Hallo,
Ich habe eine kleine Rechtsfrage gehen wir davon aus mein Handy wurde von XY geklaut und ich kenne denn Namen von XY. Und ich gehe dann zur Polizei und erstatte Anzeige, aber diese lassen das Handy nicht orten ( da dies zu teuer wäre ). Aber XY erhält trotzdem eine Vorladung und hat das Handy nicht mehr in seinem Besitz. Muss diese Person dann Schadensersatz an micht zahlen?






