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Ware durch versand kapuut was tun ?

Discussion on Ware durch versand kapuut was tun ? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
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Ware durch versand kapuut was tun ?

Hallo ich habe vor nicht allzulanger Zeit hier meine Psp an Dron verkauft. Nun ist sie durch den Versand kaputt gegangen (Display). Er hat sich bei Hermes gemeldet weil wir dachten es sei durch die Kälte Kaputtgegangen. Aber wir wussten es nicht genau. Hermes hat trotz versicherten versandes nichts unternommen weil die Packete nicht gegen Temperaturen versichert sind. Aber wie gesagt wir wussten nicht an was der Schaden genau zustande gekommen ist und er hat halt denen ne Mail wegen kälteschaden geschickt und deswegen haben sie nichts unternommen. Ich habe versucht mich bei Hermes zu melden aber nachdem er die antwortet bekommen hatte haben sie mir nicht mehr geantwortet.
Nun will er mir ne anzeige aufbrummen weil seine Psp die er erhalten hat durch den Versand kaputt gegangen ist. "Du hast noch 3 Tage zeit sonst werde ich es als Straftat weiterleiten lassen" hallooo ??? was kann ich denn dafür ... er besteht auf ersatz aber da das Packet versichert war muss ich ja nicht dafür aufkommen oder ?
X-Matrix is offline  
Old 11/10/2008, 15:18   #2
 
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Ruf mal bei deinem Anwalt an.
-kitschi- is offline  
Old 11/10/2008, 15:44   #3
 
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Hast du ein Glück, dass ich meine Rechtskundemappe vor mir offen habe.

§421 HGB
Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.

Ergo solltest du dich mit deinem Anwalt kurzschließen und dich auf einen Rechtsstreit, angefangen mit einer einfachen Mängelrüge, einlassen, denn Hermes hat seinen Teil des Dienstleistungsvertrages schlicht nicht erfüllt.

Edit:
Auch sollte dir gesagt sein, dass ein Widerruf nur innerhalb von drei Wochen möglich ist. Aber wie gesagt, lass dich lieber von deinem Anwalt beraten.
Jack's Wasted Life is offline  
Old 11/10/2008, 16:42   #4
 
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Also der Versand ist schon über 1 Monat her. Nun sagt er halt das oben genannte. Ich werde nun mich nocheinmal mit Hermes in verbindung setzen aber erst hab ich ihn gefragt ob er die Packet ID nochmal geben kann.
Ich hoffe er ist so sozial.
X-Matrix is offline  
Old 11/10/2008, 16:57   #5

 
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an hermes habe ich mich direkt ein tag nachdem das packet kamm gewand, vorher hat toxic sie angerufen und die meinten ich als empfänger muss mich beschweren

dies habe ich auch gemacht und habe den hienweiss bekommen das sie nicht verpflichtet sind temperatur neutral zu lagern

nebenbei habe ich schon am ersten tag bei toxic den fehler gemeldet und wolt auch eigentlich direkt mein geld zurück

nun hat sich das alles hiengezogen weil toxic meinte er rufe da nochmal an und droht dene mit anwalt usw aber weil man nichts hört ohne zu drohen war ich bei der bullerei und habe mich dort informiert



der schaden ist übrigends 100% von falscher lagerung wurde mir von consolen tuner shop bestätigt
dRon is offline  
Old 11/10/2008, 17:05   #6
 
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Da muss ich noch etwas richtigstellen.

Wärst du (Toxic) ein Unternehmen, wäre das der Fall. Dann wärst du für die Ware vom Abschluss des Kaufvertrages, bis zum Moment, indem sie der Kunde in der Hand hat, verantwortlich.

Als Privatperson jedoch tritt laut BGB der Gefahrenübergang in Kraft. Sprich, der Ansprechspartner des Käufers ist Hermes, auch, wenn zwischen ihnen kein Vertrag besteht. Du bist aus dem Schneider. Dass drei Monate vorrüber sind, ist nun sein Problem - nicht deins.

Trotzdem, sollte er rechtliche Schritte einleiten (, was meines Erachtens nach sinnlos wäre, da er im Unrecht ist), verlasse dich nicht auf mein Wort und setze dich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung. Ein kleines Telefonat ist da am preiswertesten.

Edit:
Und ob der Schaden durch Kälte verursacht wurde, muss ein Gutachter bestätigen. Bis es soweit ist, ist der Schaden als durch "unsachgemäßen Transport" verursacht worden, was Hermes' Kopf durchaus wieder in die Schlinge holt. Irrelevant wird dies jedoch durch die verstrichenen drei Wochen.
Jack's Wasted Life is offline  
Old 11/10/2008, 17:13   #7

 
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auch wenn inerhalb der 3 wochen bei hermes gemldet wurde?

im enddefekt lehnen die ja eine haftung ab wegen fehlender schadenskarte die man nur direkt beim anliefern bekommt aber wie soll ich durchs packet schauen ob alles in ordnung ist oo?
dRon is offline  
Old 11/10/2008, 17:20   #8
 
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Ich fürchte, dass ist ebenso irrelevant, da du wohl kaum eine formgerechte Mängelrüge (Fehlender Beitrag bei Wikipedia bzgl. Dienstleistungen) geschrieben hast, oder? (Wenn du es jedoch auf einen Rechtsstreit anlegst, würde ich mich nicht auf meine Aussage verlassen, da es bestimmt zig ecken gibt, von denen man das anpacken kann, von denen ich keine Ahnung habe).

Hast du noch den Diestleistungs-, bzw. Frachtvertrag?


Edit:
Und die Schadenskarte ist (zumindest bei der DHL) standardmäßig in einem Umschlag mit dem Frachtbrief enthalten. :/
Jack's Wasted Life is offline  
Old 11/10/2008, 17:28   #9

 
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ich habe dene detalierte angaben gesendet alles was die verlangt haben konnte ich vorweisen doch die meinen einfach sie seien nicht schuld und werden deswegen nicht zahlen

vertrag hab ich kein, der bote kamm hier an, drückte mir das packet in die hand (naja schmeissen könnt man es bezeichnen) lies mich unterschreiben und stieg wieder ins auto

mit dem fahrer hatte ich eh schon 2 mal stress


€dit: laut hermes habe ich recht auf beschwerde SOLANGE ich mich vor beendigung der 3 wochen gemeldet habe, sprich zieht sich das ind ie länge sind die immernoch verpflichtet zu klären
dRon is offline  
Old 11/10/2008, 17:50   #10
 
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Tja, die wären auch schön blöd, wenn sie immer zahlen würden, wenn sie an der Verpackung sparten, beim Verpacken schlampten, oder beim Transport pfuschten.

Für dich jedoch lohnt ein Blick in ihre .

Quote:
Originally Posted by Hermes' AGBs
6.1 Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe des Art. 17 ff. CMR.

6.2 Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.

6.3 Im Übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Die Haftung für mittelbare Schäden/ Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00 EUR und bei Reisegepäck unter 1.000,00 EUR pro Stück liegt.

6.4 Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR berufen.

6.5 Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.

6.6 - (Irrelevant für diesen Fall)

6.7 Ansprüche aus dem Vertrag kann im übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend machen.

6.8 Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Art. 32 CMR entsprechend.

6.9 Der Auftraggeber haftet Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.

6.10 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
Und hier noch ein kleiner Gag, der meine Vermutung untermalte, dass ein oder zwei Klauseln unsachgemäß (ja, AGBs haben eine untere Grenze zum Schutz der Verbraucher) und somit unwirksam sind...

Quote:
Originally Posted by Hermes' AGBs, weiter unten
8.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt.
Das, was für dich relevant ist, habe ich herausmarkiert.

Bzgl. 6.2
Ich weiß leider nicht, was man rechtlich unter "bedingungsgerechte Sendung" im Bezug auf ein einfaches elektronisches Gerät versteht. Trotzdem wäre es unzumutbar, wenn Hermes darauf beharren würde, eine PSP als 'zerbrechlich' markieren zu lassen. Es handelt sich schließlich nicht um eine Vase aus der Ming-Dynastie. Auch beim Lieferservice gibt es Mindestgrenzen.
Jack's Wasted Life is offline  
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Old 11/10/2008, 18:02   #11

 
dRon's Avatar
 
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mich kotzt das tierich an glaub mir, salomon hat mir eben nochmal eins chreiben für die aufgesetzt -.-

naja norfals habe ich noch psp garantie
dRon is offline  
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