch verfolgt.
Es war üblich, dass sobald ein Verdacht vorlag. dass eine Frau eine Hexe sei. Sie auf der Stelle festgenommen wurde und daraufhin den Hexenbeweis durchführen mußte. Aufgrund der schnellen Verhaftungen und der Verdachtsmomente (tja... so wird man seine lieben Nachbarn los...) starben viele Frauen.
Doch, was ist der Hexenbeweis eigentlich???????
Nun, durch den Hexenbeweis soll überprüft werden, ob die beschuldigte Frau nun eine Hexe ist oder nicht.
Um dies herauszufinden gibt es verschiedene Methoden, die aber alle eines gemeinsam haben:
Zunächst wird die Beschuldigte gefesselt.
Danach wird die Frau entweder einen Hang hinunter geworfen oder schön verschnürt in einen See geworfen.
Kann sich die Frau befreien, so ist sie schuldig und muss aus diesem Grund auf dem Scheiterhaufen ihr Ende erleben. Kann sie sich nicht befreien, so ist sie unschuldig. Des weiteren ist auch das Ergebnis anders. Sie ist entweder etwas platter oder imitiert einen Stein auf dem Grund des Sees bzw. Flusses.
Aus diesem Grund kann die Frau dann auch nach der Hexenprobe eine weitere nützliche Rolle in der Gesellschaft spielen.
Sie versorgt weiterhin ihre Umwelt (Fischfutter) oder sie verschönert die Natur mit blühenden Farben (roter Fleck auf dem Boden). Wie wir dadurch sehen, ist diese Hexenprobe keinesfalls schwachsinnig, sondern sehr nützlich für den Erhalt der Gesellschaft.
Durch das durchweg positive Ergebnis dieser Hexenprobe, aber durch den kurzen, relativ quallosen Tod ....
Bewertung: ***** von 10
Die Räderung:
Die Räderung ist eine kurzes, aber dennoch schmerzhaftes Strafmittel.
Sie wurde nicht so häufig wie andere Foltermethoden angewandt, da sie doch sehr aufwendig ist und des weiteren auch nicht unendlich viele Räder zur Verfügung standen.
Zu Beginn wird der Angeklagte mit einem Seil um den Bauch herum an ein Rad gefesselt. Die Arme und Beine stehen außen herum aber ab. Aus diesem Grund nimmt ein Gehilfe den Arm des Opfers und drückt ihn nach hinten, solange bis die Knochen splittern. Dann nimmt er ein Seil und bindet den Arm an eine Radspeiche. Der Arm wird dann zum Teil um die Speiche herumgewickelt, soweit dies möglich ist.
Diese Prozedur wird nun mit dem anderen Arm und den beiden Beinen wiederholt.
Der Angeklagte befindet sich nun in einer, für ihn mißlichen, Situation, aus welcher er sich nicht befreien kann. Meistens hat man ihm am Rad gelassen, wo er in fast allen Fällen verblutet war bzw. auch manchmal seine Verletzungen überlebt hat, aber dann verhungert ist oder dafür gesorgt hat, dass andere Tiere nicht verhungerten.....
Das Rad mit dem Opfer hat man leider NICHT wieder an einen Wagen angebracht und ist damit gefahren. Gründe dafür sind leider unbekannt.
Bewertung: ******* von 10
Die Erdolchung:
Die Erdolchung wurde nicht bei dem normalen Volk angewandt. Sie stand nur dem höheren Volke, das heißt dem Adel oder dem Klerus zur Verfügung.
Der Grund der Erdolchung ist meistens keine Folterungsmethode. Menschen wurden meist aus Habgier, Machtsucht oder ähnlichem von anderen Menschen, welche diese Sachen begehren ermordet.
Aber die Erdolchung wurde auch als Strafmittel angewandt. Beging ein Adeliger ein Verbrechen, das bedeutet Verrat gegen den Stand oder Staat (sonst war ihnen ja fast alles erlaubt), so stand ihm die Möglichkeit zur Verfügung sich selbst mit einem Dolch umzubringen. Dies war dann ein ehrenhafter Tod, da sich die jewalige Person selbst dafür (mehr oder weniger) freiwillig entschieden hat.
Entschied er sich jedoch nicht dazu, so mußte er eben notgedrungen von jemand anderes umgebracht werden.
Der Angeklagte wurde an einen Tisch, eine Wand oder ähnlichem gefesselt. Das Opfer begann sich natürlich hin und her zu winden und fing an zu schreien. Deshalb stopfte man dem Opfer meist auch etwas in den Mund, so dass es schwieg.
Nun strich man zart mit dem Messer über das Gesicht des Opfers. Seine Augen folgten dem Messer gebannt. Das Messer wurde dann an den Hals bewegt, an welchem man einen kurzen, sehr flachen Einschnitt machte. Das erste Blut bedeckte das Messer und machte es viel gleitfähiger. Es bewegte sich schnell über die Brust des Opfers und fand aus seinem Bauch Ruhe. Der "Ausführer" wartet kurz, hob das Messer einige Zentimeter und stach es dann dem Opfer ins Herz. Die Augen des Opfers weiteten sich, was ein gutes Zeichen dafür war, dass man auch richtig gezielt hatte. War dies nicht der Fall, so zog man das Messer heraus und stach nochmals zu.
Das Messer wurde nicht in dem Bauch des Opfers gelassen, sondern man zog es sehr langsam heraus. Dies war auch sehr wichtig, denn dabei wurden noch einige Zellen zerstört, die den ersten "Angriff" überlebt hatten.
Der Nachteil dieser Prozedur war, dass durch die hohe Anzahl des Blutverlustes des Opfers das Zimmer sehr verschmutzt war.
Alternativen sind in diversen Filmen dargestellt und werden demnächst auch noch erwähnt!
Bewertung: ***** von 10 (leider etwas kurze Prozedur!)
Die Auspeitschung:
Die Auspeitschung war eine pure Foltermethode und führte nur sehr selten zum Tod.
Auch noch heute wird die Auspeitschung angewandt, aber mehr im Liebeslieben von diversen Leuten. Aber das wird hier NICHT beschrieben!!!
Häufig wurde die Auspeitschung als Hilfe zur Befragungen der Angeklagten angewandt. Man versucht damit an genauere Geständnisse kommen (in der Version, in der man sie natürlich auch hören wollte).
Das Verhör fand meist in einer kleinen Kammer statt, in welcher sich nur ein Tisch befand. Zunächst mußte der Angeklagte seinen Oberkörper entblößen und sich dann mit dem Bauch auf den Tischen legen. Auf diesen wurde dann der Angeklagte mit mehreren Seilen gefesselt oder durch Hand- und Fußschellen, die sich sich auf beiden Seiten des Tisches befanden, zum Verweilen gebracht.
Dann wurde dem Angeklagten eine Frage gestellt auf die er nur mit "JA" oder "NEIN" antworten konnte. Gab er die falsche Antwort, so bestrafte in der "Meister" mit einem Peitschenhieb auf den Rücken. Dies wiederholte er solange, bis der Angeklagte die richtige Antwort gab.
Am Ende dieser Prozedur zierten einige rote Striemen den Rücken des Opfers. Oft war es nämlich auch so, dass das Opfer auf Grund des Schmerzengeschreies nicht antworten konnte und deshalb wurde er etwas mehr bestraft......
Bewertung: ******* von 10
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