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Richtig reagiert? Bekomme ev. Anzeige
Discussion on Richtig reagiert? Bekomme ev. Anzeige within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
08/04/2013, 20:27
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#31
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elite*gold: 6
Join Date: May 2011
Posts: 2,950
Received Thanks: 1,270
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Quote:
Originally Posted by мужчина
Naja hoffen wir mal, dass es nicht dazu kommt. Aber da ich genauso wenig wie sie Namen, Adresse etc. von jemandem kenne, werden sie wohl nicht mit 'unbekannt' weiterkommen.
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Da hast du Recht. Der Täter wird nur auf jeden Fall zwei "Zeugen" haben.
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08/04/2013, 20:30
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#32
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2012
Posts: 2,752
Received Thanks: 216
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Notwehr. Sehr gut gemacht du hast ihn gefragt was das soll Du hast nicht sofort zu geschlagen Er war in Mehrzahl Hast wirklich 1A reagiert.
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08/04/2013, 20:39
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#33
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elite*gold: 1
Join Date: Feb 2013
Posts: 2,049
Received Thanks: 189
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Quote:
Originally Posted by XYZ-Cannon
Reaktion im Affekt, Notwehr. Du hast richtig gehandelt, hätte ich auch.
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Gebe ich dir recht dir passiert nichts.
Und vorallem die kennen dich net und was wollen die den der polizei sagen ich hab ein jungen geschlagen und er hat zur[ck gehauen
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08/04/2013, 20:45
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#34
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elite*gold: 104
Join Date: Jul 2011
Posts: 3,015
Received Thanks: 571
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Kennen die dich überhaupt?
Anzeige gegen Unbekannt würde eh im Sande verlaufen.
Aber ja, du hast richtig gehandelt.
1. Es ist Notwehr
2. Anders lernen die es einfach nicht
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08/04/2013, 20:47
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#35
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2010
Posts: 1,070
Received Thanks: 151
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Notwehr hätte wahrscheinlich jeder so gemacht(auser Ned Flenders  )
Hoffentlich lernen diese Idioten was aus der Lektion.
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08/04/2013, 20:52
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#36
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elite*gold: 277
Join Date: Aug 2011
Posts: 2,551
Received Thanks: 193
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Das war Notwehr.
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08/04/2013, 20:55
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#37
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elite*gold: 390
Join Date: Nov 2011
Posts: 6,610
Received Thanks: 3,449
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Wir in kreuzberg hätten es auch so gemacht aber nur mit messer und waffe
Bzw. Anzeige wird so oder so gegen unbekannt sein , keiner kennt dich
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08/04/2013, 21:06
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#38
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2009
Posts: 3,260
Received Thanks: 1,023
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Wenn du Ergär kriegst ist es eh sinnlos, sollst du dich Anmachen lassen?
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08/04/2013, 21:39
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#39
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elite*gold: 7110
Join Date: Jun 2009
Posts: 28,909
Received Thanks: 25,409
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Quote:
Originally Posted by мужчина
Hi. Heute im Zug (der übrigens extrem voll war) haben 3 dumme Jugendliche mich dumm angemacht. 2 haben mich nur angeschaut, aber der 3. mit mir geredet. Dann hat er mir eine harte Backpfeife gegeben. Ich hab ihn gefragt, was sein Problem sei etc. Dann hat er noch mit seinem Bein gegen mein Kopf getreten. Daraufhin musste ich ihm 2x eine verpassen, einmal unter das Kinn. Wie es aussieht, hat er sich eventuell etwas gebrochen. Als ich aussteigen wollte, hat er (und andere) was von Anzeige gelabert. 1. Hab ich richtig reagiert? 2. Hab ich strafrechtlich etwas zu befürchten oder fällt das unter Notwehr? 3. Kommt das in meine Straf Akte?
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Quote:
Originally Posted by XYZ-Cannon
Reaktion im Affekt, Notwehr. Du hast richtig gehandelt, hätte ich auch.
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Es ist keine Notwehr. Es war eben nicht im Affekt, sondern schlichtweg eine Reaktion.
Quote:
Originally Posted by .BluBOo
Das fällt nicht unter Notwehr. Wenn er dich mit einem Messer o.Ä. bedroht hätte,
dann dürftest du ihn verprügeln.
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Auch dann nicht. Man darf nur eine konkrete Gefahr abwehren. Alles was über die Verteidigung bzw. Abwehr eines Angriffes hinaus geht, ist keine Notwehr.
2 Schläge, die ihm auch noch was gebrochen haben, sind keine Notwehr (beim ersten kommt es darauf an, wann er genau dazu angesetzt hat, der zweite ist sowieso schon keine Notwehr mehr).
Quote:
Originally Posted by Marley.
Du hast aus Notwehr gehandelt, also keine Sorge  ich hätte die Typen wahrscheinlich Krankenhaus reif geschlagen.. von daher mach dir wie gesagt keine Gedanken.. dein gutes Recht.
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Nein, du hast nicht das Recht, jemanden krankenhausreif zu schlagen.
Und würdest du auch nicht. Du würdest wahrscheinlich anfangen zu heulen.
Quote:
Originally Posted by SchattenXXX
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden"
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Trifft nicht zu.
Quote:
Originally Posted by мужчина
Ja genau. Die Schelle kam zuerst, worauf ich nur verbal reagiert habe. Dann hat er sich etwas beruhigt und mir anschließend den Tritt gegeben, woraufhin ich dann körperlich reagiert habe.
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Wie gesagt, definitiv keine Notwehr.
Was die Freunde von dem Typen angeht: Ein Richter ist durchaus fähig, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu bewerten.
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08/04/2013, 21:41
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#40
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elite*gold: 40
Join Date: Jul 2010
Posts: 1,967
Received Thanks: 480
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Vielleicht etwas schwer ohne Zeugen 3 gegen 1 Aussage ich hoffe du kanntest jemanden noch im Zug ansonsten definitiv NOTWEHR.
Mit freundlichen Grüßen
Synt@x
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08/04/2013, 22:13
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#41
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elite*gold: 6
Join Date: May 2011
Posts: 2,950
Received Thanks: 1,270
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Quote:
Originally Posted by MrSm!th
Was die Freunde von dem Typen angeht: Ein Richter ist durchaus fähig, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu bewerten.
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Da stimme ich dir vollkommen zu. Ich wollte diesen Aspekt nur aufzeigen.
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08/04/2013, 23:04
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#42
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
Posts: 1,058
Received Thanks: 114
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Halt Stop!
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08/04/2013, 23:06
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#43
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elite*gold: 7110
Join Date: Jun 2009
Posts: 28,909
Received Thanks: 25,409
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Quote:
Originally Posted by Siriox
Viel Gerede, leider ohne Inhalt.
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Da war sehr wohl Inhalt, und zwar der, dass ihr alle falsch liegt.
Und der Inhalt war auch sinnvoll. Ihr erteilt hier Rechtsbelehrung und dazu auch noch falsche. Es ist nicht alles immer rechtlich korrekt, was man mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann.
Dass es für euch ok ist, dass er zurückschlägt, wenn andere angefangen haben, mag ja sein. Das macht es aber noch lange nicht legal. Notwehr dient dazu eine Not abzuwehren, wie der Name schon sagt.
So wie er es beschrieben hat, war die Gefahr bereits vorrüber, der Schlag/Tritt durchgeführt. Danach wütend zu werden und zuzulangen mag nachvollziehbar sein, aber keine Notwehr. Der zweite Schlag war erst recht unnötig.
Dazu kommt, dass selbst Notwehr in einem angemessenen Verhältnis zur Gefahr stehen muss. Selbst wenn er während des Tritts/Schlags selbst zugeschlagen hätte, wäre es völlig übertrieben, mehrfach zuzuschlagen und ihm den Kiefer zu berechen. Inwiefern die Härte übertrieben war, mag ein Richter vielleicht anders entscheiden, ich habe aber noch nie davon gehört, dass mehrere Schläge noch als Notwehr gelten. Ebenso wenig Nachtreten, wenn der andere schon am Boden liegt.
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08/04/2013, 23:15
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#44
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
Posts: 1,058
Received Thanks: 114
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Halt stop!
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08/04/2013, 23:17
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#45
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elite*gold: 4
Join Date: Nov 2009
Posts: 1,935
Received Thanks: 697
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Keine Notwehr.
Ich haette mir das allerdings auch nicht gefallen lassen.
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