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Sammelklage gesperrte Accounts
Discussion on Sammelklage gesperrte Accounts within the World of Warcraft forum part of the Popular Games category.
08/19/2012, 20:34
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
Posts: 27
Received Thanks: 6
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Sammelklage gesperrte Accounts
So nachdem ich es zich Male freundlich und mit Anstand versucht habe ist genug.
Ich ziehe ernsthaft eine Sammelklage gegen Blizzard in Erwägung.
1. Sperren von Accounts
Trotz Blizzardeigener Vor- und Angaben werden Accounts ohne Vorwarnung, oder temporäre Sperren gebannt.
Dies wiederspricht Blizzard's eigenen Vorgaben.
2. AGB's
Nach schweizerischem, deutschem oder europäischem Recht (eigentlich egal wo, die Bedingungen sind mehr oder wenig dieselben) steht jedem Käufer das Recht zu, VOR dem Kauf über allfällige AGB's in Kenntnis gesetzt zu werden.
Dabei reicht es nicht mit einem pseudo-Verweis auf die eigene Homepage, wo diese noch nicht einmal klar ersichtlich sind.
Ebnfalls reicht es nicht aus, dass die AGB's zum Zeitpunkt der Erstellung des Accounts publiziert werden. Der Kaufvorgang ist in diesem Moment längst abgeschlossen und rechtskräftig. Ein Verweis auf die AGB kommt somit zu spät, dies wiederrum setzt die AGB's vollumfänglich ausser Kraft.
Es bedarf keiner Diskussionen wieso warum wieviel oder wann ein Account gebannt wurde, es bedarf lediglich eine Diskussion wer allenfalls Interesse an einer Sammelklage hätte.
Ich bitte Euch daher nur in diesem Beitrag zu schreiben wenn Ihr Interesse habt und bereit sind entsprechend vor zu gehen.
Wer dabei ist soll sich bitte melden.
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08/19/2012, 20:54
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#2
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elite*gold: 18
Join Date: Jun 2011
Posts: 1,763
Received Thanks: 283
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Ich weiß zwar nich in wie weit das wortwörtlich zitiert wurde aber du hast das Recht, dich über die AGBs zu informieren, nicht blizzard die Pflicht
du hast die agbs sowieso immer beim 1. einloggen nach dem patchen akzeptiert
ziemlich peinlich wenn man wirklich irgendwelche chancen sieht hier ne klage durch zu bekommen
Quote:
Originally Posted by smogy
2. AGB's
Nach schweizerischem, deutschem oder europäischem Recht (eigentlich egal wo, die Bedingungen sind mehr oder wenig dieselben) steht jedem Käufer das Recht zu, VOR dem Kauf über allfällige AGB's in Kenntnis gesetzt zu werden.
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08/19/2012, 20:57
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
Posts: 27
Received Thanks: 6
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Dir ist schon klar, dass mit dem Kauf des physischen Spiels, also DVD, Hülle, etc. der Kaufvertrag zustande kommt?
Und erklär mir bitte da mal WO man die AGB's lesen kann bevor man bezahlt.
Zudem ist es die Pflicht des Veräusserers auf die AGB hinzuweisen und diese VOR dem Kauf offen zu legen.
Peinlich ist, wenn man sich mit dem Rechtswesen nicht auskennt...
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08/19/2012, 20:58
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#4
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elite*gold: 10
Join Date: Jul 2011
Posts: 3,117
Received Thanks: 1,044
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Du kannst dir WoW gratis runterladen und so vor dem Kauf die AGB´s checken....
selbst wenn du hier im Recht wärst hättest du keine Chance.
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08/19/2012, 21:00
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#5
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elite*gold: 2
Join Date: Mar 2012
Posts: 16,141
Received Thanks: 3,655
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Sammelklagen sind nur in Amerika möglich. In EU nicht.
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08/19/2012, 21:04
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#6
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
Posts: 27
Received Thanks: 6
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@HolySell
Lies Dir mal die Gesetzesartikel DE/CH/A/EU über AGB's durch.
@F.Gump
Auf Landesebene sind sie möglich.
Nur weil Blizzard ein grösserer Konzern ist, heisst das nicht dass sie willkürlich Gesetze ausser Kraft setzen können.
hier mal ein bisschen Lektüre...
Sollte der Richter entscheiden dass mit dem Kauf der physischen Spielepackung ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde (und nicht erst wenn man das spiel bereits gekauft hat und sich online anmeldet) dann wären die AGB nicht wirksam.
Theoretisch stellt sich diese Frage gar nicht, aber recht haben und bekommen ist nie das selbe...
Fakt ist: wenn dem so entschieden wird, hat Blizzard ein grösseres Problem
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08/19/2012, 23:09
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#7
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elite*gold: 300
Join Date: Jun 2012
Posts: 1,249
Received Thanks: 78
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Mein Account wurde wegen Botten gebannt, kann ich auch klagen? Was müsste ich tun?
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08/19/2012, 23:29
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#8
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2007
Posts: 39
Received Thanks: 5
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macht euch nicht lächerlich ! Ihr habt einfach das Geld nicht, um gegen Blizzard zu klagen ... die gehen mit euch von einer Instanz in die andere, bis ihr Pleite seid ...
da ist es für euch günstiger, neue Accounts zu kaufen ^^
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08/20/2012, 01:18
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#9
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elite*gold: 6
Join Date: May 2012
Posts: 3,738
Received Thanks: 237
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Ernsthaft? gegen Blizzard?
Du wirst verlieren.
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08/20/2012, 06:18
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#10
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elite*gold: 0
Join Date: May 2005
Posts: 550
Received Thanks: 131
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Quote:
Originally Posted by smogy
Peinlich ist, wenn man sich mit dem Rechtswesen nicht auskennt...
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noch peinlicher ist es, wenn man sich nicht auskennt, aber vorzugeben sich auszukennen
Quote:
Originally Posted by paran0id666
macht euch nicht lächerlich ! Ihr habt einfach das Geld nicht, um gegen Blizzard zu klagen ... die gehen mit euch von einer Instanz in die andere, bis ihr Pleite seid ...
da ist es für euch günstiger, neue Accounts zu kaufen ^^
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wenn du im rechtsschutz bist zahlst du für eine klage gegen blizzard? genau. nix.
Quote:
Originally Posted by .dertyx™
Ernsthaft? gegen Blizzard?
Du wirst verlieren.
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deshalb klagt auch keiner, weil es alle denken. nicht alles glauben, was alle sagen. in den rechtsschutz, 3 monate warten, klagen.
Rechtslage:
Wie schon erwähnt kommt ein vertrag beim erwerb des spiels zustande. verträge sind bindend.
wenn das produkt als reales gut gekauft wurde (cd/dvd) sind die allgemeinen geschäftsbedingungen nicht ersichtlich, somit nicht teil des kaufvertrags. deshalb starten spielevertreiber booklets an die spieleverpackungen zu pappen. um AGB's vor dem kauf ersichtlich zu machen.
wenn du klagst, denk nicht, dass du deine chars, accounts wiederbekommen wirst. der vertrag (kauf) wird als nichtig erklärt, und du bekomst deine 13,37 euro fürs battlechest oder was auch immer zurück. (sofern du den kassenbon noch hast)
edit: ganz vergessen... es gibt in deutschland keine sammelklagen. ist auch ganz gut so, 1000 leute die einzeln gegen blizz klagen kosten blizz mehr als eine sammelklage wo 1000x 13,37 zurückerstatet werden.
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08/20/2012, 06:55
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#11
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2010
Posts: 27
Received Thanks: 6
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Zitat: Gleichwohl ist es möglich, Klagen mit gleichem Sachverhalt gegen den selben Beklagten zu bündeln. Die im Anlegerschutz tätigen Anwälte wissen, dass komplexe Sachverhalte regelmäßig nur aufgeklärt und bewiesen werden können, wenn ihnen eine Vielzahl von Fällen zur Verfügung steht. Offenkundig ist, dass aus den Unterlagen von hundert geschädigten Anlegern mehr Beweismaterial zu finden sein wird, als aus den Unterlagen eines einzelnen Anlegers.
@ChriGei76
... no comment ...
PS: Rechtsschutz vorhanden
PPS: Prozess- und Anwaltskosten trägt der Verlierer des Rechtsstreits
PPPS: Richtig Informieren, dann bashen...
PPPPS: Es ist ziemlich bedenklich wenn ein Schweizer einem Deutschen seine Rechtsverhältnisse erklären muss!
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08/20/2012, 07:09
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#12
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elite*gold: 0
Join Date: May 2005
Posts: 550
Received Thanks: 131
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was redest du für ein wirr?
zu zitat:
was zitierst du?? ich zitere mal das geliebte wikipedia:
Eine Sammelklage oder Gruppenklage[1] ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist - unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.
zu ps:
immer gut, wenn geschützt wird
zu pps:
Prozess- und Anwaltskosten trägt der Verlierer des Rechtsstreits - wird vom rechtsschutz gedeckt.
zu ppps: schweizer haben wohl andere informationen als deutsche ^^
zu pppps: bleib lieber bei deinem schweizer recht.
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08/20/2012, 10:41
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#13
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elite*gold: 1
Join Date: Feb 2010
Posts: 485
Received Thanks: 166
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jo viel spaß gegen die rechtsabteilung von blizzard. bin mir sicher du wirst erfolg haben.
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08/20/2012, 12:07
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#14
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elite*gold: 6
Join Date: May 2012
Posts: 3,738
Received Thanks: 237
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Quote:
Originally Posted by peterpwnd
jo viel spaß gegen die rechtsabteilung von blizzard. bin mir sicher du wirst erfolg haben.
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"Ironie on"
Meine Worte.
Als hätten die nicht genug Geld, haha.
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08/20/2012, 13:23
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#15
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elite*gold: 0
Join Date: Sep 2007
Posts: 39
Received Thanks: 5
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Quote:
Originally Posted by ChriGei76
zu pps:
Prozess- und Anwaltskosten trägt der Verlierer des Rechtsstreits - wird vom rechtsschutz gedeckt.
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Bevor irgendeine Rechtsschutzversicherung einen Fall übernehmen wird, wird eine Abwägung auf hinreichenden Erfolg eines Rechtsstreits vorgenommen.
Eine Rechtsschutzversicherung wird NIEMALS eine Zusage für eine Prozesskostenübernahme geben, wenn sich der Streitwert wie in deinem Fall auf maximal 50 € beläuft. Des Weiteren, bei dieser "Größenordnung" und bei der Chance des Erfolges gegen Blizzard, wird Dir keine Versicherung der Welt eine Zusage für Prozesskostenübernahme geben, um gegen einen Weltkonzern zu klagen. Erst recht nicht für eine "Sammelklage".
Blizzard's Rechtsabteilung wird sich monatelang mit dem Verfassen von AGB's und deren Gültigkeiten beschäftigen, bevor ein Spiel veröffentlich wird ...
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