ich habe in Ebay eine Anzeige rein getan für einen Artikel der 40€ kosten + 200€ Versand kostet.
Der Käufer will mich jetzt Anzeigen und erwartet den Artikel für 40€ (+10€ Versand). Begründet hat er damit das in den ebay AGB steht das die Versandkosten nur so hoch sein dürfen wie sie auch wirklich sind.. Er ist nicht im recht, oder?
anzeige? für was denn?
er kann privatrechtlich gegen dich vorgehen. dabei wird herauskommen, dass du ihm entweder die sache übereignest oder aber den kaufpreis ersetzt (er kauft also woanders).
die kosten des anwalts darfst du dann auch zahlen
Klar kann er dich anzeigen.
Wenn du was auf eBay verkaufst akzeptierst du auch deren AGB, wo drin steht das du auch das was du verkaufst, auslieferst sollte es einer kaufen.
Eigentlich will ich nur wissen wie viel Schadensersatz er anfordern kann (er hat ja noch nicht bezahlt und wird es auch nicht tun)
Quote:
Originally Posted by *insi*
anzeige? für was denn?
er kann privatrechtlich gegen dich vorgehen. dabei wird herauskommen, dass du ihm entweder die sache übereignest oder aber den kaufpreis ersetzt (er kauft also woanders).
die kosten des anwalts darfst du dann auch zahlen
Welche kosten des Anwalts? Und wieso Kaufpreis ersetzen wenn er nicht mal bezahlt hat?
ich habe auf ebay was verkauft.
Ich habe den Artikel jedoch nicht mehr.
Der Artikel wurde übrigens noch nicht bezahlt.
Der Käufer will nun eine Anzeige machen. Was wird dann daraus? Wenn ich den Artikel nicht mehr habe dann habe ich ihn halt nicht mehr.
Wie viel Schadensersatz darf er anfordern bzw. bekommt er wenn er ne anzeige macht?
Strafrechtlich keine Konsequenzen.
Zivilrechtlich herausgabe der Ware zu dem Preis den er geboten hat,aber da du die Ware nicht mehr besitzt musst du ihm Entschädigung zahlen. Die Entschädigung richtet sich an dem Marktwert der Ware.
Strafrechtlich keine Konsequenzen.
Zivilrechtlich herausgabe der Ware zu dem Preis den er geboten hat,aber da du die Ware nicht mehr besitzt musst du ihm Entschädigung zahlen. Die Entschädigung richtet sich an dem Marktwert der Ware.
Achja +Kosten für den Anwalt und Auslagen.
Eine Entschädigung braucht man doch nicht zu geben hier da er ja gar nicht bezahlt hat?
Und wenn ich keinen Anwalt habe und einfach auf schuldig spreche`?
Eine Entschädigung braucht man doch nicht zu geben hier da er ja gar nicht bezahlt hat?
Und wenn ich keinen Anwalt habe und einfach auf schuldig spreche`?
Ein Beispiel:
Du bietest eine PS4 auf Ebay an.Startpreis 1 Euro,ohne Mindestpreis und Klauseln im Angebot. Ein paar Stunden vor Ende der Auktion gibt es nur ein Gebot für 1 Euro. Du beendest die Auktion. Der Bieter von dem einzigen Gebot meldet sich nun. Er möchte die PS4 für 1 Euro haben. Du sagst nein.
Er geht zum Anwalt und du bekommst Post,dass es einen Kaufvertrag gibt in dem steht das du ihn eine PS4 für 1 Euro verkauft hast.
Entweder kannst du jetzt deine PS4 für 1 Euro abgeben oder du lässt dich auf einen Vergleich ein. Der Vergleich bezieht sich meistens auf den Marktwert.
Wenn du nichts von den beiden machst, wird der Anwalt es zum Gericht bringen. Dann bekommst du vom Gericht noch Post und wenn du es dann noch durchziehen willst kommt es erst zur Verhandlung.
Du weißt nicht welche Schäden ggf. für den Käufer entstanden sind, weil er jetzt X Tage ohne das besagte Gerät auskommen muss.
Du musst trotz allem dann die Kosten des Anwalts deines Gegenüber bezahlen.
ich habe in Ebay eine Anzeige rein getan für einen Artikel der 40€ kosten + 200€ Versand kostet.
Der Käufer will mich jetzt Anzeigen und erwartet den Artikel für 40€ (+10€ Versand). Begründet hat er damit das in den ebay AGB steht das die Versandkosten nur so hoch sein dürfen wie sie auch wirklich sind.. Er ist nicht im recht, oder?
Und wenn er dann doch anzeige machen würde wäre er doch am Ende der verliert oder nicht? Dann muss er doch alles zahlen
ich habe in Ebay eine Anzeige rein getan für einen Artikel der 40€ kosten + 200€ Versand kostet.
Der Käufer will mich jetzt Anzeigen und erwartet den Artikel für 40€ (+10€ Versand). Begründet hat er damit das in den ebay AGB steht das die Versandkosten nur so hoch sein dürfen wie sie auch wirklich sind.. Er ist nicht im recht, oder?
Und wenn er dann doch anzeige machen würde wäre er doch am Ende der verliert oder nicht? Dann muss er doch alles zahlen
Nein, er hat recht und wird gewinnen. Er muss aber nicht deinen artikel nehmen sondern kann einfach den preis von dir fordern.
Soviel, wie's tatsächlich im Branchenstandard (bspw. DHL) kostet die verkaufte Ware angemessen zu verschicken. Inklusive eines angemessenen (Stichwort: Wucher) Preises für Karton und Füllmaterial. Kommt also auch auf die Größe des zu versendenden Produktes an.
Da es im Gesetz keine Regelung dazu gibt, wie hoch man den Versand bei Ebay wählen darf, gelten die AGB von Ebay. Gäbe es so ein Gesetz und würde es anders lauten, als die AGB von Ebay diesbezüglich, hättest du Recht. Immerhin hast du aber den AGB bei der Registrierung zugestimmt. Und das hat meines Wissens nach die Wirkung eines Vertrages zwischen dir und Ebay. Transaktionen, die dagegen verstoßen, sind vermutlich nicht bindend (Käufer kann also auch lange im nachhinein rückwirkend vom Kauf zurücktreten) und ich nehme stark an, dass der Käufer evtl. auch damit durchkommen würde, die Ware mit einem ordentlichen Versandpreis einzufordern. Wenn du dich im Recht siehst, bleib hart und geh vor Gericht, aber die Masche, die du da versucht hast abzuziehen wird sicher auch dem Richter nicht gefallen. Denke nicht, dass du Recht bekommst.
Mit freundlichen Grüßen
Jeoni
Soviel, wie's tatsächlich im Branchenstandard (bspw. DHL) kostet die verkaufte Ware angemessen zu verschicken. Inklusive eines angemessenen (Stichwort: Wucher) Preises für Karton und Füllmaterial. Kommt also auch auf die Größe des zu versendenden Produktes an.
Da es im Gesetz keine Regelung dazu gibt, wie hoch man den Versand bei Ebay wählen darf, gelten die AGB von Ebay. Gäbe es so ein Gesetz und würde es anders lauten, als die AGB von Ebay diesbezüglich, hättest du Recht. Immerhin hast du aber den AGB bei der Registrierung zugestimmt. Und das hat meines Wissens nach die Wirkung eines Vertrages zwischen dir und Ebay. Transaktionen, die dagegen verstoßen, sind vermutlich nicht bindend (Käufer kann also auch lange im nachhinein rückwirkend vom Kauf zurücktreten) und ich nehme stark an, dass der Käufer evtl. auch damit durchkommen würde, die Ware mit einem ordentlichen Versandpreis einzufordern. Wenn du dich im Recht siehst, bleib hart und geh vor Gericht, aber die Masche, die du da versucht hast abzuziehen wird sicher auch dem Richter nicht gefallen. Denke nicht, dass du Recht bekommst.
Mit freundlichen Grüßen
Jeoni
^this. Im übrigen zählt das, was du da vor hast schon als Betrug und das ist Strafbar.
Ebay Schadensersatz 12/29/2014 - Off Topic - 14 Replies Heyo,
ein Freund von mir hat seine GoPro auf Ebay verkauft, gleichzeitig hat er die GoPro auf Kleinanzeigen gestellt..
Bei dem Artikel auf Ebay steht in der Beschreibung:
"Da ich ebenfalls eine Anzeige auf Ebay Kleinanzeigen geschaltet habe, behalte ich mir vor das Angebot frühzeitig zu beenden."
Die GoPro wurde über Kleinanzeigen verkauft, allerdings kam jetzt der Höchstbietende von der abgebrochenen Auktion an und will Schadensersatz. Allerdings nicht grade wirklich seriös.....
Schadensersatz bei geklautem Handy 11/15/2014 - Off Topic - 2 Replies Hallo,
Ich habe eine kleine Rechtsfrage gehen wir davon aus mein Handy wurde von XY geklaut und ich kenne denn Namen von XY. Und ich gehe dann zur Polizei und erstatte Anzeige, aber diese lassen das Handy nicht orten ( da dies zu teuer wäre ). Aber XY erhält trotzdem eine Vorladung und hat das Handy nicht mehr in seinem Besitz. Muss diese Person dann Schadensersatz an micht zahlen?
Anspruch auf Schadensersatz? 12/19/2013 - Off Topic - 11 Replies Hallo
ich habe im November bei Ikea die ganzen Möbel für meine Wohnung bestellt. Auf der Seite stand die Lieferung dauert 1-2 Wochen.
Da ich die Wohnung ab dem 1. Dezember gemietet habe, war das ja ok.
Dann stand in der Bestätigungsmail aber, dass die Lieferung am 18.12 zu der und der Zeit ist. Fakt ist aber, dass heute keiner gekommen ist. Daher habe ich natürlich da angerufen und die haben mir gesagt, dass sie bei einem Teil Lieferengpässe haben und ich meine Lieferung daher...
Elitepvpers wurde zu schadensersatz verklagt! 07/15/2011 - User Submitted News - 14 Replies Hallo,
bin eben auf diese Seite gestoßen. Der Beitrag dort wurde erst heute geschrieben, also top aktuell. Schaut es euch selbst an und schreibt was ihr dazu sagt.
Ich finds dumm das die jetzt gewonnen haben....
Tech-Review.de » News » Frogster erzielt Präzedenzfall gegen Internet-Forum
Schadensersatz? 07/27/2010 - WarRock - 12 Replies Hi ich hatte mir als dieses Dotonbori Puzzel Event war grade neues Gold Premium gekauft, aber ich habe ja garnichst davon da ich auch von Blackscreen Preoblem betroffen bin -.-! Und kann ich etwas von Gamersfirst fordern, da ich ja nichs davon habe und (glaube ich) nichteinal versuchen etwas dagegen zu unternehmen. Und wenn ich etwas fordern kann was?
Ich will endlich wieder WarRock spielen!:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(