Quote:
Originally Posted by ZKDev
Das war nämlich auch mein Gedanke.
Hat da jemand schon Erfahrungen mit gesammelt?
Akzeptiert das Finanzamt Domains / Server als Arbeitsmittel für IT Studenten?
Mein Gedankengang:
Laptop mit Windows kann ich als Arbeitsmittel absetzen,
Server mit Linux System ist doch auch ein Arbeitsmittel, wenn auch gemietet?
Weiß von Bekannten dass das Finanzamt aber auch zwischen Soft- und Hardware differenziert...
|
Sollten die... ist nahliegend, dass ein IT Student solche „Programme“ braucht..
Bei hohen kosten schaut das Finanzamt näher nach..
Jetzt ist die Frage ist das erst Studium oder 2 Studium.. bei erst Studium sind deine Studienkostek Sonderausgaben:
Siehe Paragraph 10 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetzt
Auszug vom Gesetzt:
„ Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr. 2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. 3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. 4§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden“
Bedeutet:
Dennoch darfst du deine Studienkosten in der Steuererklärung angeben. Als Sonderausgaben sind maximal 6.000 Euro Ausbildungskosten pro Jahr absetzbar.
Das heißt du musst mind über 10.000€ verdient haben im Jahr um etwas „Kosten“ für die Steuererklärung als Sonderausgaben anzusetzten..
Das ist das größte Problem welches wir in Deutschland haben!!
Die setzen die Pauschale etc. hoch.. aber verdient man zu wenig bringt es einem Nichts!!!
Alles in einem Kannst die unter Sonderausgaben ansetzten

(Wenn erst Studium, wenn Zweitstudium dann Werbungskosten

. )