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Originally Posted by CeeNeo
Hey,
darf man als Strafarbeit einen Satz 40 mal schreiben lassen?
Das fällt ja nicht unter etwas pädagogisch Sinnvolles...
Thx+MfG CeeNeo 
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"Als erzieherische Maßnahme kann das häusliche Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff angeordnet werden. Die häusliche Nacharbeit ist die weniger einschneidende Alternative zur Nacharbeit unter Aufsicht der Lehrkraft."

und:
"Strafarbeiten, die Schüler demütigen sollen, sind dagegen unzulässig: Das dürfte für das stupide Abschreibenlassen immer desselben Satzes ebenso gelten, wie für Strafarbeiten die nichts mit dem Fehlverhalten zu tun haben. Schulische Bestrafungen müssen immer einen pädagogischen Zweck verfolgen und dürfen nicht reine Vergeltung sein."
Also: Nein, die Strafmaßnahme ist rechtlich gesehen nicht richtig.
Ob du dich rechtlich mit deinem Lehrer anlegen willst - eher nicht.
Edit: Woher habt ihr denn alle das "Wissen", dass Lehrer das machen dürfen?