Und was willst du mir damit sagen ? Vieleicht funktioniert dein profokante Art bei anderen Forenmitglieder, allerdings wäre es gut beim Thema zu bleiben.
Und ja es Stimmt (sicher ich habe das in einem Video gesehen blablabla)
Allerdings Downloadet man nicht den ganzen Film.
Ansonsten bräuchte man ihn ja nicht mehr herunterladen.
Man kann auf die Datei nicht zugreifen.(soweit ich weis)
Und deshalb wurde es ja schon bei vielen Gerichten ausgelegt.
War das jetzt unmissverständlich und klar genug ausgedrückt ?
Meine Provokante Art?
Ich kann ja nichts dafür das du dich in einem Forum im Internet so leicht persönlich angegriffen fühlst.
Wenn ich eine Kinofilmrolle klaue dann kann ich auch nicht drauf zu greifen.
Legal ist es dennoch nicht.
Und ja es Stimmt (sicher ich habe das in einem Video gesehen blablabla)
Allerdings Downloadet man nicht den ganzen Film.
Ansonsten bräuchte man ihn ja nicht mehr herunterladen.
Man kann auf die Datei nicht zugreifen.(soweit ich weis)
Und deshalb wurde es ja schon bei vielen Gerichten ausgelegt.
War das jetzt unmissverständlich und klar genug ausgedrückt ?
Klar kann man auf die Datei zugreifen wird doch ganz normal in einem temponären Ordner gespeichert. Die Datei ist auch der komplette Film der nur in einem anderem Format gespeichert wird, die kannste eigentlich mit fast jedem Player abspielen (vlc,mpc usw.). Was meinst du wie ich mir die Streams anschaue? Sobald der Stream vollbuffert (geht auch vorher schon)kuk ich den Film im VLC Player, da man da wenigstens die Auflösung auf 16:9 ändern kann.
In der Schweiz kannst du soviel runterladen wie du willst.
Die Gesetzeslage in der Schweiz ist etwas anders und man darf da nur nicht uploaden. Und das macht hier wahrscheinlich niemand.
Korrekt, runterladen ist in der Schweiz soweit "erlaubt" / geduldet.
Man befindet sich immer noch in einer Grauzone aber im Gegensatz zu Deutschland wird das Konsumieren/Runterladen nicht verfolgt.
Einzig und allein das zur Verfügungstellen von Dateien ist sogesehen illegal.
Allso immer schön Streams reinziehen und speichern dafür aber keine kompletten DVDs per Torrent besorgen
Gedanke: ich sollte an der DE Grenze eine Streaming Bude/Bar als Internetkaffee getarnt aufmachen. Marktlücke?
Beim Streamen wird der Film auch gedownloadet, und zwar in den Arbeitsspeicher.
Eine genaue Rechtslage gibt es meines Wissens immer noch nicht, da der Film wie gesagt sogesehen runtergeladen wird in den Zwischenspeicher. Es würde aber schon extreme Kenntnisse benötigen, um ihn da raus zu "filtern".
Es hat nichts mit dem Schwierigkeitsgrad zu tun, ob man es verbietet oder nicht.
Die Streitfrage liegt da, ob man es als technische Notwendigkeit oder als Download und damit als Vervielfältigung ansieht.
Wie soll man eigentlich beweisen, dass der Film nur temporär auf der Festplatte gespeichert war? Man könnte auch theoretisch die Datei von der entsprechenden Stream-Seite per Quelltext ausfindig gemacht haben und dann einfach gedownloadet.
Wie soll man eigentlich beweisen, dass der Film nur temporär auf der Festplatte gespeichert war? Man könnte auch theoretisch die Datei von der entsprechenden Stream-Seite per Quelltext ausfindig gemacht haben und dann einfach gedownloadet.
Es ist ohnehin schwachsinnig, da bis vor einigen Jahren eine Privatkopie ohnehin legal war.
Wie auch immer, es lässt sich nicht beweisen. Man muss im Falle eines Streams einfach davon ausgehen, wenn der Film nicht noch irgendwo auf der Platte ist (oder sich wiederherstellen lässt). Im Zweifel für den Angeklagten.
Das ist sicherlich ein Grund, warum man Streaming auch so schnell wie möglich verboten sehen will.