Quote:
Originally Posted by me1337
wenn bei ebay gekauft kannste doch einfach sagen ne will doch nicht. 14tägiges rückgaberecht unso..
|
Das gilt nur bei einem Kauf von einem gewerblichen Verkäufer. Ansonsten kann man den TE durchaus für das sog. Spaßbieten belangen.
@haraldlol: §104 BGB.
"...sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist." Viel Spaß mit der Behauptung, du wärst betrunken gewesen. Es wird dir nichts nützen, der Kaufvertrag ist trotzdem gültig.