Oh Mann, in der News gehts darum, dass der User wegen Goldhandel gebannt wurden (was ja auch nach den AGBs "verboten" ist) und trotzdem wieder freigeschaltet werden musste. In die AGBs kannst du grundsätzlich als Firma erstmal alles reinschreiben, aber ob das vor Gericht oder nach anwältlicher Prüfung noch rechtens ist, ist eine andere Sache.
Und ob durch einen Scam die härteste vorhandene Accountstrafe gerechtfertigt ist, müsste erstmal geprüft werden.
Schönes Beispiel sind die zahlreichen Prepaid-Handy-Verträge und die AGB-Änderungen, die mit der Zeit erreicht wurden, z.B. was Guthabenverfall anbelangt. Einige Punkte in den AGBs der Anbieter mussten dadurch geändert werden.
Man kann natürlich die AGB von Blizzard als solche akzeptieren oder dagegen vorgehen mit rechtlichen Mitteln, was für viele einfach zu aufwendig ist.