Hey,
es werden sicher noch nicht viele von Artikel 13 gehört haben. Wenn du eine
der Personen bist die jetzt denken "Was zur Hölle ist Artikel 13, hat das was
mit Half Life 3 zu tun?" - dann bitte ich dich, dich einmal genau zu informieren.
Artikel 13 will Upload Filter für JEDE Website, Forum, Video, Musik, Text Plattform einführen. Das bedeutet es wird alles genau gefiltert und nach Copyright Verstößen (welche Aktuell noch keine sind) gesucht und diese gezielt schon VOR der Vervielfältigung zu sperren.
Das wäre wahrscheinlich mit das Ende von vielen Internet Plattformen.
Zitat aus dem Beitrag von designbote.com:
"Am 20. Juni 2018 fällt die Entscheidung. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmen dann über eine neue EU-Richtlinie ab, die den Urheberrechtsschutz im geplanten Digitalen Binnenmarkt regeln soll. Bei Europas Kreativen stößt der Artikel 13 jedoch auf heftigen Protest. Für digitale Plattformen, auf denen nutzergenerierte Inhalte hochgeladen werden können, sieht er die Einrichtung von automatisierten Upload-Filtern vor. [...]
Aus Sicht von CREATE REFRESH, einem Netzwerk europäischer Künstler und Kreativer, kommt dies einer massiven Einschränkung der Ausdrucks- und Meinungsfreiheit gleich. „Das Internet war von jeher ein Ort, an dem sich jedermann völlig frei ausdrücken konnte. Hier teilen wir unsere Kreationen und unsere kühnsten Gedanken. Hier werden Talente entdeckt, Karrieren gestartet und Geschäftsmodelle zum Leben erweckt. Sollte der Artikel 13 verabschiedet werden, ist dies das Ende dieses kreativen Nährbodens“, so Paul Keller, Gründer der COMMUNIA Association."
Quelle:
Besucht also bitte die Seite:
und hilf Artikel 13 zu stoppen. Falls du noch mehr über Artikel 13 wissen willst schau auf eine der Folgenden Seiten nach:
Außerdem würde dies auch für folgende Plattformen Zensur bedeutet:
Discord, Tinder, Skype, YouTube, Twitter, Facebook, 9GAG, Instagram, Tumblr, Periscope, Pinterest, Musical.ly, Twitch, Mixer und das sind nur ein
paar von tausenden wenn nicht zehntausenden Netzwerken welche dadurch
zensiert werden würden.
Artikel 13 kurz in Videoform erklärt: (in Videoform, leicht verständlich)
Die Idee ist gar nicht mal schlecht. Menschen, die Dinge erstellen, können so evtl. sogar profitieren.^^
Wenn jemand beispielsweise ein Video macht, wirds oft runtergeladen und überall geshared, dabei verdienen die Webseiten Geld, aber der Ersteller keines.
(Vielleicht sollte man das nicht so streng machen. :<)
Die Idee ist gar nicht mal schlecht. Menschen, die Dinge erstellen, können so evtl. sogar profitieren.^^
Wenn jemand beispielsweise ein Video macht, wirds oft runtergeladen und überall geshared, dabei verdienen die Webseiten Geld, aber der Ersteller keines.
(Vielleicht sollte man das nicht so streng machen. :<)
Bist du Blöde? dadurch das es geshared wird bekommt der ersteller ja überhaupt die aufmerksamkeit...
Artikel 13. Habe mal eben mein Grundgesetz aufgeschlagen und folgendes habe ich gelesen:
Quote:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Nachzulesen hier:
Um welches Gesetzbuch soll es gehen? Doch um das STGB?
Quote:
Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Quelle:
Oder HGB?
Quote:
§ 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland
(1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht der Hauptniederlassung, von einer Handelsgesellschaft beim Gericht des Sitzes der Gesellschaft, unter Angabe des Ortes und der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt wird, zur Eintragung anzumelden. In gleicher Weise sind spätere Änderungen der die Zweigniederlassung betreffenden einzutragenden Tatsachen anzumelden.
(2) Das zuständige Gericht trägt die Zweigniederlassung auf dem Registerblatt der Hauptniederlassung oder des Sitzes unter Angabe des Ortes sowie der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt ist, ein, es sei denn, die Zweigniederlassung ist offensichtlich nicht errichtet worden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Aufhebung der Zweigniederlassung.
Quelle:
Da ich jedoch von vielen Webseiten weiß, die die DS-GVO explizit damit behandelten, dass es nur um diese Grundverordnung gehen könnte, müsstest du dies jedoch in deinem Kontext und sogar im Titel wiedergeben. So kann ich ja jegliches Gesetzbuch heranziehen und Dich schließlich fragen, warum ein Uploadfilter in das GG eingebaut werden sollte.
Um welches Gesetzbuch soll es gehen? Doch um das STGB?
Oder HGB?
Wäre mir neu, dass es im HGB und StGB neuerdings Artikel anstelle von Paragraphen gäbe. Demzufolge hinkt die Aussage, dass man jeglichen Gesetzestext heranziehen könnte, mithin erschließt es sich aus dem Kontext, dass es sich um die EU-Richtlinie zum Urheberrecht handelt. Anmerkend: Richtlinie != Gesetz.
Da ich jedoch von vielen Webseiten weiß, die die DS-GVO explizit damit behandelten, dass es nur um diese Grundverordnung gehen könnte, müsstest du dies jedoch in deinem Kontext und sogar im Titel wiedergeben. So kann ich ja jegliches Gesetzbuch heranziehen und Dich schließlich fragen, warum ein Uploadfilter in das GG eingebaut werden sollte.
Es geht hier um die EU Richtlinie zum Urheberrecht
Fehler in der Shop-Artikel 06/12/2009 - Metin2 Private Server - 7 Replies Ich habe ein Problem mit dem Posten Shop
Login-ID und PASS Wenn ich, weil ich die Seite lädt ... und wieder so, als ob er nicht eingeloggt Seite ...
Was passiert, oder reparieren?
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Item Creator/Artikel Hersteller!!! 03/20/2009 - General Coding - 1 Replies Hello, I have finally figured out a way to trick wow into giving you an item! This doesn't require a GM, it's not a scam, it's a good old hack.
you need to disable your antivirus software when you start it up. You can turn it back on after that.
once you're past there, it's self explanatory.
Hallo, ich habe endlich herausgefunden, einen Weg zu Trick wow in die Sie einen Artikel! Das setzt nicht voraus, ein GM, es ist kein Betrug, es ist eine gute alte hack.
you zu deaktivieren Sie...
Guckt mal den eBay Artikel :D 03/27/2007 - World of Warcraft - 4 Replies Ich finde es immer wieder lustig was einige Leute sich denken.
Kaufen sich unmengen Glider Keys und verhökern es mit einen anderen Namen für mehr Geld.
Denn aus der beschreibung klingt es wie der WoW Glider. naja guckt mal
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...em=2 70104189306
achso der Typ hat es nicht nureinmal reingepackt sondern gleich 8mal