Habe vorhin 4 PSN Guthaben Codes bekommen und die bei Ebay-Kleinanzeige reingestellt.
Mich hat ein User angeschrieben und meinte er hat mich bei Kripo Nürnberg gemeldet weil die Codes "gecardet" sind. Nun wäre meine Frage kann die Polizei da was machen ? Ich habe die Codes nur reingestellt nicht verkauft.
Woher will er wissen das sie nicht Legal erworben sein sollen?
Aber falls es stimmt ist er im recht und es ist nicht legal, da der Verkauf von Geklauten Gegenstände verboten ist egal ob du sie selber gestohlen hast oder ein anderer dies getan hat. Sowie ist es egal ob du darüber im Kenntnis warst oder nicht.
Woher will er wissen das sie nicht Legal erworben sein sollen?
Aber falls es stimmt ist er im recht und es ist nicht legal, da der Verkauf von Geklauten Gegenstände verboten ist egal ob du sie selber gestohlen hast oder ein anderer dies getan hat. Sowie ist es egal ob du darüber im Kenntnis warst oder nicht.
Alles klar, vielleicht waren die Schuhe die du letztens bei Deichmann gekauft hast auch geklaut, wer weis?
Sowas ist blödsinn. Wenn du nachweisen kannst dass du es gekauft hast und weiter verkaufst, dann wird nach dem 1. Verkäufer gesucht.
Sowohl der An- wie auch der Verkauf von gestohlener Ware kann strafbar sein. Einschlägig ist hier die sogenannte Hehlerei gemäß § 259 StGB. Bestraft wird, wer eine Sache, die einem anderen gestohlen wurde, ankauft, sich verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft. Die Hehlerei wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer gewerbsmäßig hehlt oder Mitglied einer Diebesbande ist, muss mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu einer Höchststrafe von 10 Jahren rechnen.
Strafrechtlich kann sowohl der Verkäufer wie auch der Käufer jedoch nur dann Probleme bekommen, wenn er wußte, dass es sich um gestohlene Ware handelt. Eine entsprechende Kenntnis wird zumindestens beim Käufer nicht gegeben sein, selbst wenn, wie oben genannt, gewisse Indizien darauf hindeuten, dass die Ware aus nicht ganz einwandfreien Quellen stammt. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Käufer nach dem Kauf erfährt, dass es sich um gestohlene Ware handelt und diese dann zur Vermeidung weiterer Nachteile weiterverkauft. Hier ist dann der Straftatbestand der Hehlerei gegeben.
Sowohl der An- wie auch der Verkauf von gestohlener Ware kann strafbar sein. Einschlägig ist hier die sogenannte Hehlerei gemäß § 259 StGB. Bestraft wird, wer eine Sache, die einem anderen gestohlen wurde, ankauft, sich verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft. Die Hehlerei wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer gewerbsmäßig hehlt oder Mitglied einer Diebesbande ist, muss mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu einer Höchststrafe von 10 Jahren rechnen.
Strafrechtlich kann sowohl der Verkäufer wie auch der Käufer jedoch nur dann Probleme bekommen, wenn er wußte, dass es sich um gestohlene Ware handelt. Eine entsprechende Kenntnis wird zumindestens beim Käufer nicht gegeben sein, selbst wenn, wie oben genannt, gewisse Indizien darauf hindeuten, dass die Ware aus nicht ganz einwandfreien Quellen stammt. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Käufer nach dem Kauf erfährt, dass es sich um gestohlene Ware handelt und diese dann zur Vermeidung weiterer Nachteile weiterverkauft. Hier ist dann der Straftatbestand der Hehlerei gegeben.
Solange es keine Hinweise dazu gibt, spielt das keine Rolle.
Ich mein der 1. Verkäufer schreibt ja sicherlich nicht hin "Verkaufe gecardete Gutscheine, billig".
Solange es keine Hinweise dazu gibt, spielt das keine Rolle.
Ich mein der 1. Verkäufer schreibt ja sicherlich nicht hin "Verkaufe gecardete Gutscheine, billig".
Ich möchte auch niemanden beschuldigen, Fakt ist das mir die Ausdrucksweise des Threaderstellers shady vorkommt, aber solange er nichts davon wusste ist ja alles im Lot.
Ich wusste es dass die Codes gecardet waren aber ich habe bei Ebay geschrieben "Biete 150€ PSN an" . In der Beschreibung hieß es mein Partner bekommt ab und zu Codes rein ...
Ich wusste es dass die Codes gecardet waren aber ich habe bei Ebay geschrieben "Biete 150€ PSN an" . In der Beschreibung hieß es mein Partner bekommt ab und zu Codes rein ...
wenn er dich tatsächlich gemeldet hat und das nachweisen kann wird es ärger geben, da ist die summe egal
nimm die codes raus, lass den quatsch und gut ist
Zeugenaussage wegen gecardeten Amazon Gutscheinen 05/31/2012 - Off Topic - 26 Replies Hallo,
ich wusst nicht wo ich das hier reinschreiben soll, daher versuch ich es einfach mal in der Trading Section.
Ich habe Ende letzten Jahres einige Amazon Gutscheine von einem User gekauft.
Diese waren anscheinend gecardet.
Heute stand die Polizeit vor meiner Tür wegen einer Zeugenaussage meiner Mutter. ( Amazon Account läuft über sie ), wo sie die Gutscheine gekauft hat etc. . Diese war allerdings nicht da.
Wie läuft das denn jetzt ab? Muss ich die Zeugenaussage machen, da ich die...