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Domain und Server absetzen?

Discussion on Domain und Server absetzen? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
ZKDev's Avatar
 
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Domain und Server absetzen?

Moin,
bin IT Student und habe diverse Domains und Server (alles ohne wirtschaftlichen Gewinn und rein privat). Kann ich den Kram von der Steuer absetzen?

Grüße,
der Großinquisitor aka. Dolan von und zu ZKDev
ZKDev is offline  
Old 12/24/2019, 13:34   #2



 
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Originally Posted by ZKDev View Post
rein privat
Nein.
i0N is offline  
Old 12/24/2019, 14:10   #3
 
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Originally Posted by i0N View Post
Nein.
aber beispielsweise Laptop und Co. kann man doch auch absetzen, und diese Geräte haben ebenfalls einen rein privaten Nutzen?

@ Da bin ich drüber
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Old 12/24/2019, 14:28   #4
 
.FiireLove's Avatar
 
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Originally Posted by ZKDev View Post
aber beispielsweise Laptop und Co. kann man doch auch absetzen, und diese Geräte haben ebenfalls einen rein privaten Nutzen?

@ Da bin ich drüber
Nicht direkt privat. Diese benutzt du für dein Studium. Dein Laptop ist z.b. für das Studium notwendig. Du kannst auch Drucker, selbst Ordner, Stifte und Blöcke absetzten, die für die Uni notwendig sind.

Musst halt alle Bons aufheben.

Ein Server für den privaten Nutzen ist für die Universität nicht unbedingt von nöten.
.FiireLove is offline  
Old 12/24/2019, 14:33   #5

 
Prozess's Avatar
 
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Originally Posted by ZKDev View Post
Moin,
bin IT Student und habe diverse Domains und Server (alles ohne wirtschaftlichen Gewinn und rein privat). Kann ich den Kram von der Steuer absetzen?

Grüße,
der Großinquisitor aka. Dolan von und zu ZKDev
Nein! Kannste nicht.
Sofern kein Gewinnerzielungsabsicht da ist zählt es als „Hobby“
dementsprechend keine Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten..

Außer du beweist es, dass du in paar Jahren damit gewinn erzielen wirst.


Du könntest das aber unter Anlage N in der Steuererklärung angeben.
Als Werbungskosten für dein Studioum!
Prozess is offline  
Old 12/24/2019, 14:41   #6
 
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Originally Posted by Prozess View Post
könntest das aber unter Anlage N in der Steuererklärung angeben.
Als Werbungskosten für dein Studioum!
Das war nämlich auch mein Gedanke.
Hat da jemand schon Erfahrungen mit gesammelt?
Akzeptiert das Finanzamt Domains / Server als Arbeitsmittel für IT Studenten?

Mein Gedankengang:
Laptop mit Windows kann ich als Arbeitsmittel absetzen,
Server mit Linux System ist doch auch ein Arbeitsmittel, wenn auch gemietet?
Weiß von Bekannten dass das Finanzamt aber auch zwischen Soft- und Hardware differenziert...
ZKDev is offline  
Old 12/24/2019, 14:53   #7

 
Prozess's Avatar
 
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Originally Posted by ZKDev View Post
Das war nämlich auch mein Gedanke.
Hat da jemand schon Erfahrungen mit gesammelt?
Akzeptiert das Finanzamt Domains / Server als Arbeitsmittel für IT Studenten?

Mein Gedankengang:
Laptop mit Windows kann ich als Arbeitsmittel absetzen,
Server mit Linux System ist doch auch ein Arbeitsmittel, wenn auch gemietet?
Weiß von Bekannten dass das Finanzamt aber auch zwischen Soft- und Hardware differenziert...
Sollten die... ist nahliegend, dass ein IT Student solche „Programme“ braucht..

Bei hohen kosten schaut das Finanzamt näher nach..

Jetzt ist die Frage ist das erst Studium oder 2 Studium.. bei erst Studium sind deine Studienkostek Sonderausgaben:
Siehe Paragraph 10 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetzt

Auszug vom Gesetzt:
„ Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr. 2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. 3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. 4§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden“

Bedeutet:
Dennoch darfst du deine Studienkosten in der Steuererklärung angeben. Als Sonderausgaben sind maximal 6.000 Euro Ausbildungskosten pro Jahr absetzbar.

Das heißt du musst mind über 10.000€ verdient haben im Jahr um etwas „Kosten“ für die Steuererklärung als Sonderausgaben anzusetzten..

Das ist das größte Problem welches wir in Deutschland haben!!
Die setzen die Pauschale etc. hoch.. aber verdient man zu wenig bringt es einem Nichts!!!

Alles in einem Kannst die unter Sonderausgaben ansetzten
(Wenn erst Studium, wenn Zweitstudium dann Werbungskosten . )
Prozess is offline  
Old 12/24/2019, 15:03   #8
 
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Originally Posted by Prozess View Post
Sollten die... ist nahliegend, dass ein IT Student solche „Programme“ braucht..

Bei hohen kosten schaut das Finanzamt näher nach..

Jetzt ist die Frage ist das erst Studium oder 2 Studium.. bei erst Studium sind deine Studienkostek Sonderausgaben:
Siehe Paragraph 10 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetzt

Auszug vom Gesetzt:
„ Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr. 2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. 3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. 4§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden“

Bedeutet:
Dennoch darfst du deine Studienkosten in der Steuererklärung angeben. Als Sonderausgaben sind maximal 6.000 Euro Ausbildungskosten pro Jahr absetzbar.

Das heißt du musst mind über 10.000€ verdient haben im Jahr um etwas „Kosten“ für die Steuererklärung als Sonderausgaben anzusetzten..

Das ist das größte Problem welches wir in Deutschland haben!!
Die setzen die Pauschale etc. hoch.. aber verdient man zu wenig bringt es einem Nichts!!!

Alles in einem Kannst die unter Sonderausgaben ansetzten
(Wenn erst Studium, wenn Zweitstudium dann Werbungskosten . )
Erststudium, allerdings dual (bekommen die Studiengebühren zu ~85% vom Arbeitgeber erstattet). Da dual bin ich auch über dem Threshold von ca. 10k.

Für dein Verständnis kann ich Server und co. also unter Sonderausgaben absetzen?
ZKDev is offline  
Old 12/24/2019, 15:17   #9

 
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Originally Posted by ZKDev View Post
Erststudium, allerdings dual (bekommen die Studiengebühren zu ~85% vom Arbeitgeber erstattet). Da dual bin ich auch über dem Threshold von ca. 10k.

Für dein Verständnis kann ich Server und co. also unter Sonderausgaben absetzen?
Ja wenn du das wegen dem Studium hast kannst du machen.
Sowie die 15% der Studiengebühren die du nicht erstattet kriegst.

Wenn du die in der Steuererklärung angibst dann schreib auch z.B
Serverkosten für Studium etc oder so.. so das man sieht ach das gehört zum Studium..

Also ob Dual oder nicht ist egal
Die 6.000 bekommst du auch wenn du eine Ausbildung machst
Müsstest nur nachweisen das du die Kosten hast.. Also die Belege/ Rechnungen aufbewahren! Solltest du so oder so für 2 Jahre!

Nicht vergessen unter Sonderausgaben!
Unter Werbungskosten streichen die dir das weil nicht 2. Studium!

Unter Sondeeausgaben könntest du bzw. kannst du gelten machen

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Arbeite im Steuerbüro deswegen kenne ich mich aus
Prozess is offline  
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Old 12/24/2019, 15:24   #10
 
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Originally Posted by Prozess View Post
Ja wenn du das wegen dem Studium hast kannst du machen.
Sowie die 15% der Studiengebühren die du nicht erstattet kriegst.

Wenn du die in der Steuererklärung angibst dann schreib auch z.B
Serverkosten für Studium etc oder so.. so das man sieht ach das gehört zum Studium..

Also ob Dual oder nicht ist egal
Die 6.000 bekommst du auch wenn du eine Ausbildung machst
Müsstest nur nachweisen das du die Kosten hast.. Also die Belege/ Rechnungen aufbewahren! Solltest du so oder so für 2 Jahre!

Nicht vergessen unter Sonderausgaben!
Unter Werbungskosten streichen die dir das weil nicht 2. Studium!

Unter Sondeeausgaben könntest du bzw. kannst du gelten machen

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Arbeite im Steuerbüro deswegen kenne ich mich aus

Ja, hast für mich viel Licht ins Dunkel gebracht - vielen Dank an der Stelle!
ZKDev is offline  
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