Wen du Nachweisen kannst das der Erstbesitzer dir den Acc verkauft hat und diesen nun wieder zurückgefordert hat (bei Blizz) so kann man schon von dem Straftatbestand des Betrugs sprechen.
Du bist Grundsätzlich aus der Sache raus.
Der neue Käufer soll sich mal an den Erstbesitzer melden.
Wen dieser Zickt dann schick mal die ebay Artikelnr. mal an Blizz und der Erstbesitzer hat selbst die Probs mit Blizz.