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Wichtig:Mutter will ausziehen??
Discussion on Wichtig:Mutter will ausziehen?? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
04/14/2013, 17:57
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#1
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elite*gold: 19
Join Date: Dec 2008
Posts: 316
Received Thanks: 31
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Deleted
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04/14/2013, 18:03
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: May 2009
Posts: 7,902
Received Thanks: 2,151
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Deine Mutter ist für dich unterhaltspflichtig. Rausschmeissen bzw DICH verlassen, kann sie nicht (zumindest Rechtlich). Bei deinem Bruder sieht es anders aus. Er KANN rausgeschmissen werden, hat aber auch ein Anspruch auf Unterhalt (glaub bis 21 oder 24 Jahre, oder beendete Lehre).
Eure Mutter müsste somit für euch eine Wohnung bezahlen und das Sorgerecht für dich abgeben (an deinen Bruder oder das Jugendamt).
Die Theorie klingt leicht, die Praxis sieht ganz anders aus.
[Ob alles was ich geschrieben habe stimmt, kann ich nicht sagen, ich schrieb das, was ich über das Thema weis]
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04/14/2013, 18:17
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2011
Posts: 4,552
Received Thanks: 971
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Besprich das mal mit einem aus dem Jugendamt. Mein Berater meinte zu mir, dass ich mir gedanken machen soll was für mich das beste wäre und sollte ihn dann die sachen schildern.
Geh am besten zum Jugendamt und lass dich beraten. Sprich mit deiner Mutter in einem ruhigen Ton drüber. So hab ich das auch gemacht und seitdem läufts wieder zuhause einigermaßen.
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04/14/2013, 18:17
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#4
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elite*gold: 43
Join Date: Feb 2011
Posts: 4,075
Received Thanks: 3,775
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wenn deine mutter sich das nächste mal auszieht, macht fotos
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04/14/2013, 18:25
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#5
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elite*gold: 42
Join Date: Feb 2010
Posts: 2,544
Received Thanks: 1,351
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Quote:
Originally Posted by .$Terra$.
(glaub bis 21 oder 24 Jahre, oder beendete Lehre).
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ich glaub mal 21 gehört zu haben....
Quote:
Originally Posted by Dribble Joy
wenn deine mutter sich das nächste mal auszieht, macht fotos
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haha made my day
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04/14/2013, 18:27
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#6
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 2,173
Received Thanks: 141
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Quote:
Originally Posted by Dribble Joy
wenn deine mutter sich das nächste mal auszieht, macht fotos
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ich hab gehofft das so ein Post kommt :'D
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04/14/2013, 18:28
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#7
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elite*gold: 1039
Join Date: Jan 2011
Posts: 12,311
Received Thanks: 8,910
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Quote:
Originally Posted by Dribble Joy
wenn deine mutter sich das nächste mal auszieht, macht fotos
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hahahah!!! XD
B2T: Deine Mutter ist zahlungspflichtig, solange du die Schule besuchst. Wenn du dein eigenes Geld verdienst, darf sie ("sich") ausziehen. xD
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04/14/2013, 18:29
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#8
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elite*gold: 19
Join Date: Dec 2008
Posts: 316
Received Thanks: 31
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deleted
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04/14/2013, 18:33
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#9
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elite*gold: 43
Join Date: Feb 2011
Posts: 4,075
Received Thanks: 3,775
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Quote:
Originally Posted by sajayin1
€: Das ist echt Unnötig das mit den ausziehen , habe hier ein ernsthaftes Problem und nicht in laune für sowas.
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richtig. du hast ein ernsthaftes problem und versuchst hilfe in einem forum zu finden dessen hauptzielgruppe zwischen 12 und 16 jahren alt ist und deren beste antworten aus wahllos aneinander gereiten sätzen gespickt mit "ich habe mal gehört" "ich glaube" und "vielleicht hilft ja..." bestehen.
deshalb nehme ich dich nicht ernst und mache mich darüber lustig.
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04/14/2013, 18:36
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#10
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2011
Posts: 4,552
Received Thanks: 971
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Quote:
Originally Posted by Dribble Joy
richtig. du hast ein ernsthaftes problem und versuchst hilfe in einem forum zu finden dessen hauptzielgruppe zwischen 12 und 16 jahren alt ist und deren beste antworten aus wahllos aneinander gereiten sätzen gespickt mit "ich habe mal gehört" "ich glaube" und "vielleicht hilft ja..." bestehen.
deshalb nehme ich dich nicht ernst und mache mich darüber lustig.
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Und deshalb habe ich dich reportet.
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04/14/2013, 18:56
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#11
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elite*gold: 42
Join Date: Feb 2010
Posts: 2,544
Received Thanks: 1,351
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Quote:
Originally Posted by Dribble Joy
richtig. du hast ein ernsthaftes problem und versuchst hilfe in einem forum zu finden dessen hauptzielgruppe zwischen 12 und 16 jahren alt ist und deren beste antworten aus wahllos aneinander gereiten sätzen gespickt mit "ich habe mal gehört" "ich glaube" und "vielleicht hilft ja..." bestehen.
deshalb nehme ich dich nicht ernst und mache mich darüber lustig.
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Das ist völlig natürlich....jeder wendet sich bei problemen zuerst einmal an seinen freundeskreis oder gleichaltrige...
oder ziehst du gleich bei jedem problem den anwalt zu rate?
der satz war ganz witzig, aber noch mehr salz in die wunde streuen braucht man jetzt auch nicht!
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04/14/2013, 18:59
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#12
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elite*gold: 10
Join Date: Mar 2012
Posts: 5,475
Received Thanks: 1,061
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Deine Mutter ist bis zu deinem 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig.
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04/14/2013, 19:04
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#13
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elite*gold: 135
Join Date: Feb 2010
Posts: 2,763
Received Thanks: 1,800
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Hatte selber eine bekannte damals an der Schule, sie wurde von ihren Eltern rausgeworfen. Beide Elternteile mussten Unterhalt bezahlen -> solange sie beide das Sorgerecht haben, falls deine Eltern geschieden sind, lediglich das Elternteil welche das Sorgerecht für dich pflegt
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04/14/2013, 19:06
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#14
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elite*gold: 55
Join Date: Jul 2012
Posts: 445
Received Thanks: 74
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Quote:
Originally Posted by Yuuka™
Deine Mutter ist bis zu deinem 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig.
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^This. Ob du nun arbeiten gehst oder noch in die Schule gehst oder einfach nichts machst, ist deine Mutter bis zum 25. Lebensjahr von dir und deinem Bruder unterhaltspflichtig.
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04/14/2013, 19:16
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#15
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2009
Posts: 3,170
Received Thanks: 1,191
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Allgemein gilt erstmal:
Quote:
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Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
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und
Quote:
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Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB).
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sowie
Quote:
Unterhaltshöhe
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Der Bedarf des volljährigen Kindes bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.
Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 670 Euro pauschalesiert.
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Quelle:
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