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Einbruch
Discussion on Einbruch within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
12/13/2013, 15:09
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2011
Posts: 1,676
Received Thanks: 198
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Einbruch
Hallo zusammen,
wir werden in letzter Zeit iwie regelmäßig von irgendeiner voll komischen Nummer angerufen und wenn man drangeht wird nie was gesagt und einfach wieder aufgelegt. Meine Mum meinte daraufhin ehr spaßeshalber : Nicht das wir von denen ausgespäht werden, wann wir Zuhause sind und die bei uns einbrechen wollen.
Das hatte mich irgendwie zum Nachdenken gebracht.
Wenn plötzlich irgendwelche Leute bei mir im Haus stehen würden oder versuchen wegzurennen, dürfte ich die dann zusammenschlagen/ anschießen oder sonstwas  Oder wenn die bei mir was klauen, bekomm ich dann von der Versicherung was zurückerstattet und wie kann ich der Versicherung beweisen, dass ich z.B. 564,75€ Zuhause rumliegen hatte ? Weiß einer hier wie die rechtliche Lage allgemein ist was ich darf und was nicht wenn jemand bei mir versucht einzubrechen ?
MFG
Everbeen
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12/13/2013, 15:10
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#2
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elite*gold: 152
Join Date: Dec 2013
Posts: 326
Received Thanks: 27
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Du darfst schon keine Waffe benutzten ohne Waffenschein xD. Notwehr regelt.
Wenn die Einbrechen kannste machen was du willst nicht so wie in der Usa
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12/13/2013, 15:13
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2013
Posts: 2,256
Received Thanks: 248
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Du darf natürlich dein Eigentum beschützen aber wen er nutzlos am Boden liegt
dürftest du nichts mehr machen ausser die Polizei zu rufen.
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12/13/2013, 15:14
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#4
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2011
Posts: 1,676
Received Thanks: 198
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Quote:
Originally Posted by Frozenable
Du darfst schon keine Waffe benutzten ohne Waffenschein xD. Notwehr regelt.
Wenn die Einbrechen kannste machen was du willst nicht so wie in der Usa
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Für ein Luftgewehr z.B. brauch ich auch bestimmt ein Waffenschein und ich glaub wenn du damit n Schuss ins Bein bekommst kann das auch ordentlich weh tun
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12/13/2013, 15:14
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2013
Posts: 393
Received Thanks: 57
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3sekunden Notwehr in den 3 Sekunden kannst den andern killen wenn du weißt wie! :-)
Und niemand kann dir was !
:-D
Das Bargeld wird dir nicht erstattet da du es nicht beweisen kannst
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12/13/2013, 15:15
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#6
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2011
Posts: 1,676
Received Thanks: 198
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Quote:
Originally Posted by oldDuZ
Du darf natürlich dein Eigentum beschützen aber wen er nutzlos am Boden liegt
dürftest du nichts mehr machen ausser die Polizei zu rufen.
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Darf ich die auch angreifen ohne das die mir was angetan haben ?
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12/13/2013, 15:15
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#7
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elite*gold: 152
Join Date: Dec 2013
Posts: 326
Received Thanks: 27
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Quote:
Originally Posted by oldDuZ
Du darf natürlich dein Eigentum beschützen aber wen er nutzlos am Boden liegt
dürftest du nichts mehr machen ausser die Polizei zu rufen.
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Wenn er am boden liegt und Polizei noch nicht da ist, gibt es ja keine Zeugen
Aussage-Aussage
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12/13/2013, 15:18
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#8
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elite*gold: 2
Join Date: Nov 2009
Posts: 412
Received Thanks: 58
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Naja du musst es mal so sehen.
Wenn du dem Richter sagen würdest er habe dich angeriffen und der sagt es stimmt nicht oder er ist im Krankenhaus etc. Denke ich würde er dir schon glauben das sie dich angegriffen haben, schließlich haben die auch bei dir eingebrochen..wem würde der Richter da glauben? AAAber sowas wäre ja lügen..und was haben wir gelernt? Sowas macht man ja nicht
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12/13/2013, 15:20
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: May 2009
Posts: 7,902
Received Thanks: 2,151
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Du darfst generell niemanden erschiessen, sofern nicht zuerst auf dich geschossen wird.
Gleiches mit gleichem.
Weis das Gesetz jetzt nicht aussem Kopf aber du darfst bspw niemanden mit nem Knüppel halb tot haun wenn er nichts gemacht hat als einzubrechen.
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12/13/2013, 15:20
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#10
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elite*gold: 190
Join Date: Dec 2013
Posts: 1,151
Received Thanks: 923
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Hängt alles von der Versicherung ab und ob ihr die schonmal gebraucht habt.
Zum Beispiel wurde einmal bei meinen Eltern eingebrochen und die Versicherung hat alles bezahlt. Auch Bargeld, Münzen(Kaufbelege oder so waren nicht vorhanden), Edelmetalle usw.
Wichtig ist, dass manche teurere Sachen wie zb eine Luxusuhr manchmal extra versichert werden müssen.
Und nein du darfst ihn nicht erschießen oder so.
Notwehr muss immer angemessen sein, das heißt generell solltest du darauf verzichten auf ihn zu schießen.
Außerdem, wenn es wirklich so wäre, dass jemand euch professionell ausspäht, dann würden die auch in einer Gruppe kommen und nur dann wenn ihr nicht da seid.
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12/13/2013, 15:21
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#11
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elite*gold: 0
Join Date: Feb 2013
Posts: 1,137
Received Thanks: 869
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Die 3 Sekunden sind Quatsch. Notwehr muss im Verhältnis stehen, auch wenn das Auslegunssache ist.
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12/13/2013, 15:23
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#12
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elite*gold: 312
Join Date: Aug 2012
Posts: 11,894
Received Thanks: 1,047
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Du darfst einen Täter, welchen du beim begehen einer Straftat auf frischer Tat ertappt hast solange festhalten, bis die Polizei vor Ort ist. Wenn nur jemand bei dir vor der Tür steht und nichts tut, darfst du ihn noch nicht erschießen. Erschießen darfst du ihn generell nicht. Du darfst du nur mit Waffen wären, die dein Gegner auch anwendet.
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12/13/2013, 15:23
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#13
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elite*gold: 0
Join Date: May 2009
Posts: 7,902
Received Thanks: 2,151
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Quote:
Originally Posted by Schlüsselbein
Die 3 Sekunden sind Quatsch. Notwehr muss im Verhältnis stehen, auch wenn das Auslegunssache ist.
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Die 3 Sekunden sind wohl relevant.
Wenn du als Reflex jemanden schlägst weil er dich geschlagen hat und er nun im Koma ist, ist es relevant ob es ein Reflexschlag war oder ein überlegter Schlag.
Bei einem überlegten Schlag kannst du belangt werden, für einen Reflexschlag bist du nicht verantwortlich, da er aus reinem Selbstschutz passiert.
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12/13/2013, 15:24
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#14
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elite*gold: 74
Join Date: Jul 2010
Posts: 13,408
Received Thanks: 3,943
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Quote:
Originally Posted by Everbeen
Hallo zusammen,
wir werden in letzter Zeit iwie regelmäßig von irgendeiner voll komischen Nummer angerufen und wenn man drangeht wird nie was gesagt und einfach wieder aufgelegt. Meine Mum meinte daraufhin ehr spaßeshalber : Nicht das wir von denen ausgespäht werden, wann wir Zuhause sind und die bei uns einbrechen wollen.
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Das ist sehr gut möglich.
Quote:
Das hatte mich irgendwie zum Nachdenken gebracht.
Wenn plötzlich irgendwelche Leute bei mir im Haus stehen würden oder versuchen wegzurennen, dürfte ich die dann zusammenschlagen/ anschießen oder sonstwas
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Nein, nicht grundsätzlich. Jegliche Anwendung von Gewalt wird dich in Schwierigkeiten bringen, auch wenn es aus deiner Sicht Notwehr war.
Quote:
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Oder wenn die bei mir was klauen, bekomm ich dann von der Versicherung was zurückerstattet
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Aus persönlicher Erfahrung: Meistens kriegst du nur einen Bruchteil oder gar nichts.
Quote:
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und wie kann ich der Versicherung beweisen, dass ich z.B. 564,75€ Zuhause rumliegen hatte ?
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Gar nicht, dementsprechend wirst du auch nichts bekommen.
Quote:
Weiß einer hier wie die rechtliche Lage allgemein ist was ich darf und was nicht wenn jemand bei mir versucht einzubrechen ?
MFG
Everbeen
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12/13/2013, 15:26
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#15
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elite*gold: 190
Join Date: Dec 2013
Posts: 1,151
Received Thanks: 923
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Quote:
Originally Posted by .$Terra$.
Die 3 Sekunden sind wohl relevant.
Wenn du als Reflex jemanden schlägst weil er dich geschlagen hat und er nun im Koma ist, ist es relevant ob es ein Reflexschlag war oder ein überlegter Schlag.
Bei einem überlegten Schlag kannst du belangt werden, für einen Reflexschlag bist du nicht verantwortlich, da er aus reinem Selbstschutz passiert.
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Auch da muss man Abstriche machen.
Wenn du zB einen Kampfsprt ausübst und ihn aus Reflex ins Koma schlägst, wirst du trotzdem Probleme kriegen.
Außerdem mal ehrlich, hier wird groß gepostet hau ihn um usw und falls wirklich mal jemand einbrechen würde verkriechen sich dann alle unterm Bett.
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