(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
Quote:
Voraussetzung ist jedoch, dass die Ingebrauchnahme sich gegen den Willen des Berechtigten (des Eigentümers) richtet. Wird während der Ingebrauchnahme die Erlaubnis zur Nutzung widerrufen, so bleibt der Tatbestandsausschluss weiterhin bestehen: die Ingebrauchnahme ist dann nicht tatbestandsmäßig.
Ob Anwalt oder nicht, die Eltern sind im Recht und Person B kann genau GAR NICHTS dagegen machen, außer sich bei seinem Freund zu bedanken.
Ob Anwalt oder nicht, die Eltern sind im Recht und Person B kann genau GAR NICHTS dagegen machen, außer sich bei seinem Freund zu bedanken.
hab mich nebenbei in einem Juristenforum schlau gemacht und dort wurde mir folgendes gesagt : Zu dem vermeintlich unbefugten Gebrauch: Der A hat sich der Beschreibung nach gegenüber dem B als befugt ausgegeben, über die Nutzung des Personenkraftwagens zu entscheiden. Von B kann nicht pauschal angenommen werden, dass ihm etwaige Vorbehalte der Eltern gegen eine Nutzung des PKWs bekannt gewesen sein müssen, zumal A ihm offenbar durch die Bitte, als Chauffeur einzuspringen, suggeriert hat, alles sei in Ordnung. Die Strafanzeige gegen B ist somit Blödsinn.
hab mich nebenbei in einem Juristenforum schlau gemacht und dort wurde mir folgendes gesagt : Zu dem vermeintlich unbefugten Gebrauch: Der A hat sich der Beschreibung nach gegenüber dem B als befugt ausgegeben, über die Nutzung des Personenkraftwagens zu entscheiden. Von B kann nicht pauschal angenommen werden, dass ihm etwaige Vorbehalte der Eltern gegen eine Nutzung des PKWs bekannt gewesen sein müssen, zumal A ihm offenbar durch die Bitte, als Chauffeur einzuspringen, suggeriert hat, alles sei in Ordnung. Die Strafanzeige gegen B ist somit Blödsinn.
Ich dachte Person A sei minderjährig? Send mal bitte den Link zum Forum. Mich würde es wundern, wenn das vor Gericht bestehen würde.. schließlich sind Person B und A ja befreundet, was heißt, dass Person B durchaus wusste, dass A minderjährig ist und keine Fahrerlaubnis hat. Von Täuschung kann also kaum die Rede sein.
Ich dachte Person A sei minderjährig? Send mal bitte den Link zum Forum. Mich würde es wundern, wenn das vor Gericht bestehen würde.. schließlich sind Person B und A ja befreundet, was heißt, dass Person B durchaus wusste, dass A minderjährig ist und keine Fahrerlaubnis hat. Von Täuschung kann also kaum die Rede sein.
minderjährig ist Person A nicht , wurde aber auch nirgendwo behauptet
Dann hat sich mein Gehirn das wohl eingebildet :P Aber wie im Forum gesagt wurde, wenn dein Freund das glaubhaft verkaufen kann, dann wird's wohl bei einer Lappalie bleiben.
Ich hoffe das ist irgendwo aus einem schlechten Juristenbuch geklaut, ansonsten erkläre ich hiermit die Eltern von Person A für komplette Vollidioten. Anstatt sein Kind zu erziehen, wird einfach jemand anderes verklagt. Beschissene Wohlstandsprobleme des Quoten-Deutschen.
Wie sieht es aus mit der Person A ? Führerschein ? Wenn nein dann hat Person B ganz klar die Arschkarte, da die Person A weder das befugniss noch Rechte über das Fahrzeug hat.
Wie sieht es aus mit der Person A ? Führerschein ? Wenn nein dann hat Person B ganz klar die Arschkarte, da die Person A weder das befugniss noch Rechte über das Fahrzeug hat.
Du brauchst keinen Führerschein um Besitzer/Eigentümer eines Fahrzeugs zu sein.
Die Eltern von Person A sind richtige Penner und Person A ebenfalls wenn er nicht zugibt, was er zu Person B gesagt hat.
Person B konnte nie wissen, dass die Eltern von A dagegen waren. Er konnte also nicht vorsätzlich handeln.
Weswegen wurde B eigentlich angezeigt?
Person A hatte nicht das Recht es Person B zuerlauben, also könnte man es als Anstifftung zum Diebstahl für Person A und Diebstahl für Person B auslegen
Person A hatte nicht das Recht es Person B zuerlauben, also könnte man es als Anstifftung zum Diebstahl für Person A und Diebstahl für Person B auslegen
Person A hat ja auch Person B nicht die Erlaubnis gegeben sondern versichert, dass seine Eltern Person B die Erlaubnis ausgesprochen haben, wordurch die Erlaubnis ja gültig wäre. Person B hat also gutgläubig gehandelt und kann nicht wirklich was dafür.
Mal abgesehen davon, was ist das für eine Mutter die jemand anderen, der nichts von dem Verbot wissen konnte, anzeigt nur weil sie zu blöd ist ihren eigenen Sohn unter Kontrolle zu haben?
Person A hat ja auch Person B nicht die Erlaubnis gegeben sondern versichert, dass seine Eltern Person B die Erlaubnis ausgesprochen haben, wordurch die Erlaubnis ja gültig wäre. Person B hat also gutgläubig gehandelt und kann nicht wirklich was dafür.
Mal abgesehen davon, was ist das für eine Mutter die jemand anderen, der nichts von dem Verbot wissen konnte, anzeigt nur weil sie zu blöd ist ihren eigenen Sohn unter Kontrolle zu haben?
Ja hast Recht. Hatte vergessen das es sowas wie gutgläubigkeit auch im Strafgesetz gibt. Diesbstahl für Person A (Aneignung des Besitzes ohne zu Stimmung des Eigentümers[den Eltern]) und höchstens Beihilfe für Person B das wird aber wegen Handeln im Guten Glauben fallen gelassen.
Einzige problem das Person B hat, ist das er scheinbar nen schlechten Freund hat.
PayPal PSN-Käufer meldet "unbefugten Zugriff" 01/04/2016 - Off Topic - 5 Replies Hi, hab gestern ne PSN Karte via eBay kleinanzeigen gekauft. Die Frau hat mir das Geld überwiesen, ich hab den Amazon-Kaufbeleg per Kleinanzeigen geschickt und alles war gut.
Später meldete sie unbefugten Zugriff auf ihren Account, hab sie gefragt was das soll, da meinte sie aufeinmal ich solle 10 Minuten warten da sie Probleme mit Ihrer Bank hat. Danach kam nichts mehr! Indirekt hat sie dadurch ja auch zugegeben, dass es keinen unbefugten Zugriff gab.
Was soll ich jetzt tun? Code einfach im...
Gebrauch Käufe 07/06/2014 - Off Topic - 6 Replies Hallo,
würde mir gerne einen gebrauchten Computer kaufen.
Nur bin ich mir da nicht so sicher ...
Hattet ihr schon mal Erfahrung mit gebraucht Käufen ,wenn ja gut oder schlechte?
P-Server für Privaten Gebrauch 06/09/2014 - Fiesta Online - 2 Replies Hey liebe Community,
ich habe da mal eine Frage bezüglich des P-Servers.
Undzwar, ist es illegal, wenn ich den Server nur für mich alleine benutze, und wirklich niemanden anderen auf meinem Server spielen lasse?
Also wirklich, wenn nur ich darauf spiele um ein bisschen herum zu basteln oder so..
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Marvin10911
Gebrauch von elitegold 06/24/2012 - Main - 5 Replies Ich wollte mal fragen, wieso man zwar echtes Geld einfach in egold umtauschen kann, aber das egold in echtes Geld nur mit mehr oder minder großen Verlusten über Umwege umtauschen kann...Sagen wir mal ich möchte eine Menge Keys verkaufen...oder alle meine Steam, Wow und was weiß ich Accounts verkaufen, weil ich keine Zeit mehr zum Zokken habe...dann sitze ich auf egold "im wert von 200€" und kann die entweder in 150€ PP, PSC oder so tauschen und Verlust machen oder weitere Keys/Accounts/items...
In-Ear-Kopfhörer für den täglichen gebrauch 05/22/2012 - Off Topic - 27 Replies Hallo zusammen,
Da meine In-Ear-Kopfhörer kaputt gegangen sind brauch ich neue. Da ich sie hauptsächlich im Fitness Center und im Zug verwenden werde, sollten die Kopfhörer so bequem und fest wie möglich in den Ohren liegen. Außerdem sollen die Musik möglichst gut abschirmen (will niemanden um mich herum stören).
Wenn ihr mit euren zufrieden seit oder euch in dem bereich auskennt würde ich mich freuen wenn ihr mir ein paar Vorschläge machen könntet.
Preisklasse : max 80€
lg