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Originally Posted by EchterSylar!
Ok danke ich dachte dem Staatsanwalt interessiert sowas garnicht.
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Also erstmal solltest du, genauso wie dein Anwalt ein Schreiben bekommen haben. Ist in deinem Anfangspost nicht wirklich klar.
Weiterhin gibt es keinen Staatsanwalt als Ansprechpartner für dich, da es sich um Zivilrecht handelt. Staatsanwalt könntest du auf deine finanzielle Situation ansprechen wenn ein Strafbefehlt gegen dich vorliegt oder du eine strafrechtliche Verhandlung hinter dir hast und du verurteilt wurdest.
Dafür müsste zuerst einmal eine Anzeige vorliegen, dann bekommst du, wenn der Staatsanwalt die Beweise für ausreichend hält nen Strafbefehl. Falls du dann Widerspruch einlegst gibts ne Verhandlung.
Aber wie gesagt: Du bewegst dich hier im Zivilrecht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du gegen Urheberrecht verstossen und der Geschädigte will Schadensersatz -> Zivilrecht.
Das ist für einen Laien natürlich eine sehr komplizierte Sache, da die Kosten oftmals zu hoch angesetzt sind, man aber selbst kaum oder keine Infos findet, die einem in sachgemäßem Deutsch (also kein Beamtendeutsch oder Urteile) erklären, was denn nun angemessen ist.
Die erste Frage, die du dir nun stellen sollst, ist:
Hat dein Anwalt die nötige Erfahrung auf diesem Gebiet, dich angemessen zu verteidigen?
Falls Nein: such dir einen Anderen, der sich auskennt.
Falls Ja: lass dich von ihm beraten, was er denn über die Sache denkt.
Keiner hier wird dir genau sagen können, was das Beste ist.
Übrigens: Wenn du die Verhandlung gewinnst muss der Kläger dir deine Kosten erstatten. Sprich deinen Anwalt bezahlen und für die Gerichtskosten aufkommen.
Deshalb ist es einfach außerhalb unserer Kompetenz hier, dich hinreichend beraten zu können. Falls der Kläger zuviel verlangt, du aber bereit wärst ihn angemessen zu entschädigen, er aber nicht darauf eingeht, dann kann sich eine Verhandlung auch für dich lohnen, da du gute Chancen hast zu gewinnen.
Falls sein Anspruch aber angemessen sein sollte, dann wäre es wohl besser, sich mit ihm zu einigen.
Du siehst also, die Entscheidung was passieren soll, sollte jemand treffen, der sich mit deinem Fall im Speziellen und dem Gesetz in der Sache ausreichend auskennt.