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Kann ich es noch von den Steuern absetzen?

Discussion on Kann ich es noch von den Steuern absetzen? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
elite*gold: 525
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Kann ich es noch von den Steuern absetzen?

Hallo,
habe letztes Jahr durch selbsständige Arbeit Geld verdient. Hatte allerdings noch kein Gewerbe angemeldet.
Wenn ich JETZT ein Kleingewerbe anmelde, kann ich dann die Ausgaben die ich letztes Jahr dadurch hatte noch Absetzen? Beispielsweise habe ich mir einen Laptop für 900 Euro gekauft. Kann ich den noch absetzen lassen?
Kann man überhaupt mit einem Kleingewerbe Steuern absetzen?

Steuerberater Termin steht...allerdings erst Ende Februar. Möchte auch nicht völlig unvorbereitet dort auftreten.
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Old   #2
 
.iDamage's Avatar
 
elite*gold: 0
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"Vorsteuer darf ein Unternehmer abziehen, wenn er beim Verkauf seiner Güter oder Dienstleistungen selbst Umsatzsteuer erheben muss. Das ist dann der Fall, wenn sein Jahresumsatz 17.500 EUR übersteigt. In allen Rechnungen an seine Kunden muss er dann (je nach Art seines Produkts) 7 oder 19 % Umsatzsteuer ausweisen."

.iDamage is offline  
Old   #3
 
Nein.'s Avatar
 
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Mit einem Kleingewerbe darf man weder Umsatzsteuer ausweisen noch absetzen.

Rückwirkend würdest du vermutlich so oder so nichts absetzen können, da du ja so oder so nichts ausgewiesen hast.
Zudem:
Hast du den Laptop wirklich speziell für deine Kleingewerbe Tätigkeit gekauft? Wenn nein, ist das auch nicht so leicht mit dem absetzen, selbst nicht bei berechtigten Unternehmensformen. Stellen sich die meisten leichter vor als es ist :/
Nein. is offline  
Old   #4
 
elite*gold: 525
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@iDamage danke für den Link. Hat mir weitergeholfen

@Nein.: Naja ist ja kein Problem die ganzen Rechnungen nachzureichen. Hab das natürlich alles aufgehoben. Und ja, den hab ich Hauptsächlich fürs Berufliche gekauft.
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Thanks
1 User
Old   #5
 
Keks..??'s Avatar
 
elite*gold: 315
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Ich nehme an dein Geschäftsjahr geht vom 1.1.-31.12.

Dann kannst du deine Einnahmen/Ausgaben vom letzten Jahr nicht mehr einbuchen
Keks..?? is offline  
Old   #6
 
elite*gold: 525
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Ok vielen Dank. Bin mal gespannt was der Steuerberater meint.
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Old   #7

 
F O R S E N B O Y S's Avatar
 
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Dein Laptop würde lediglich eine Privateinlage in deine Unternehmung darstellen, daher kann keine Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.
F O R S E N B O Y S is offline  
Old   #8
 
elite*gold: 525
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Der Laptop war auch nur ein Beispiel. Gab wesentlich teurere Anschaffungen speziell für's Gewerbe. Geht eher um das Prinzip, ob man die Steuern überhaupt zurück bekommt wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.

Angenommen jemand verdient plötzlich im letzten Quartal 40.000 Euro und muss sich einen neuen Server kaufen/mieten hat aber noch nicht rechtzeitig ein Gewerbe angemeldet und plötzlich ist auch schon der 1.1.2016, bekommt er die Steuern ersetzt: Ja/Nein? Darum ging es
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Old   #9
 
elite*gold: 30
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Originally Posted by werbebanner View Post
Der Laptop war auch nur ein Beispiel. Gab wesentlich teurere Anschaffungen speziell für's Gewerbe. Geht eher um das Prinzip, ob man die Steuern überhaupt zurück bekommt wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.

Angenommen jemand verdient plötzlich im letzten Quartal 40.000 Euro und muss sich einen neuen Server kaufen/mieten hat aber noch nicht rechtzeitig ein Gewerbe angemeldet und plötzlich ist auch schon der 1.1.2016, bekommt er die Steuern ersetzt: Ja/Nein? Darum ging es
ich glaube wenn auf deinem Konto 40k eingehen ohne dass du ein Gewerbe hast dann wirst du erstmal ganz andere Sorgen bekommen...
Yanghekk is offline  
Old   #10

 
F O R S E N B O Y S's Avatar
 
elite*gold: 36
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Quote:
Originally Posted by werbebanner View Post
Der Laptop war auch nur ein Beispiel. Gab wesentlich teurere Anschaffungen speziell für's Gewerbe. Geht eher um das Prinzip, ob man die Steuern überhaupt zurück bekommt wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.

Angenommen jemand verdient plötzlich im letzten Quartal 40.000 Euro und muss sich einen neuen Server kaufen/mieten hat aber noch nicht rechtzeitig ein Gewerbe angemeldet und plötzlich ist auch schon der 1.1.2016, bekommt er die Steuern ersetzt: Ja/Nein? Darum ging es
Nein.. Ausschlaggebend ist die Ausweisung des Rechnungsdatums. Bestand bis dato keine Unternehmung, gilt die Anschaffung als privat. Wird sie dann im Unternehmen genutzt, zählt das als Privateinlage. Vorsteuerabzugsberechtigung gibt es somit nicht.
F O R S E N B O Y S is offline  
Thanks
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