Sie können grundsätzlich schon was erreichen. wichtig sind halt einige punkte. u.a. wie alt das mädel ist. das ist rechtlich wichtig und auch wegen der brisanz.
weiter ist es wichtig, wie die anzeige aufgenommen wird und wegen welcher "story" und mit wie viel nachdruck.
erfolgen kann eine hausdurchsuchung, natürlich vorausgesetzt, die kennen deine RL Personalien. ansonsten wirds härter für die, dann kommts aufs hosting an -> da denke ich bist du eh fein raus
hausdurchsuchung (und beschlagnahmung von "beweismaterial" -was in dem fall vom rechner über peripherie bis zu magazinen, cds, filmen, etc. reichen kann-) würde das ganze extrem heikel gestalten. einerseits wegen dem fall selbst, falls sie das video finden oder den weg des ganzen nachvollziehen könnten dadurch (denke nicht, dass ich gerade dir sagen muss, was man auf der HD so alles finden kann und was nicht) und anderseits wegen anderem kram, den sie völlig legal dazu benutzen können, die anzeige a) zu erweitern oder b) eine zweite anzutreten (piraterie, etc)
mal von alledem abgesehen, haben wir da halt das video selbst. wenn sie das eindeutig freiwillig, noch dazu bei sich zuhause mit ihrer webcam und unter bewusstsein einer webcam (was eh logisch ist, aber halt wichtig^^) aufgenommen hat, dann wirds schwierig für die, dich auch nur annähernd ran zu kriegen.
unter umständen geht der schuss nach hinten los und deren eltern kriegen mächtig stress.
dabei ist vor allem 2 juristisch interessante punkte zu beachten:
1. wie hat die mieze das video "veröffentlicht"
sprich, öffentlicher webchan, wechsel-jpg auf nem webspace, hochgeladen als .avi/.mpeg oder was auch immer, etc.
denn das öffentliche anbieten im internet würde, wenn kein "schutz" drauf ist, schon ziemlich jeglichen anklageschlüssel vernichten, den sie gegen dich haben, da deine "tat" maximal ein weiterverbreiten von freien daten wäre.
2. was für eine form hatte das übertragene video und was für eine form hatte das video, wie du es weiter gegeben hast. ist eng mit "1." verbunden, aber nicht identisch. wenn das video von ihr nun als "stream" angeboten wurde und du das aufgenommen hast als .avi bspw. und dann noch irgendwie getrennt als 3 .rar anbietest, dann ist selbst das "urheberrecht" in einer grauzone verschwunden, da du nicht die file angeboten hast, für welche sie dich anklagen würden.
ich denke dieser punkt ist allgemein irrelevant, aber könnte je nach situation sinnvoll sein es zu erwähnen.
ajo, das mal von mir dazu. ich hab mir den kram nicht aus den fingern gesaugt, hatte in den letzten 2 jahren paar geschichten die "ähnlich" (die "" sind hier wichtig, da schon einige abweichungen vorkamen) waren aber in die gleiche richtung ziehen.
juristische richtigkeit kann ich aber nicht garantieren, da müsstest du u.U. mit einem anwalt o.ä. sprechen, evt. gibts in D auch anti-rep stellen für sowas.
die aktion find ich irgendwie funny. frage mich nur, aus welchem grund du das gemacht hast *G* aber geht mich ja auch nichts an