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Paypal Käuferschutz hilfe
Discussion on Paypal Käuferschutz hilfe within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
12/01/2014, 13:29
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2008
Posts: 890
Received Thanks: 156
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Paypal Käuferschutz hilfe
Hallo.
Ich habe mir für 186€ bei einer Person etwas über Paypal gekauft, dieser sollte mir danach etwas geben, tat er aber nicht. Die Zahlung ist durch dem Paypal Käuferschutz abgesichert. Wirklich beweisen kann ich nicht das ich es nicht erhalten, jedoch kann er logischerweise auch nicht beweisen das er es mir gegeben hat, was er auch nicht tat. Die Frage ist, habe ich eine Chance das Geld wieder zu bekommen? Wenn ja, wie sollte ich vorgehen?
MfG.
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12/01/2014, 14:35
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2012
Posts: 3,348
Received Thanks: 173
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Um was für eine Ware handelt es sich?
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12/01/2014, 14:39
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2008
Posts: 890
Received Thanks: 156
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Wenn man es so nimmt, ein Item in einem Spiel.
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12/01/2014, 14:45
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#4
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2011
Posts: 7,096
Received Thanks: 1,019
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Klick einfach auf die Transaktion und und dann hier hin:
Anschließend gibst du klickst du auf Käuferschutz und sagst, dass du den Artikel nie erhalten hast.
Warte ein wenig und du hast das Geld wieder
LG .iDamage
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12/01/2014, 14:49
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2008
Posts: 890
Received Thanks: 156
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Quote:
Originally Posted by .iDamage
Klick einfach auf die Transaktion und und dann hier hin:
Anschließend gibst du klickst du auf Käuferschutz und sagst, dass du den Artikel nie erhalten hast.
Warte ein wenig und du hast das Geld wieder
LG .iDamage
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Habe ich, Verkäufer hat bis jetzt alles abgestritten, nach dem ich ihm geschrieben habe er soll mir Beweisen das er es mir geschickt hat (das geht dort wo er mir dieses Item zu schicken sollte) kam nichts mehr, hoffe Paypal kriegt das hin..
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12/01/2014, 14:50
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#6
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elite*gold: 186
Join Date: Dec 2009
Posts: 5,554
Received Thanks: 931
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Käuferschutz für virtuelle Gegenstände wird doch nicht von PayPal gewährleistet?
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12/01/2014, 14:54
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#7
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elite*gold: 15
Join Date: May 2014
Posts: 5,396
Received Thanks: 962
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Warum nicht? Ich würde dennoch Anzeige erstatten, da es sich ja um einen Betrug handelt.
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12/01/2014, 15:08
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#8
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2008
Posts: 890
Received Thanks: 156
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Erst mal vielen Dank an alle die geschrieben haben, werde mal mein bestes versuchen und auch juristisch vorgehen, vllt. klappt es ja.
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12/01/2014, 20:16
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2014
Posts: 67
Received Thanks: 15
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Lol. Du wirst eh gewinnen.
Hab früher mit folgender Masche Leute abgezockt;
Geld geschickt -> Account erhalten -> Konflikt aufmachen Ware nicht erhalten und nach 2 Tagen hatte ich mein Geld zurück weil er nicht beweisen konnte, dass er das "Item" verschickt hat.
Du musst nichts beweisen, er muss nachweisen das er es verschickt hat, und wenn er dies nicht kann kriegst du das Geld wieder, fertig.
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12/01/2014, 20:22
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#10
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elite*gold: 155
Join Date: Jul 2012
Posts: 24,491
Received Thanks: 2,568
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Quote:
Originally Posted by .Kreativ'GFX
Käuferschutz für virtuelle Gegenstände wird doch nicht von PayPal gewährleistet?
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Offiziell nicht.
Aber woher soll Paypal das wissen?
Eröffne einen Konflikt und ruf bei Paypal an.
Das Geld erhälst oft am gleichen Tag wieder ohne das der Empfänger des Geldes etwas unternehmen kann (eigene Erfahrung).
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12/02/2014, 00:56
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#11
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elite*gold: 5
Join Date: Sep 2011
Posts: 105
Received Thanks: 16
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Quote:
Originally Posted by XxPussyDestroyer1337xX
Lol. Du wirst eh gewinnen.
Hab früher mit folgender Masche Leute abgezockt;
Geld geschickt -> Account erhalten -> Konflikt aufmachen Ware nicht erhalten und nach 2 Tagen hatte ich mein Geld zurück weil er nicht beweisen konnte, dass er das "Item" verschickt hat.
Du musst nichts beweisen, er muss nachweisen das er es verschickt hat, und wenn er dies nicht kann kriegst du das Geld wieder, fertig.
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Falsch.
Paypal bietet weder Käufer- noch Verkäuferschutz für immaterielle Güter. D.h. im Endeffekt, Käufer kauft und Verkäufer verkauft auf eigenes Risiko.
Paypal kann aber nicht immer klar erkennen, dass es sich um imaterielles Gut handelt,vorallem bei solchen Spielgegenständen, sodass oft falsche Entscheidungen getroffen werden.
Hinzu kommt die Problematik mit dem *Screenshot*, der ja eigentlich verschickt werden könnte, lassen wir das aber erstmal beiseite.
Folgendes gilt also, wenn man sich mit den AGBs auskennt und den Sachverhalt bei PayPal (am besten per Anruf) schildert:
Käufer meldet *keinen Artikel erhalten* ---> durch AGB kein Käuferschutz
Hierbei müsste der Verkäufer einen kurzen Anruf bei PP tätigen und den Sachverhalt schildern, dass es sich halt um immaterielle Güter handelt --> Fall wird geschlossen, da kein Käuferschutz
Viele Verkäufer wissen dies allerdings nicht, sodass es wie ein materielles Gut gehandhabt wird, was zwar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich ausfallen kann, ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeitet eben nicht erkennen, was dort jetzt genau gehandelt wird, also fordert PP sicherheitshalber Versandbelege ein, die der Verkäufer in der Regel nicht vorzeigen kann. Also entscheidet man hier zugunsten des Käufers, obwohl dieser eigentlich überhaupt gar nicht abgesichert wäre.
Zu dem Herren dort oben: Betrug ist strafbar.
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12/02/2014, 08:52
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#12
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elite*gold: 89
Join Date: Nov 2014
Posts: 528
Received Thanks: 28
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War es Virtual Ware?
Bei Virtualware wird Paypal glaube nichts erstatten.
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12/02/2014, 12:37
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#13
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elite*gold: 4
Join Date: Jul 2014
Posts: 482
Received Thanks: 26
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Quote:
Originally Posted by AGENTCY
War es Virtual Ware?
Bei Virtualware wird Paypal glaube nichts erstatten.
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Absoluter Irrglaube
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12/02/2014, 13:35
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#14
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2008
Posts: 890
Received Thanks: 156
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Anrufen kann ich schlecht, da es sich dabei um das Paypal Konto meiner Mutter hält und ich Sie nicht damit belasten möchte , da sie sowieso keine Ahnung haben wird was sie da sagen muss. Und ich kann meiner Meinung ja nicht anrufen, oder?
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12/02/2014, 18:59
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#15
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elite*gold: 5
Join Date: Sep 2011
Posts: 105
Received Thanks: 16
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Quote:
Originally Posted by dαniel
Anrufen kann ich schlecht, da es sich dabei um das Paypal Konto meiner Mutter hält und ich Sie nicht damit belasten möchte , da sie sowieso keine Ahnung haben wird was sie da sagen muss. Und ich kann meiner Meinung ja nicht anrufen, oder?
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Du kannst es zumindest versuchen.
Musst nur angeben, dass es sich hierbei um virtuelle Ware handelt, die ohnehin nicht versendet werden kann und laut Ihren AGBs kein Käuferschutz bei solchen Waren besteht.
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PayPal Käuferschutz
11/24/2014 - Off Topic - 11 Replies
Hey Leute,
anfang 2015 soll der Käuferschutz bei PP auf 180 Tage verlängert werden, statt wie bisher 45 Tage (?).
Ist es überhaupt noch sicher PayPal-Zahlungen zu empfangen? Das Geld lässt sich doch ohne Probleme zurückbuchen.
LG .iDamage
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Heyho Leute
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Kann ich irgendwie die 10 Euro zurückerhalten.
Muss ich das Guthaben das im Moment im Minus ist an Paypal zurückzahlen?
Gruss :D
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Dieses Thema wurde wahrscheinlich schon oft angesprochen, aber ich bin leider zu blöd da irgendwas zu finden.
Wenn jemand über PP bei dir etwas kauft (Digitale Ware) und nach 2 Tagen das Geld wieder zurückverlangt, wie geht man als Verkäufer mit diesem Konflinkt um? Stimmt das, dass bei Digitalen Waren der Käuferschutz nicht eintritt?
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Natürlich denkt man sich nichts böses dabei aber geht dennoch auf Nummer sicher.
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Würde mich über...
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