Falls es jemanden interessiert:
Sollte das anschauen illegal sein, dann funktioniert das anschauen/downloaden gleich wie bei einem OHC: nur Download und kein Upload wie beim Torrent.
Und würden sich die Leute hier etwas informieren, dann wüssten sie, dass es bisher (meines Wissens nach) noch keinen einzigen Fall gab, bei dem jemand beim downloaden von einem OHC (heißt Uploaded, Share online usw.) erwischt wurde/eine Abmahnung bekommen hat.
Falsch, Runterladen ist mittlerweile ebenfalls illegal, wenn die Quelle offensichtlich nicht legal ist.
Beim Streaming gibt es Diskussionen, verboten ist es de facto nicht. Vom Gegenteil, nämlich dass es erlaubt ist, kann man aber auch nicht ausgehen - eine Garantie, dass du keine Post nach Hause bekommst und kein Richter gegen dich entscheidet, gibt es nicht (allerdings gibt es viele (z.B. Solmecke) die für den Streamer argumentieren). Im äußersten Notfall bliebe dir aber immer die Revision und bis zum Bundesgerichtshof hat sich noch keiner hochgeklagt, insofern gibt es keine bindende Grundlage dafür, von einem Verbot auszugehen.
Dass man an die Zuschauer technisch meist gar nicht rankommt und somit die Wahrscheinlichkeit eines Prozesses ohnehin gen 0 geht mal ganz außen vor gelassen.
Quote:
Originally Posted by Saaja
Wann checken die Leute das stream = runterladen? ....
Nein, eben nicht. Genau da herrscht gerade Unklarheit: Kann man das temporäre Kopieren, das eine technische Notwendigkeit ist und schlicht der Ermöglichung des Anschauens dient, als Vervielfältigung ansehen? Man weiß es (noch) nicht.
Falsch, Runterladen ist mittlerweile ebenfalls illegal, wenn die Quelle offensichtlich nicht legal ist.
Beim Streaming gibt es Diskussionen, verboten ist es de facto nicht. Vom Gegenteil, nämlich dass es erlaubt ist, kann man aber auch nicht ausgehen - eine Garantie, dass du keine Post nach Hause bekommst und kein Richter gegen dich entscheidet, gibt es nicht (allerdings gibt es viele (z.B. Solmecke) die für den Streamer argumentieren). Im äußersten Notfall bliebe dir aber immer die Revision und bis zum Bundesgerichtshof hat sich noch keiner hochgeklagt, insofern gibt es keine bindende Grundlage dafür, von einem Verbot auszugehen.
Dass man an die Zuschauer technisch meist gar nicht rankommt und somit die Wahrscheinlichkeit eines Prozesses ohnehin gen 0 geht mal ganz außen vor gelassen.
Nein, eben nicht. Genau da herrscht gerade Unklarheit: Kann man das temporäre Kopieren, das eine technische Notwendigkeit ist und schlicht der Ermöglichung des Anschauens dient, als Vervielfältigung ansehen? Man weiß es (noch) nicht.
Wenn du geschütztes Material herunterlädst, befindest du dich in einer rechtsfreien Grauzone. Dir kann niemand etwas nachweisen, weil sie beim Download deine IP nicht speichern dürfen. Lädst du allerdings geschütztes Material hoch, so ist der Hoster verpflichtet, die IP zu speichern und bei Anforderung raus zugeben. Glaub mir, bei 2000€ Strafe zahlen machst du so etwas nicht mehr..
Wenn du geschütztes Material herunterlädst, befindest du dich in einer rechtsfreien Grauzone. Dir kann niemand etwas nachweisen, weil sie beim Download deine IP nicht speichern dürfen. Lädst du allerdings geschütztes Material hoch, so ist der Hoster verpflichtet, die IP zu speichern und bei Anforderung raus zugeben. Glaub mir, bei 2000€ Strafe zahlen machst du so etwas nicht mehr..
Wie gesagt, das vorübergehende kopieren ist notwendig, und da ist die grau Zone.
Anschauen=Legal Runter/Hochladen=Illegal
Wie ebenfalls schon erwähnt wurde rentiert sich die Verfolgung der Konsumenten auch garnicht.
Denke die Frage ist damit beantwortet oder?
wurde ja schon genug geschrieben
Ist nebenbei eine schlechte Ausrede dafür, dass du einfach eine Falschaussage getätigt hast.
Und sag jetzt nicht, dass nirgendwo Deutschland steht, das ergibt sich aus dem Kontext.