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Neue Regeln Black Market bzgl. 2. Hand Ware

Discussion on Neue Regeln Black Market bzgl. 2. Hand Ware within the Suggestions & Feedback forum part of the General category.

View Poll Results: Sollen Verkäufer verpflichtet sein 2. Hand Ware zu kennzeichnen?
Ja 80 84.21%
Nein 15 15.79%
Voters: 95. You may not vote on this poll

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Old   #1

 
elite*gold: 871
The Black Market: 1166/0/0
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Neue Regeln Black Market bzgl. 2. Hand Ware

Guten Abend zusammen,

mir ist aufgefallen, dass verstärkt im Black Market 2. Hand Ware veräußert wird und diese nicht immer als solche von den Usern deklariert wird.

Ein leider aktuelles Thema sind Amazongutscheine welche im nachhinein gesperrt wurden und einem User auch sein Amazon Kundenkonto inkl. Guthaben geschlossen wurde.

Ich finde es persönlich nötig, dass die Verkäufer verpflichtet sind anzugeben, wenn es sich um 2. Hand Ware handelt.

Ich als potentieller Käufer gehe ansonsten z.B. bei Amazon Gutscheinen davon aus, dass diese 1. Hand sind und wäge ab ob der Handelspartner vertrauenswürdig ist, bei 2. Hand Ware würde ich dann ggf. Abstand vom Kauf nehmen, da ich nicht beurteilen kann ob der ursprüngliche Verkäufer trusted ist.

Natürlich kann man immer nachfragen "ist das 1. Hand" aber ich denke man sollte es den Käufern und dabei habe ich auch die unerfahrenen Käufer im Blick einfacher bzw. sicherer machen.

Ihr dürft meinen Vorschlag gerne aus einander nehmen.

Ich wünsche euch einen schönen Abend und hoffe auf eine rege und sachliche Diskussion.
Deepismagic is offline  
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Old 11/26/2013, 23:23   #2

 
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bin ich absolut dafür!

Hätte ich gewusst das es aus 2ter Hand kommt, hätte ich die Finger davon gelassen und hätte mir somit jede Menge Stress erspart und immer noch Zugriff auf meinen Amazon Konto inklsv. 55 EURO Guthaben!
Lucy™ is offline  
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1 User
Old 11/27/2013, 00:18   #3
 
mastermo's Avatar
 
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Dagegen, weil unnötig.

Quote:
Natürlich kann man immer nachfragen "ist das 1. Hand" aber ich denke man sollte es den Käufern und dabei habe ich auch die unerfahrenen Käufer im Blick einfacher bzw. sicherer machen.
Wie soll Epvpers kontrollieren, obs ein aus 1. oder 2. Hand stammender Gutschein ist?
Wenn man wen abziehen will sagt man einfach er sei aus 1. Hand und man kann es nicht nachweisen, bevor der Kauf zustande kam und bumms ist es schon zu spät.
mastermo is offline  
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Old 11/27/2013, 02:01   #4



 
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Auf jeden Fall dafür.

Aber das würde, wie bei deinem Beispiel, leider nicht viel bringen, wenn man sagen würde die 50€ Amazon funktionieren nicht mehr. Der Verkäufer müsste ja für den Schaden aufkommen, nicht der 2- Händler, auch wenn der Verkäufer dies beweisen könnte, der Käufer hat ja bei der 2. Person gekauft..
Sintiax is offline  
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Old 11/27/2013, 07:19   #5
 
DasHeld's Avatar
 
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99 % aller Waren sind 2.te Hand, die Frage ist wo man die Grenze zieht.

Selbst MMOGA besteht nur aus 2ter Hand Ware, sie bekommen die Keys von den Spielefirmen (1.te Hand), dass heißt das Sie diese Keys auch erst als 2ter haben.

(ExtremBeispiel )

Psc aus 2ter Hand ist jede Paysafecard, da am Kiosk du Sie dir nicht selbst ziehst sondern ein Verkäufer und dieser diese übergibt.

Wie soll man nun 2te Hand definieren ?

Wenn man auf Epvp was gekauft hat was man auf Epvp wieder verkauft.

Wie soll man das nachweisen ?

Das zu Umgehen ist einfach bsp Skype ...

++++

Es gibt bereits eine Regel die alles diesbezüglich abdeckt:

Jeder ist für die Ware die er verkauft verantwortlich.
Ob die Ware nun aus 2ter 3ter oder als Reseller-Ware verkauft wird.

Du kaufst von jemand das nicht mehr funktioniert (ein Tool) musst du dich an den Verkäufer wenden, nicht an den der das Tool ihn Resellen lässt.
(Wie der Verkäufer das klärt ist nicht deine Sache.)

Kaufst du ein Amazon Gutschein der gecarded ist und dein Konto wird gesperrt ist der Verkäufer des Gutscheines schuld, wieso ?

Er hat die Pflicht seine Ware die er anbietet zu überprüfen, Beispielsweise mit einem Kaufbeleg. Sollte er billigend in Kauf nehmen unter anderem gefälschte, heller usw. Ware weiterzuverkaufen muss er auch die Verantwortung, sowie Haftung übernehmen.


Zusatz: Er kann natürlich auch sein Verkäufer Anzeigen/weitere Schritte einleiten, da ihm ein gecardeder Gutschein verkauft wurde.


Unterm Strich neue Regelung ne, mehr Aufklärung bzw einen Denkanstoß auf was man aufpassen sollte bei derartigen Verkauf von Ware Ja.
DasHeld is offline  
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Old 11/27/2013, 09:08   #6

 
elite*gold: 871
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Quote:
Originally Posted by mastermo View Post
Wie soll Epvpers kontrollieren, obs ein aus 1. oder 2. Hand stammender Gutschein ist?
Wenn man wen abziehen will sagt man einfach er sei aus 1. Hand und man kann es nicht nachweisen, bevor der Kauf zustande kam und bumms ist es schon zu spät.
Hallo mastermo,

es geht erstmal nicht um das kontrollieren, es gibt auch die Regel, dass alle PSCs DE/Offline sein müssen wenn diese nicht gesondert gekennzeichnet wird. Diese Regel wird auch nicht aktiv von Epvpers kontrolliert. Dies kommt erst im Support Fall zum tragen.

Du scheinst meinen Vorschlag auch missverstanden zu haben, es geht nicht darum, dass hier ein "abziehen" absichtlich durchgeführt wird.

Du darfst nicht vergessen, dass hier viele User sind welche sehr jung sind, zum Teil nicht einmal Geschäftsfähig und von daher mit dieser Materie keine große Erfahrung haben und zum Teil nicht wissen was sie anstellen.


Quote:
Originally Posted by DasHeld View Post
99 % aller Waren sind 2.te Hand, die Frage ist wo man die Grenze zieht.

Selbst MMOGA besteht nur aus 2ter Hand Ware, sie bekommen die Keys von den Spielefirmen (1.te Hand), dass heißt das Sie diese Keys auch erst als 2ter haben.
Da muss ich Dir leider widersprechen. Gemäß deiner Definition würde es für Privatkunden so gut wie nie im wahren Leben 1. Hand Ware geben. Du wirst im Handel kaum Waren finden welche nicht zuvor durch Zwischenhändler gelaufen sind oder zuvor vom Hersteller gekauft wurden. Gemäß deine Aussage müsste man sagen nur ein direkter Kauf vom Hersteller = 1. Hand.

1. Hand = Du bist der erste Käufer beim Händler


Quote:
Originally Posted by DasHeld View Post
(ExtremBeispiel )
Psc aus 2ter Hand ist jede Paysafecard, da am Kiosk du Sie dir nicht selbst ziehst sondern ein Verkäufer und dieser diese übergibt.
Das ist immer noch eine 1. Hand PSC auch im juristischem Sinne.

Der Händler tritt in dem Fall als offizieller Verkäufer von/für Paysafecard auf.

Quote:
Originally Posted by DasHeld View Post
Wenn man auf Epvp was gekauft hat was man auf Epvp wieder verkauft.
Genau so wie man es auch juristisch machen würde, Du bist der Erstkäufer bei dem entsprechendem Händler.

PSC = Selbst beim Händler erworben
Amazon = Selbst umgecasht im PSC Store oder selbst bei Amazon erworben
Keys = Selbst beim Händler erworben, MMOGA ist eben auch ein ganz normaler Händler

Quote:
Originally Posted by DasHeld View Post
Es gibt bereits eine Regel die alles diesbezüglich abdeckt:

Jeder ist für die Ware die er verkauft verantwortlich.
Ob die Ware nun aus 2ter 3ter oder als Reseller-Ware verkauft wird.

Du kaufst von jemand das nicht mehr funktioniert (ein Tool) musst du dich an den Verkäufer wenden, nicht an den der das Tool ihn Resellen lässt.
(Wie der Verkäufer das klärt ist nicht deine Sache.)

Kaufst du ein Amazon Gutschein der gecarded ist und dein Konto wird gesperrt ist der Verkäufer des Gutscheines schuld, wieso ?

Er hat die Pflicht seine Ware die er anbietet zu überprüfen, Beispielsweise mit einem Kaufbeleg. Sollte er billigend in Kauf nehmen unter anderem gefälschte, heller usw. Ware weiterzuverkaufen muss er auch die Verantwortung, sowie Haftung übernehmen.



Unterm Strich neue Regelung ne, mehr Aufklärung bzw einen Denkanstoß auf was man aufpassen sollte bei derartigen Verkauf von Ware Ja.
Entweder scheine ich mich in meinem Ursprungsposting falsch ausgedrückt zu haben oder Du scheinst dieses nicht so verstanden zu haben wie ich dies gemeint hatte.

Es geht darum im Vorhinein Schaden abwenden zu können.

Dein Zitat ist im übrigen allgemein gültiges Recht nach der in Deutschland derzeit gültigen Rechtslage.

Aber es geht bei meinem Vorschlag nicht darum seinen Schaden der entsteht zu ersetzen sondern als Käufer vorher Schaden aus dem Weg gehen zu können.

Du solltest selbst wissen, dass es nicht so einfach ist seinen Schaden ersetzt zu bekommen.

Und wenn dein Amazon Konto wie bei Lucy gesperrt wird und Du Hausverbot bei Amazon erhältst wie möchte man den Schaden genau beziffern?

Im Übrigen wenn dein Handelspartner nicht gewillt ist deinen Schaden zu ersetzen und hier im Forum nicht über ausreichend Mittel verfügt, dann bleibt einem nur ein langer Rechstweg offen mit Kosten und unbestimmten Ausgang.

Viele User sind hier nicht einmal Geschäftsfähig und ich bezweifel, dass viele hier Ihre Schäden einklagen.

Ich danke Dir aber trotzdem für dein ausführliches Feedback.
Deepismagic is offline  
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Old 11/27/2013, 11:16   #7


 
Kentika's Avatar
 
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Ich bin ebenso der Meinung, dass ein Verkäufer seine Ware als 2. Hand Ware kennzeichnen sollte. So geht der Käufer ein bewusstes Risiko ein. Trotzdem muss aber bei einem Betrugsfall der Verkäufer die Ware ersetzen, auch wenn er selbst betrogen wurde.

Lg
Kentika is offline  
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Old 11/27/2013, 14:13   #8

 
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Thumbs up

Quote:
Originally Posted by Deepismagic View Post
PSC = Selbst beim Händler erworben
Amazon = Selbst umgecasht im PSC Store oder selbst bei Amazon erworben
Keys = Selbst beim Händler erworben, MMOGA ist eben auch ein ganz normaler Händler
Genau, und Amazon verkauft auch nicht immer Ware aus "erster Hand" wenn man das so sieht. Die bekommen die Teile auch von wo anders
Lucy™ is offline  
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Old 11/27/2013, 14:59   #9

 
Syc's Avatar
 
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Quote:
Originally Posted by Deepismagic View Post
Du darfst nicht vergessen, dass hier viele User sind welche sehr jung sind, zum Teil nicht einmal Geschäftsfähig und von daher mit dieser Materie keine große Erfahrung haben und zum Teil nicht wissen was sie anstellen.
Dann haben sie halt nunmal einfach Pech gehabt.
Könntest du dich nichtmal kürzer fassen? Echt unangenehm immer so eine WoT lesen zu müssen, deren Inhalt man auch auf einige Sätze reduzieren hätte können.

__

Man (bzw. die Moderation) müsste dann halt bei PSC, Amazon Gutscheinen, etc., genau wie bei Gamekeys, die Rechnungen gegenprüfen. An sich keine schlechte Idee, aber wahrscheinlich zu viel Aufwand. Außerdem gibts nun mal Sachen, die man sich hier auf epvp einfach gar nicht kauft, das sind z.b. Amazon Gutscheine.
Syc is offline  
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Old 11/27/2013, 14:59   #10
Trade Restricted

 
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ebenfalls dafür.
WCEnteFrisch is offline  
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Old 11/27/2013, 17:31   #11

 
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Dagegen.

Wer es nicht tut, der muss halt die Strafe dafür bekommen. Alles schön und gut, wenn er es im vornerein andeutet, es kommt aus 2. Hand, dann hat er sich aus so einem Fall schon eine gewisse Mitschuld, trifft ihn nicht ganz. Wenn er es nicht kennzeichnet, dann haftet er im vollem Unfang, da man aus 1. Hand ausgeht.

Von daher sind die Verkäufer selbst schuld. Dafür braucht man keine Regel. Sollte man selbst herausfinden, dass es nicht 1. Hand war, kann man den Kaufpreis mindern oder Leistungen erhöhen. Sollte nichts davon ausreichend sein, gibt es das TBM - System. Statt Positiv dann negativ, für falsch deklarierte Ware.
°"Crazy"° is offline  
Old 11/27/2013, 18:52   #12
 
DasHeld's Avatar
 
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Ich hab natürlich mit dem ersten Hand stark übertrieben um die Grenzen du dir vorstellst rauszufinden.

Aber festzulegen das man anzugeben hat ob es 2te Hand ist macht einiges leichter, aber im Zweifel schreibt man die Ware ist aus 1ter Hand wie bereits erwähnt.

Der Schaden eines gesperrten Account kann man nicht beziffern, da gebe ich dir recht.
DasHeld is offline  
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Old 11/28/2013, 13:17   #13
 
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Hey,
Ich habe vor kurzem selber ein Problem mit einem Verkäfer gehabt der mir 2te Hand Ware Verkauft hat zu sehen ist das deshalb bin ich Definitiv dafür das eine Solche Regel eingeführt wird!

Quote:
Originally Posted by Deepismagic

Einige scheinen das trotz ausführlicher Erklärung noch nicht zu verstehen, dass es in erster Linie darum geht Käufer vor dem Geschäft zu schützen ... und nicht Verkäufer zu bestrafen oder Schaden erstattet zu bekommen.

Viele Grüße
Er hat Absolut Recht und das möchte ich hier nochmal verdeutlichen!
Fingarir is offline  
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Old 11/28/2013, 13:37   #14
 
MrDami123's Avatar
 
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Finde bei Software Angeboten sollte das unbedingt angegeben werden.
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MrDami123 is offline  
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Old 11/28/2013, 15:42   #15
 
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dafür#
ҳc3ρ0™ is offline  
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