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Game-Key Verkauf - Rechtslage - Frage
Discussion on Game-Key Verkauf - Rechtslage - Frage within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
03/09/2013, 00:06
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#1
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elite*gold: 297
Join Date: Feb 2013
Posts: 1,039
Received Thanks: 50
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Game-Key Verkauf - Rechtslage - Frage
Hallo E*PvP,
ich habe eine Frage zur Rechtslage beim Game-Key Verkauf.
Ein paar kollegen sowie ich verkaufen über facebook und andere Plattformen in Massen Game Keys. Wobei mich in letzter Zeit immer wieder user drauf aufmerksam gemacht haben, das wir es Anmelden müssen, da es ein Gewerbe sei.
Ist es nun wirklich so? Oder können wir es so weiterführen wie zuvor.
Wir verkaufen mittlerweile über 20 Game-Keys.
-MasterWorks
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03/09/2013, 00:09
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#2
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elite*gold: 8
Join Date: May 2010
Posts: 2,138
Received Thanks: 783
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über 20 verschiedene, oder nur 20 im monat?
Du kannst ein Kleingewerbe anmelden, es müssten um die 8.000-10.000 Euro im Jahr sein die steuerfrei sind, alles darüber muss versteuert werden ansonsten kann man richtig Ärger bekommen.
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03/09/2013, 00:10
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#3
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elite*gold: 2
Join Date: Jun 2012
Posts: 3,241
Received Thanks: 737
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Er kann kein Kleingewerbe anmelden, er muss.
Es istgal wieviele Keys er verkauft, alleine die Tatsache, dass er es macht, macht ihn gewerbepflichtig.
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03/09/2013, 00:11
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#4
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elite*gold: 297
Join Date: Feb 2013
Posts: 1,039
Received Thanks: 50
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Es sind 20 Game-Keys die wir derzeit im Angebot haben.
Jedoch liegt der Jahresumsatz nicht über 5,000€ (Sehr weit unter ...). Muss ich da dennoch was anmelden?
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03/09/2013, 00:13
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#5
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elite*gold: 2
Join Date: Jun 2012
Posts: 3,241
Received Thanks: 737
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Quote:
Originally Posted by MasterWorks
Es sind 20 Game-Keys die wir derzeit im Angebot haben.
Jedoch liegt der Jahresumsatz nicht über 5,000€ (Sehr weit unter ...). Muss ich da dennoch was anmelden?
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Ja, musst du (siehe oben)
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03/09/2013, 08:44
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#6
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elite*gold: 100
Join Date: Feb 2012
Posts: 2,341
Received Thanks: 207
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Am besten rufst du einfach mal schnell nen Anwalt an und fragst da nach.
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03/09/2013, 11:39
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#7
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elite*gold: 8
Join Date: May 2010
Posts: 2,138
Received Thanks: 783
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Quote:
Originally Posted by xCrossi
Er kann kein Kleingewerbe anmelden, er muss.
Es istgal wieviele Keys er verkauft, alleine die Tatsache, dass er es macht, macht ihn gewerbepflichtig.
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muessen tut er erst ab einer gewissen menge und die stand beim ersten post noch nicht fest , wären es vielleicht 20 keys in einem monat wäre das ein gewinn von minimalen euros gewesen wozu er sicherlich nichts anmelden muss da man es als privatverkauf gelten lassen kann , mit keys macht man nicht den riesen reibach.
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03/09/2013, 12:24
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#8
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elite*gold: 2
Join Date: Jun 2012
Posts: 3,241
Received Thanks: 737
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Quote:
Originally Posted by •A.Я.E.Z•™
muessen tut er erst ab einer gewissen menge und die stand beim ersten post noch nicht fest , wären es vielleicht 20 keys in einem monat wäre das ein gewinn von minimalen euros gewesen wozu er sicherlich nichts anmelden muss da man es als privatverkauf gelten lassen kann , mit keys macht man nicht den riesen reibach.
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Privatverkauf ist etwas einmaliges und nichts was man über Dauer und mit Gewinnaussichten macht.
Sobald du gewerbsmäßig handelst, was hier definitiv der Fall ist, muss er ein Gewerbe anmelden.
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten passt hier mal wieder ganz gut.
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03/09/2013, 13:39
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#9
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elite*gold: 1725
Join Date: Dec 2005
Posts: 39,170
Received Thanks: 16,158
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Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Quote:
Laut § 15 Abs.2 EStG ist ein Gewerbe an den folgenden Punkten zu erkennen:
Selbständig
Man muss selbständig tätig sein und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich.
Nachhaltig
Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.
Gewinnerzielungsabsicht
Das ist wohl das wichtigste Merkmal und sorgt dafür, dass selbst einfache Websites mit ein paar Werbebannern zu der Pflicht führen, dass man ein Gewerbe anmelden muss.
Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Wenn man also mit anderen Unternehmen und Selbständigen Waren und Leistungen handelt.
Dabei müssen nicht alle Bedingungen erfüllt sein, meist ist es aber so.
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