Das iPhone 4S und das Samsung Galaxy S3 darfst du zurzeit nicht miteinander vergleichen.
Generell finde ich sollte man Apple-Produkte nicht immer mit Produkten anderer Hersteller vergleichen, weil jeder auf etwas anderes mehr wert legt.
Zum Beispiel hat man beim iPhone den Vorteil dass das Betriebssystem iOS extrem benutzerfreundlich ist, perfekt auf die Geräte abgestimmt ist und sehr stabil läuft.
Auch hat iOS den Vorteil, dass es mehr Apps gibt als bei Android.
Nachteile sind dass du in manchen Bereichen mit Standart Rechten sehr eingeängt wirst.
Auch ist das jetzige iPhone4S meiner Meinung nach sehr empfindlich (durch das Glas) und
wenn man rein die Hardware vergleicht auch relativ teuer (wird jetzt sicher Apple-Fanboys geben die meckern das man für die Verarbeitung und die edlen Materialien zahlen muss, aber ich vergleiche hier nur die Hardware!).
Bei anderen Handy's (z.B.: SGS3) hast du wieder den Vorteil, dass du bessere Hardware hast, das Betriebssystem Android kannst du sehr stark modifizieren bzw. deinen Wünschen anpassen und das SGS3 ist auch wesentlich weniger empfindlich als das iPhone.
Nachteile hier sind aber dass das Betriebssystem Android noch lang noch nicht so stabil läuft wie iOS was auch damit zusammenhängt dass Android für viel mehr Smartphones programmiert wird! Es sind auch nicht so hochwertige Materialien verbaut worden als im iPhone. Es fühlt sich halt eben nicht so "edel" an wie ein iPhone.
Ich persönlich bin aber kein Fan des iPhone's da ich mich damit viel zu eingeängt fühle also wie bei meinen SGS1 (ja das ist inzwischen schon alt

). Ich liebe die Möglichkeiten
die man mit Android hat und könnte darauf auch sicher nur schwer verzichten.
Ich möchte noch hinzufügen das ich sowohl ein Besitzer von Apple-Produkten (iPad1, iPod touch 3G & iPod Classic) bin als auch von anderen Herstellern (Samsung Galaxy S).
Und ich bin mit jedem dieser Produkten sehr zufrieden und kann sie nur empfehlen.
So das ist jetzt ein bisschen länger geworden, aber vielleicht hilft es ja auch jemanden bei einer Entscheidung
MfG