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Originally Posted by Streex
Ich bin gestern mit 2.0 Promille EScooter gefahren & wurde noch mit Messer erwischt.
Ein illegales zum aufklappen Klinge wahrscheinlich größer als erlaubt.
War davor schon leider bekannt zwecks BTMG Handel.
Kann ich eine Freiheitsstrafe bekommen oder Busgeld?
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Hallo,
darf ich fragen wie du auf 2,0 Promille gekommen bist?
Wieviel Bier hast du getrunken?
Messer Strafrecht
Wer ein verbotenes Messer besitzt riskiert nach §52 III Nr. 1 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Wer unerlaubt ein Messer führt, das nicht schlechthin verboten ist, begeht nach §53 Nr. 21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.
Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
Wie du siehst, kann der Richter dich komplett ****** wenn er Bock drauf hat!
3Jahre Gefängnis könnte er dir geben und könntest nichts dagegen tun!
Dir kommt zugute dass du an dem Tag alkoholisiert warst.
****Ich bin übrigens Anwalt und kein Straffälliger!