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0 Promille Gesetz
Discussion on 0 Promille Gesetz within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
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View Poll Results: 0 Promille Gesetz - soll es eingeführt werden?
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Ja !
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154 |
49.20% |
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Nein !
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120 |
38.34% |
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Ich enthalte mich !
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39 |
12.46% |
04/12/2011, 23:06
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#91
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2011
Posts: 28
Received Thanks: 19
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Quote:
Originally Posted by lolkop
wenn du unter alkoholkonsum nen unfall verursacht hast, kommt führen eines kraftfahrzeugs, im rauschzustand mit gefährlicher beinträchtigung des straßenverkehrs hinzu (ja nicht ersatzweise, sondern zusätzlich). und mal davon abgesehen kann dir durch mehrfache bluttests auf die minute genau nachgewiesen werden, wann du den alkhol zu dir genommen hast...
die aussage ist absolut falsch. wenn sich noch reste eines moncheries in deinem mund befinden beim pusten, kann das gerät sogar über 10 promille anzeigen.
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Alter... was erzählst du da?    das kommt nicht dazu, da hat unser rechtssystem einen kleinen AUssetzer... danke an alle trinkenden politiker! UNd nur mal so... hört mal n-joy, die haben da einen versuch gemacht, bei 0,3 promill hatte sie 23 Alkoholhaltige Pralinen drin, das sind ja wohl mehr als eine Scahctel Moncheri! Also hör dir mal selber zu oder geh auf Wikipedia oder auf irgendeine Seite die sich mit ALkohol befaßt, aber erzähl bitte8!!!) nicht so nen mist!
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04/13/2011, 10:10
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#92
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elite*gold: 280
Join Date: May 2007
Posts: 2,818
Received Thanks: 3,483
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Quote:
Originally Posted by Tigerfell
Alter... was erzählst du da?    das kommt nicht dazu, da hat unser rechtssystem einen kleinen AUssetzer... danke an alle trinkenden politiker! UNd nur mal so... hört mal n-joy, die haben da einen versuch gemacht, bei 0,3 promill hatte sie 23 Alkoholhaltige Pralinen drin, das sind ja wohl mehr als eine Scahctel Moncheri! Also hör dir mal selber zu oder geh auf Wikipedia oder auf irgendeine Seite die sich mit ALkohol befaßt, aber erzähl bitte8!!!) nicht so nen mist!
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ich habe selbst miterlebt, wie solche strafen sich zusammensetzen (gerade in verbindung mit alkoholkonsum)...
wenn du mir das mit dem moncheri nicht glaubst, es gibt heutezutage für wenige geld alkoholmessgeräte für jdermann... nur weil auf wikipedia etwas steht (was dort nebenbei jeder hinschreiben kann) heist es noch lange nicht das es auch der wahrheit entspricht...
mach einen selbstversuch und du wirst merken das genau der fall eintritt, und jedes gerät werte anzeigt, welche du nie über "normalen" alkohol erreichen könntest.
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04/13/2011, 14:24
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#93
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2011
Posts: 28
Received Thanks: 19
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das mit Wikipedia war nur so ein beispiel, deshalb ja auhc noch das mit Seite drangehängt...
Und ich habe sowas auch scho miterlebt, war mal selbst vor Gericht, 500€ und das wars... und da hatte ich 0,4promill, und ich hatte zwie "kleine" Jägermeister und 5 moncheri intus...
Und es gibt mehr billige und schlechte Testgeräte als gute/verlässliche, das ist auch kein Beispiel...
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04/16/2011, 01:42
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#94
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2009
Posts: 931
Received Thanks: 47
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Das viele unfälle durch alk entstehen ist ja klar.
Aber wie viele von denen liegen denn im 0.0 bis 0.5 bereich?
Hab mich schon mehrmals getestet und zwischen 0.0 und 0.5 keinen wirklichen unterschied gemerkt. Ich denke das die meisten tötlichen unfälle über 0.5 passieren. Deshalb finde ich es gut das die grenze bei 0.5 ist und die absolute bei 1.1 .
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04/21/2011, 17:28
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#95
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2011
Posts: 28
Received Thanks: 19
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was meinst du mit grenze und absoluter grenze?
meines Wissens nach gibt es nur eine grenze...
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04/21/2011, 18:56
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#96
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elite*gold: 280
Join Date: May 2007
Posts: 2,818
Received Thanks: 3,483
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Quote:
Originally Posted by Tigerfell
was meinst du mit grenze und absoluter grenze?
meines Wissens nach gibt es nur eine grenze...
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soviel zu deinem rechtswissen über alkoholkonsum...
es gibt überhaupt keine grenze. es gibt richtwerte, welche beim strafmaß mit berücksichtigt werden. so muss beispielsweise ab 1.6 promille ein "idiotentest" belegt werden. verhängt werden kann dieser aber auch schon bei 0.1 promille, bei aufälliger fahrweise.
genau deshalb ist das 0.0 promille gesetz ja so sinnlos <.<
ab 0.3 promille kann führen eines fahrzeugs im rauschzustand zur strafe hinzukommen.
wirklich festgelegt vom gesetz ist hier nicht viel:
die frage ab welcher menge an alkohol ein mensch in seinem verhalten vom normzustand abweicht ist aktuell etwa so geregelt:
Quote:
Autofahrer: Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer, § 316 StGB
fahrlässige Begehung – Ersttäter – durchschnittlicher Tatverlauf
0,3 Promille BAK - 0,5 Promille BAK:
20 – 35 Tagessätze (TS)
0,5 Promille BAK - 0,99 Promille BAK
1,00 Promille BAK - 1,59 Promille BAK:
30 – 45 TS
6 – 14 Monate Sperrfrist bis zur möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (FE- Sperre)
1,60 Promille BAK - 1,99 Promille BAK:
40 – 55 TS
12 – 17 Monate FE-Sperre
2,00 Promille BAK - 2,99 Promille BAK:
50 – 85 TS
14 – 24 Monate FE-Sperre
vorsätzliche Begehung – Ersttäter – durchschnittlicher Tatverlauf
0,3 Promille BAK - 0,5 Promille BAK:
25 – 45 TS
0,5 Promille BAK - 0,99 Promille BAK
1,00 Promille BAK - 1,59 Promille BAK:
45 – 65 TS
8 – 17 Monate FE-Sperre
1,60 Promille BAK - 1,99 Promille BAK:
55 – 75 TS
14 – 20 Monate FE-Sperre
2,00 Promille BAK - 2,99 Promille BAK:
60 – 95 TS
17 – 28 Monate FE-Sperre
Mofafahrer: Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer, § 316 StGB
fahrlässige Begehung – Ersttäter – durchschnittlicher Tatverlauf
0,3 Promille BAK - 0,5 Promille BAK:
15 – 20 TS
0,5 Promille BAK - 0,99 Promille BAK
1,00 Promille BAK - 1,59 Promille BAK:
20 – 40 TS
6 – 10 Monate FE-Sperre
1,60 Promille BAK - 1,99 Promille BAK:
30 – 45 TS
9 – 12 Monate FE-Sperre
2,00 Promille BAK - 2,99 Promille BAK:
35 – 55 TS
11 – 18 Monate FE-Sperre
vorsätzliche Begehung – Ersttäter – durchschnittlicher Tatverlauf
0,3 Promille BAK - 0,5 Promille BAK:
25 – 40 TS
0,5 Promille BAK - 0,99 Promille BAK
1,00 Promille BAK - 1,59 Promille BAK:
30 – 60 TS
8 – 12 Monate FE-Sperre
1,60 Promille BAK - 1,99 Promille BAK:
50 – 70 TS
10 – 16 Monate FE-Sperre
2,00 Promille BAK - 2,99 Promille BAK:
60 – 90 TS
15 – 24 Monate FE-Sperre
Fahrradfahrer: Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer, § 316 StGB
fahrlässige Begehung – Ersttäter – durchschnittlicher Tatverlauf
0,3 Promille BAK - 1,59 Promille BAK:
10 – 30 TS
1,60 Promille BAK - 1,99 Promille BAK:
20 – 55 TS
9 – 12 Monate FE-Sperre
vorsätzliche Begehung – Ersttäter – durchschnittlicher Tatverlauf
0,3 Promille BAK - 1,59 Promille BAK:
15 – 40 TS
1,60 Promille BAK - 2,99 Promille BAK:
25 – 60 TS
Wiederholungstäter – 1. Tatwiederholung nach 0 - 3 Jahren:
Autofahrer: Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer, § 316 StGB
bis 1,00 Promille BAK:
3 – 4 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung
12 – 24 Monate FE-Sperre
ab 1,00 Promille BAK:
4 – 7 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung
20 – 30 Monate FE-Sperre
Wiederholungstäter – 1. Tatwiederholung nach 3 - 5 Jahren:
Autofahrer: Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer, § 316 StGB
bis 1,00 Promille BAK:
50 – 80 TS
12 – 20 Monate FE-Sperre
ab 1,00 Promille BAK:
60 – 90 TS
16 – 24 Monate FE-Sperre
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04/22/2011, 18:58
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#97
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elite*gold: 0
Join Date: Jun 2009
Posts: 99
Received Thanks: 23
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Quote:
Originally Posted by .Dorian
Alkohol und Autofahren passt einfach nicht.
#Ja !
.Dorian
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Genau bin auch der Meinung 
Von mir aus kann Koks,Heroin,Weed etc. legal sein. Aber wenn man durch Drogen andere Menschenleben aufs Spiel setzt ... Verbieten
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04/23/2011, 15:33
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#98
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elite*gold: 120
Join Date: Jan 2011
Posts: 586
Received Thanks: 208
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ja sicher ist sicher
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05/01/2011, 23:46
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#99
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2011
Posts: 28
Received Thanks: 19
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Quote:
Originally Posted by lolkop
soviel zu deinem rechtswissen über alkoholkonsum...
es gibt überhaupt keine grenze. es gibt richtwerte, welche beim strafmaß mit berücksichtigt werden. so muss beispielsweise ab 1.6 promille ein "idiotentest" belegt werden. verhängt werden kann dieser aber auch schon bei 0.1 promille, bei aufälliger fahrweise.
genau deshalb ist das 0.0 promille gesetz ja so sinnlos <.<
ab 0.3 promille kann führen eines fahrzeugs im rauschzustand zur strafe hinzukommen.
wirklich festgelegt vom gesetz ist hier nicht viel:
die frage ab welcher menge an alkohol ein mensch in seinem verhalten vom normzustand abweicht ist aktuell etwa so geregelt:
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ich hasse es nicht recht zu haben. meine Meinung ht sich zwar nicht wirklich geändert, aber ich trete den "rückzug an"
nochmal deutlich #nein (nein  )
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05/03/2011, 22:50
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#100
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2011
Posts: 1,065
Received Thanks: 38
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Ich enthalte mich!

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05/04/2011, 15:15
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#101
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2010
Posts: 2,506
Received Thanks: 257
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ja
Warum nicht, wenn man Autofahren will sollte man die Flasche zulassen...
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05/05/2011, 13:58
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#102
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elite*gold: 24
Join Date: Dec 2010
Posts: 917
Received Thanks: 116
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Also ich finde das total bescheuert ich meine die Grenze ist ja schon ziemlich tief und wenn man ein Bier getrunken hat darf man ja sowieso nicht autofahren (obwohl selbst das nicht das schlimmste wäre)
Und wenn man Abends was trinkt und dann darf man ja selbst am Nächsten morgen kein Auto fahren
Mann weiß ja nicht wie viel Prommille man noch hat ich mein so schnell wird der Alkohol nicht abgebaut (0,1 Promille/h) ich finde das ist zu streng.
Was trinken und dann fahren darf man jezt auch schon nicht dann kann man das eigentlich auch so lassen
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05/05/2011, 14:06
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#103
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elite*gold: 33
Join Date: Aug 2010
Posts: 3,326
Received Thanks: 697
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"Ich enthalte mich" .. wie unlogisch? dann soll er/sie hier garnicht posten^^
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05/22/2011, 20:11
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#104
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2011
Posts: 28
Received Thanks: 19
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typisch spammer halt 
aber damit ich noch was sinnvolles poste : Ich stimme chanQe zu, da kann ich eig auch gar nets ergänzen, er hat halt einfach recht
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05/22/2011, 20:35
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#105
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2010
Posts: 1,678
Received Thanks: 371
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0Promille manchmal muss man halt bei langen strecken seine Medi. nehmen
Und ich würde wegen sowas mich nicht strabfbar machen wollen
Daher NEIN!
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