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Originally Posted by Adlersson
Weil du so tust als wären 50k ein Vergleichswert, wobei dies nur die Obergrenze ist die in unserem Fall niemals auch nur annähernd herangezogen werden würde.
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Ich hatte dir wohl mehr Lesekompetenz unterstellt, als du tatsächlich hast.
Dass du "bis zu" korrekt interpretieren konntest, hast du ja bewiesen. Angewandt hast du das scheinbar nicht.
Im zweiten Post hatte ich geschrieben, dass es mir darum geht, zu zeigen, dass eine Ordnungswidrigkeit keine Kleinigkeit ist, da diese mit eben jenem Maximalwert beziffert werden und speziell im Fall des §16 TMG mit explizit eben jenem Betrag in (3) festgesetzt.
Ich hatte aber auch geschrieben, in welchem Rahmen sich die Abmahnkosten dank dem festgesetzten Streitwert bewegen. Deine Aussage zeugt daher nur von falschem Verständnis des von mir geschriebenen.
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Originally Posted by Adlersson
Bist du dämlich oder tust du nur so? Eine Ordnungswidrigkeit ist de Facto die niedrigste von Behörden ahnbare From von Gesetzesverstößen. Strafzettel sind idR genau das, Ordnungswidrigkeiten.
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Ja, aber der Begriff ist umfassender. Du reduzierst das auf etwas, was eine "Kleinigkeit" ist, verharmlost das ganze. Im Falle eines Strafzettels hast du da auch recht.
Im Gegensatz zu einer Straftat - mit krimineller Intention - wird als "Strafmaß" (beachte die Anführungsstrichchen") für Ordnungswidrigkeiten lediglich ein Bußgeld verhängt, welches eben in diesem Fall
bis zu 50.000€ betragen
kann. Da sind wir uns ja einig.
Was ich bemängelt hatte, war lediglich deine (unsinnige) Aussage hinsichtlich der Relevanz dieser. Klar, es ist "nur" eine "Geldstrafe", aber deshalb ist das nichts erstrebenswertes oder vernachlässigbares.
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Originally Posted by Adlersson
Die Anwaltskosten sind immer abhängig von dem Streitwert. Bei Shops ist dieser bei 5000€ (NOCH EINMAL, DIE MASCHE WIRD DORT ANGEWENDET, EINE MASCHE FÜR SEITEN DIE KEINE KONKURRENZ HABEN EXISTIERT NICHT!!!!!!)
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Da wären wir wieder bei der Lesekompetenz...
Ich zitiere mich einfach mal selbst:
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Und übrigens: Ja, der Streitwert wurde auf 5.000€ festgelegt. Ein Streitwert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit den tatsächlichen Abmahnkosten.Aufgrund der Gebührensätze ergibt sich ein Wert von ca. 500€.
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Du hast insofern recht, als dass in der Praxis hinsichtlich Schadensersatz etc. weiter auf §3 und §9 UWG Bezug zu nehmen.
Das ändert doch nichts an der Tatsache, dass ein Abmahnschreiben aufgrund des geringen Aufwands leicht verdientes Geld ist?
Und genau, es ist keine Masche, wenn Kanzleien im Internet mit einem "Meldeformular" für Verletzungen der Impressumspflicht werben...
Hab ich nur erfunden.
Wenn du eine als unter das Impressumspflicht fallende Seite betreibst, wovon reden wir denn dann? Nicht von der privaten Seite.
Was bedeutet für dich denn Wettbewerb bzw. ein Konkurrent?
Lediglich das Anbieten genau
dasselben Produktes / Dienstleistung? Dann hast du recht, das wird vermutlich selten vorkommen.
Das Anbieten des
gleichen Produktes / Dienstleistung?
Oder gar das Anbieten eines
ähnlichen Produktes / Dienstleistung?
Das Gesetz sagt nämlich eben genau letzteres. Sprich, die Gruppe der Betroffenen ist recht groß - außer du hast nun wirklich eine Nischenseite. Aber gibt es das heute noch?
Bleib doch bitte konsequent. Wir waren doch lange darüber hinaus, dass eine private Seite, zumal passwort geschützt, nicht der Impressumspflicht unterliegt. Bei welchen Seiten sind wir denn dann?
Eventuell bin ich da zu detailliert, aber ein Konkurrent ist für mich ein direkter, in Abhängigkeit stehender Anbieter (BurgerKing und McDoof bspw.).
Da geht das Gesetz aber weiter. Schau dazu bitte in §8 UWG.
Darunter fallen mehr als "Konkurrenten", unter anderem die Verbraucherzentrale.
Wenn du also nun einen privaten Blog betreibst, und Werbung schaltest, hast du, denke ich, eine große Anzahl an potentiellen "Konkurrenten".
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Originally Posted by Adlersson
Doch, wenn ich in einem Land fahre (in unserem Fall eher anonym einen Spediteur beauftrage) in dem keine Blitzer oder Laser zur Strafverfolgung genutzt werden. 
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So, dann ist dein Fahrzeug nicht zuzuordnen. Was ist, wenn sie den Start und das Ziel haben? Und am Ziel eine Ansprechperson, die daraufhin Rechnungsdaten vorweisen kann? Tankstellen, bei welchen bezahlt wurde?
Ein Spediteur bspw. fährt selten ohne einen fixen Auftrag zu haben --> Auftragsdaten? In Italien gilt bspw. die Halterhaftung. Meinst du, der Spediteur ist dann nicht bemüht, das ganze an dich weiterzugeben?
Ich mein, wenn wir von Seiten reden, die unter die Impressumspflicht fallen, besitzen sie doch einen kommerziellen Hintergrund.
Das bedeutet, dass irgendwelche Zahlungen getätigt werden müssen...
Alles ist nachvollziehbar, wenn auch mit Aufwand.
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Originally Posted by Adlersson
Also spricht man deutsch nur in Deutschland? Was ist mit Auswanderen? Wahrscheinlichkeiten existieren vor dem Gesetz nicht. Es braucht Beweise.
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Du hast meine Aussage missverstanden.
Es geht darum, dass nicht nur die Herkunft von Relevanz ist, sondern auch das Ziel.
Ist doch egal, ob es sich um einen deutschen Auswander in Timbuktu handelt, oder die regionale Strickpulloverfabrik in Ouagadougou, wenn diese den deutschen Markt gezielt ansprechen.
Indiz dafür ist eben eine deutschsprachige Website. Wenn das gegeben ist, wird man da sicherlich weiter schauen und kann davon ausgehen, dass in Deutschland gezielt geworben wird. Ist die ganze Seite schon auf russisch ist das Risko natürlich deutlich geringer, dass da jemand von sich aus nachforscht.
Da du anfangs bei Verwendung einer .biz Domain dies als
sicher bezeichnet hast, hab ich dir damit widersprochen.
Sicher heißt für mich, dass du zu 100% garantiert nicht belangt werden kannst.
Und das stimmt einfach nicht.
Deine Aussagen zum Serverstandort und zur Domain sind und bleiben falsch. Die Impressumspflicht ist nicht an diese beiden Faktoren gekoppelt.
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Originally Posted by Adlersson
Wieso interessiert nicht, ich darf es. In welcher Sprache die Seite vorliegt hat nichts mit der Impressumspflicht zu tun. Auch um deutsche Besucher geht es nicht. Es geht um den Betreiber der Seite.
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Falsch.
Beschäftige dich besser mit dem Geltungsbereich des deutschen Rechts, dann können wir uns weiter unterhalten.
Wenn gezielt auf einem Markt geworben wird, und dieser erschlossen wird (durch Produktlieferung / Dienstleistungserbringung (sofern in dem dortigen Land mindestens teilweise erbracht) ), unterliegt man dem dortigen Recht...
Da du unbedingt Quellen wolltest, schau dir folgende Urteile (hinsichtlich der Impressumsfplicht) an:
Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02),
LG Siegen (Urteil vom 9.7.2013, Az. 2 O 36/12).
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Originally Posted by Adlersson
Und wenn ich einen gebrauchten Laptop bar kaufe und damit ins McDonalds WLAN gehe?
Was auch immer du darunter verstehst, Anonymität heißt, dass man nicht identifiziert werden kann. Das ist auch im Internet (sogar relativ leicht, obiges Beispiel) zu erreichen.
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Also, spinnen wir das ganze jetzt so weit, dass Person A in Tonga einen Webserver/-shop betreibt. Seine Dienstleistung in Deutschland erbringt oder Produkte nach Deutschland sendet.
Und dann mit seinem gebrauchten Laptop in einem deutschen McDoof seine Mails checkt?
Kann man machen, das Geld wird trotzdem eine Spur hinterlassen, auch in Form von Kryptowährung (bsp: HSI in den USA).
Aber ich glaube dann ist nicht der Verstoß gegen die Impressumspflicht auch nichtmehr von Relevanz...
Anonymität ist ein Mythos. Glaub mir. Und schon garnicht ist dieser "leicht" zu erreichen. Mancher schützt sich besser als manch anderer, und ist demnach nur mit mehr Aufwand ermittelbar. Letztendlich existiert die absolute Anonymität aber nicht. Nirgends. Weder hier im normalen Web, noch im DarkWeb.
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Originally Posted by Adlersson
Ich habe Wikipedia zitiert um dein Fehlwissen zu unterstreichen. Aber natürlich ist der, der Quellen angibt dümmer als der, der sein Fehlwissen verbreitet.
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Seit wann ist Wikipedia als tertiäre Quelle zitierfähig?
Wo ist deine Quelle, nach der die Impressumspflicht nicht für ausländische Server oder nicht de-TLDs gilt?
Beziehungsweise dass dies davor garantiert schützt, so dass man "auf der sicheren Seite" ist? Das sind deine Interpretationen, der die Behörden unterschätzt. Entweder weil er sich mit der Technik nicht auskennt, oder weil er selbst das Glück hat, bisher ungeschoren davon zu kommen.
Nur weil einer erfolgreich eine Bank als Weihnachtsmann verkleidet ausraubt, heißt das nicht, dass jeder weitere Banküberfall in eben jenem Kostüm auch automatisch sicher und erfolgreich ist.
Aber ich hab jetzt echt keine Lust mehr darauf.