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Private Passwort gesicherte Webseite - Impressumpflichtig?

Discussion on Private Passwort gesicherte Webseite - Impressumpflichtig? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old 11/16/2017, 21:28   #16
 
mrapc's Avatar
 
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Nein, musst du nicht

hier sehr gut nachzulesen:


Sofern du einfach direkt in ein Login springst ist es eine Private Website.
Ein Impressum selber zu machen ist aber auch nicht wirklich schwer und Schadet auch nicht. Wenn jemand was über dich rausfinden möchte kann er immer nach "Wem gehört diese Domain" googlen.
mrapc is offline  
Old 11/16/2017, 21:35   #17


 
Looneytune's Avatar
 
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Originally Posted by mrapc View Post
Sofern du einfach direkt in ein Login springst ist es eine Private Website.
Ein Impressum selber zu machen ist aber auch nicht wirklich schwer und Schadet auch nicht. Wenn jemand was über dich rausfinden möchte kann er immer nach "Wem gehört diese Domain" googlen.
Es geht nicht darum, dass es schwer ist, sondern um die Privatsphäre. Dein letzterer Tipp funktioniert oft auch nicht, da man seinen Whois Eintrag auch schützen bzw. sogar entfernen lassen kann.
Looneytune is offline  
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Old 11/16/2017, 21:52   #18
 
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Wenns ihm darum geht sich instant Strafbar zu machen kann er gleich im Deep Web starten.

Ansonsten einfach Impressum rein packen, es ist nicht so das die Leute dann sagen:
LuL lass dem jetzt ganz viel Post schicken und ihn swaten...

Wie gesagt er ist auch nicht dazu verpflichtet bei einer Privaten Website, ich würds trotzdem empfehlen dann hat man später mal kein Stress wenn die Websiten dann doch expandiert.
mrapc is offline  
Old 11/16/2017, 22:04   #19


 
Looneytune's Avatar
 
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Originally Posted by mrapc View Post
Wenns ihm darum geht sich instant Strafbar zu machen kann er gleich im Deep Web starten.

Looneytune is offline  
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Old 11/16/2017, 22:29   #20


 
Mammutjäger's Avatar
 
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Originally Posted by Adlersson View Post
Nichts, da so eine kleine Seite niemanden interessiert. Wenn man keine Konkurrenten hat, mahnt einen auch niemand ab.
Außerdem kann man einen Serverstandort außerhalb Deutschland und keine de-tld verwenden, dann ist man auch ohne Impressum auf der sicheren Seite.
Es werden auch nur Großkonzerne beim Steuerhinterziehen erwischt, weil eine Privatperson i.d.R. keinen Konkurrenten hat.

Sorry, selten was dümmeres gelesen.
Klar steigt das Risiko aktiv gemeldet zu werden. Da es aber genügend dubiose Rechtsanwälte gibt, die sich ihren Unterhalt mit gerade solchen Verletzungen der Impressumspflicht verdienen, und den ganzen Tag nach eben solchen Seiten suchen, besteht jederzeit das Risiko, auch als Privatperson abgemahnt zu werden.

Mal abgesehen von der Unrichtigkeit deiner Aussage bezüglich der Domain.
Es ist richtig, dass eine .de Domain zwingend Daten bezüglich des Besitzers bzw. Verwalters benötigt. Dies kann durch andere TLDs umgangen werden.
Eine Domain hat aber nichts mit einer Internetseite zu tun. Das ist nur die Adresse bzw. ein Alias der IP des Servers, über den die Seite auch erreichbar ist. Das ist ja nur ein Usabilityfeature....
Die Seite an sich unterliegt dann wiederrum anderen Gesetzen.
Der Serverstandort übrigens auch.
Das ist viel komplexer, als du hier darstellst.

Edit:
Und nein, sofern deine Seite weder kommerziellen, noch redaktionellen und öffentlichen Inhalt besitzt, ist ein Impressum nicht verpflichtend.
Mammutjäger is offline  
Old 11/16/2017, 22:31   #21
 
Produktplatzierung's Avatar
 
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Ich plane nicht die Webseite "öffentlich" zu machen. Also werde ich nun (nach einer weiteren Recherche im Internet und euren Antworten) kein Impressum hinzufügen. Auch wenn es an sich ja kein Thema wäre weil ja nur meine Freunde drauf sind aber egal

Danke euch allen trotzdem^^
Produktplatzierung is offline  
Old 11/17/2017, 22:00   #22


 
Mammutjäger's Avatar
 
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Originally Posted by Adlersson View Post
Aber ein Anwalt hat fast nichts von so einer Abmahnung was glaubst du denn wieviel er für dafür verlangen kann wenn nichts vor Gericht geht? Dafür macht kein Anwalt einen Finger krum. Abmahnungen kommen zustande, wenn sich ein Shop mit einem Anwalt zusammen tut und auf Schadensersatz klagt, denn dort gibt es Geld zu verdienen.

Natürlich ist es gesetzlich so geregelt dass die Gesetze des Landes des Webseitenbetreibers gelten, aber woher will denn bitte irgendwer wissen dass eine .biz Domain die auf einen Server in Russland zeigt zu einem deutschen Betreiber gehört, wenn dies nicht irgendwo angegeben ist?
Achso? Deswegen ist das ja auch keine gängige Praxis und beliebte Masche.
Nicht ohne Grund kümmert sich gerade die Politik darum.

Generell ist das eine Ordnungswidrigkeit und kein harmloses Vergehen, wie du es darstellst.
Es sind per Definition Strafen bis zu 50.000 möglich.

Dadurch, dass der Streitwert mittlerweile festgesetzt wurde, sind die Abmahnkosten natürlich deutlich gesunken. MWn betragen diese ca. 500€ - und was meinst du wieviele Websites es gibt?

Dadurch, dass wir seine Seite bereits ausgeschlossen haben, passt dieser Vergleich hier nicht. Eine kommerzielle Seite, die eine deutsche Zielgruppe in Deutschland direkt ansprechen soll, wird selten auf russisch sein...
Das merkt jemand, der den ganzen Tag gezielt nach so etwas sucht, durchaus...
Mammutjäger is offline  
Old 11/18/2017, 12:32   #23


 
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Zuerst: Versuche dich niveauvoll auszudrücken, und nicht zwanghaft versuchen die Masche bei mir durchzuziehen, die in deiner Ghettohauptschule Standard ist...


Quote:
Originally Posted by Adlersson View Post
"bis zu" kann auch 50€ heißen. Du hast einfach keine Ahnung also belass es dabei
Erklärst du mir gerade, was ich geschrieben hab?
Sorry, aber das finde ich lustig. Wenn ich schreibe "bis zu", dann meine ich auch "bis zu".
Wieso du mir da jetzt erklären willst, was "bis zu" bedeutet, versteh ich nicht so ganz.

Schön, dass du ganz unverblümt deine Unfähigkeit demonstrierst, gelesenes zu verstehen.
Ich hatte den Wert von 50.000€ als Maximalgrenze nicht umsonst geschrieben, da dein erster Beitrag den Verstoß gegen die Impressumspflicht verniedlicht haben.
Um den Interpretationsfehler zu vermeiden, den du eben öffentlich begangen hast, habe ich bewusst die Aussage "bis zu 50.000€" mit aufgenommen. Um zu zeigen, dass eine Ordnungswidrigkeit ein (wenn auch leichter) Gesetzesverstoß ist, die nicht verharmlost werden sollte.

Eine Ordnungswidrigkeit ist nämlich mehr als ein Strafzettel. Die Unterschiede zu erklären kann ja auch Google übernehmen, allerdings diesmal bitte besser informieren.

Und übrigens: Ja, der Streitwert wurde auf 5.000€ festgelegt. Ein Streitwert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit den tatsächlichen Abmahnkosten.Aufgrund der Gebührensätze ergibt sich ein Wert von ca. 500€.
Aber soweit hast du dich vermutlich nichtmehr informiert...

Quote:
Originally Posted by Adlersson View Post
Es ging längst nicht mehr um seine Seite, sondern ob man die Impressumspflicht ignorieren kann, ohne erwischt zu werden.
Die Sprache einer Seite hat nichts mit dem Wohnsitz des Betreibers zu tun.
Und nochmal: Wie soll ein Abmahnanwalt bzw. die Behörden den Betreiber ermitteln, wenn dieser vollkommen anonym ist?
Man kann auch zu schnell fahren, ohne geblitzt zu werden.
Sicher sein, dass da nicht doch eben jemand gelasert hat, kannst du dir aber nie.
Ich hab auch nicht behauptet, dass die Sprache der Website etwas mit dem Wohnsitz zu tun hat. Lesen meiner Beiträge reicht eben nicht, man muss sie verstehen.
Also nochmals:

Wenn eine kommerzielle oder redaktionelle Seite (die ja wohl vorliegen muss, um unter die Impressumspflicht zu fallen) unabhängig ihrer Domain deutschsprachig ist, kann schonmal davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit, dass hier ein unter dieses Gesetz fallende Person dahinter stehen kann.
Wenn dazu noch eine Dienstleistung / Warenversand etc. nach Deutschland erfolgt, unterliegt auch der im Ausland sitzende Betreiber/Unternehmer dem deutschen Recht und der Impressumspflicht.

Das heißt, wenn du eine Seite auf russisch hostest, gebe ich dir recht.
Nicht aber, wenn du eine eigentlich impressumspflichtige Seite betreibst, die in Deutschland eine Zielgruppe bewusst anspricht - dazu reicht eine deutsche Version bereits aus - weil wieso sollte ein ausländischer Betreiber ohne den Wunsch den hiessigen Markt zu erschließen teuer seine Seite übersetzen lassen? (Ja, ich weiß, Schweiz und Österreich. Wie es da aussieht, weiß ich nicht.)

Und übrigens:
Es gibt sogar schon Urteile wegen Impressumspflichtsverletzungen auf Social Media Profilen, wie XING etc...aber genau, ich hab die Abmahnungen ja nur erfunden. Herzlichen Glückwunsch.
(Übrigens: Die Deckelung des Streitwertes auf 5.000€ stammt nicht von sonstwoher...)

Merkst du was?


Achja:
Wie ein Anwalt das ermitteln will?
Schwierig.
Wie eine Behörde das ermitteln will?:
Einfach.
Meinst du wirklich, dass du mit einer kommerziellen Seite im Internet so vollständig anonym bist? Träum weiter. Anonymität gibt es nicht. Egal was du tust, man bekommt dich (mit genügend Aufwand) (fast) immer dran.
- Und ja, der Aufwand würde hier wohl zu hoch sein. Das weiß ich.

Aber gernerell zu behaupten, dass man damit sicher ist, ist einfach falsch.

Und bitte, versuch nichtmehr auf Klugscheißer mit deinem ergoogelten Wikipediawissen zu machen.
Ich bin raus hier, cheers.
Mammutjäger is offline  
Old 11/19/2017, 02:01   #24


 
Mammutjäger's Avatar
 
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Originally Posted by Adlersson View Post
Weil du so tust als wären 50k ein Vergleichswert, wobei dies nur die Obergrenze ist die in unserem Fall niemals auch nur annähernd herangezogen werden würde.
Ich hatte dir wohl mehr Lesekompetenz unterstellt, als du tatsächlich hast.
Dass du "bis zu" korrekt interpretieren konntest, hast du ja bewiesen. Angewandt hast du das scheinbar nicht.
Im zweiten Post hatte ich geschrieben, dass es mir darum geht, zu zeigen, dass eine Ordnungswidrigkeit keine Kleinigkeit ist, da diese mit eben jenem Maximalwert beziffert werden und speziell im Fall des §16 TMG mit explizit eben jenem Betrag in (3) festgesetzt.

Ich hatte aber auch geschrieben, in welchem Rahmen sich die Abmahnkosten dank dem festgesetzten Streitwert bewegen. Deine Aussage zeugt daher nur von falschem Verständnis des von mir geschriebenen.

Quote:
Originally Posted by Adlersson View Post
Bist du dämlich oder tust du nur so? Eine Ordnungswidrigkeit ist de Facto die niedrigste von Behörden ahnbare From von Gesetzesverstößen. Strafzettel sind idR genau das, Ordnungswidrigkeiten.
Ja, aber der Begriff ist umfassender. Du reduzierst das auf etwas, was eine "Kleinigkeit" ist, verharmlost das ganze. Im Falle eines Strafzettels hast du da auch recht.
Im Gegensatz zu einer Straftat - mit krimineller Intention - wird als "Strafmaß" (beachte die Anführungsstrichchen") für Ordnungswidrigkeiten lediglich ein Bußgeld verhängt, welches eben in diesem Fall bis zu 50.000€ betragen kann. Da sind wir uns ja einig.
Was ich bemängelt hatte, war lediglich deine (unsinnige) Aussage hinsichtlich der Relevanz dieser. Klar, es ist "nur" eine "Geldstrafe", aber deshalb ist das nichts erstrebenswertes oder vernachlässigbares.


Quote:
Originally Posted by Adlersson View Post
Die Anwaltskosten sind immer abhängig von dem Streitwert. Bei Shops ist dieser bei 5000€ (NOCH EINMAL, DIE MASCHE WIRD DORT ANGEWENDET, EINE MASCHE FÜR SEITEN DIE KEINE KONKURRENZ HABEN EXISTIERT NICHT!!!!!!)
Da wären wir wieder bei der Lesekompetenz...
Ich zitiere mich einfach mal selbst:

Quote:
Und übrigens: Ja, der Streitwert wurde auf 5.000€ festgelegt. Ein Streitwert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit den tatsächlichen Abmahnkosten.Aufgrund der Gebührensätze ergibt sich ein Wert von ca. 500€.
Du hast insofern recht, als dass in der Praxis hinsichtlich Schadensersatz etc. weiter auf §3 und §9 UWG Bezug zu nehmen.
Das ändert doch nichts an der Tatsache, dass ein Abmahnschreiben aufgrund des geringen Aufwands leicht verdientes Geld ist?
Und genau, es ist keine Masche, wenn Kanzleien im Internet mit einem "Meldeformular" für Verletzungen der Impressumspflicht werben...
Hab ich nur erfunden.

Wenn du eine als unter das Impressumspflicht fallende Seite betreibst, wovon reden wir denn dann? Nicht von der privaten Seite.
Was bedeutet für dich denn Wettbewerb bzw. ein Konkurrent?
Lediglich das Anbieten genau dasselben Produktes / Dienstleistung? Dann hast du recht, das wird vermutlich selten vorkommen.
Das Anbieten des gleichen Produktes / Dienstleistung?
Oder gar das Anbieten eines ähnlichen Produktes / Dienstleistung?

Das Gesetz sagt nämlich eben genau letzteres. Sprich, die Gruppe der Betroffenen ist recht groß - außer du hast nun wirklich eine Nischenseite. Aber gibt es das heute noch?

Bleib doch bitte konsequent. Wir waren doch lange darüber hinaus, dass eine private Seite, zumal passwort geschützt, nicht der Impressumspflicht unterliegt. Bei welchen Seiten sind wir denn dann?

Eventuell bin ich da zu detailliert, aber ein Konkurrent ist für mich ein direkter, in Abhängigkeit stehender Anbieter (BurgerKing und McDoof bspw.).
Da geht das Gesetz aber weiter. Schau dazu bitte in §8 UWG.
Darunter fallen mehr als "Konkurrenten", unter anderem die Verbraucherzentrale.
Wenn du also nun einen privaten Blog betreibst, und Werbung schaltest, hast du, denke ich, eine große Anzahl an potentiellen "Konkurrenten".

Quote:
Originally Posted by Adlersson View Post
Doch, wenn ich in einem Land fahre (in unserem Fall eher anonym einen Spediteur beauftrage) in dem keine Blitzer oder Laser zur Strafverfolgung genutzt werden.
So, dann ist dein Fahrzeug nicht zuzuordnen. Was ist, wenn sie den Start und das Ziel haben? Und am Ziel eine Ansprechperson, die daraufhin Rechnungsdaten vorweisen kann? Tankstellen, bei welchen bezahlt wurde?
Ein Spediteur bspw. fährt selten ohne einen fixen Auftrag zu haben --> Auftragsdaten? In Italien gilt bspw. die Halterhaftung. Meinst du, der Spediteur ist dann nicht bemüht, das ganze an dich weiterzugeben?

Ich mein, wenn wir von Seiten reden, die unter die Impressumspflicht fallen, besitzen sie doch einen kommerziellen Hintergrund.
Das bedeutet, dass irgendwelche Zahlungen getätigt werden müssen...

Alles ist nachvollziehbar, wenn auch mit Aufwand.


Quote:
Originally Posted by Adlersson View Post
Also spricht man deutsch nur in Deutschland? Was ist mit Auswanderen? Wahrscheinlichkeiten existieren vor dem Gesetz nicht. Es braucht Beweise.
Du hast meine Aussage missverstanden.
Es geht darum, dass nicht nur die Herkunft von Relevanz ist, sondern auch das Ziel.
Ist doch egal, ob es sich um einen deutschen Auswander in Timbuktu handelt, oder die regionale Strickpulloverfabrik in Ouagadougou, wenn diese den deutschen Markt gezielt ansprechen.
Indiz dafür ist eben eine deutschsprachige Website. Wenn das gegeben ist, wird man da sicherlich weiter schauen und kann davon ausgehen, dass in Deutschland gezielt geworben wird. Ist die ganze Seite schon auf russisch ist das Risko natürlich deutlich geringer, dass da jemand von sich aus nachforscht.
Da du anfangs bei Verwendung einer .biz Domain dies als sicher bezeichnet hast, hab ich dir damit widersprochen.
Sicher heißt für mich, dass du zu 100% garantiert nicht belangt werden kannst.
Und das stimmt einfach nicht.

Deine Aussagen zum Serverstandort und zur Domain sind und bleiben falsch. Die Impressumspflicht ist nicht an diese beiden Faktoren gekoppelt.

Quote:
Originally Posted by Adlersson View Post
Wieso interessiert nicht, ich darf es. In welcher Sprache die Seite vorliegt hat nichts mit der Impressumspflicht zu tun. Auch um deutsche Besucher geht es nicht. Es geht um den Betreiber der Seite.
Falsch.
Beschäftige dich besser mit dem Geltungsbereich des deutschen Rechts, dann können wir uns weiter unterhalten.
Wenn gezielt auf einem Markt geworben wird, und dieser erschlossen wird (durch Produktlieferung / Dienstleistungserbringung (sofern in dem dortigen Land mindestens teilweise erbracht) ), unterliegt man dem dortigen Recht...

Da du unbedingt Quellen wolltest, schau dir folgende Urteile (hinsichtlich der Impressumsfplicht) an:
Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02),
LG Siegen (Urteil vom 9.7.2013, Az. 2 O 36/12).

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Originally Posted by Adlersson View Post
Und wenn ich einen gebrauchten Laptop bar kaufe und damit ins McDonalds WLAN gehe?
Was auch immer du darunter verstehst, Anonymität heißt, dass man nicht identifiziert werden kann. Das ist auch im Internet (sogar relativ leicht, obiges Beispiel) zu erreichen.
Also, spinnen wir das ganze jetzt so weit, dass Person A in Tonga einen Webserver/-shop betreibt. Seine Dienstleistung in Deutschland erbringt oder Produkte nach Deutschland sendet.
Und dann mit seinem gebrauchten Laptop in einem deutschen McDoof seine Mails checkt?
Kann man machen, das Geld wird trotzdem eine Spur hinterlassen, auch in Form von Kryptowährung (bsp: HSI in den USA).

Aber ich glaube dann ist nicht der Verstoß gegen die Impressumspflicht auch nichtmehr von Relevanz...

Anonymität ist ein Mythos. Glaub mir. Und schon garnicht ist dieser "leicht" zu erreichen. Mancher schützt sich besser als manch anderer, und ist demnach nur mit mehr Aufwand ermittelbar. Letztendlich existiert die absolute Anonymität aber nicht. Nirgends. Weder hier im normalen Web, noch im DarkWeb.

Quote:
Originally Posted by Adlersson View Post
Ich habe Wikipedia zitiert um dein Fehlwissen zu unterstreichen. Aber natürlich ist der, der Quellen angibt dümmer als der, der sein Fehlwissen verbreitet.
Seit wann ist Wikipedia als tertiäre Quelle zitierfähig?
Wo ist deine Quelle, nach der die Impressumspflicht nicht für ausländische Server oder nicht de-TLDs gilt?
Beziehungsweise dass dies davor garantiert schützt, so dass man "auf der sicheren Seite" ist? Das sind deine Interpretationen, der die Behörden unterschätzt. Entweder weil er sich mit der Technik nicht auskennt, oder weil er selbst das Glück hat, bisher ungeschoren davon zu kommen.

Nur weil einer erfolgreich eine Bank als Weihnachtsmann verkleidet ausraubt, heißt das nicht, dass jeder weitere Banküberfall in eben jenem Kostüm auch automatisch sicher und erfolgreich ist.

Aber ich hab jetzt echt keine Lust mehr darauf.
Mammutjäger is offline  
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