Wenn es zur Anzeige kommt, zugeben. Wenn es rauskommt, würde die Strafe bei weitem höher ausfallen.
Was du allerdings sagen kannst ist:
Hab das Video mittlerweile gesehen, und hinter ihr rennt eine andere Person entlang. Sieht nicht wirklich nach "Veröffentlichung von Bildmaterial ohne Einverständniss" aus, wenn jemand dahinter lang rennt, der von der Statur ihr Vater sein könnte oO.
"Rufschändigung" wird nicht durchgehen, da sie es selber zu verantworten hat, wenn sie vor einer Kamera "strippt".
Mitleid tour zieht nicht bei so einem Fall
Quote:
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ustig ist aber das sie mir sagen konnte wieviele Besucher bereits auf der Seite waren (21.000
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Was meinst du damit? Wenn es zur Anklage kommt, kann man es gegen dich Verwenden, denn 21k Leute sind doch ne recht große Menge, die dann das Video gesehen haben.
Am besten ist wirklich wenn du dir damit ne Beratungsstunde bei einem Anwalt nimmst, das Video mitbringst und ihm komplett erklärst wie wo und wann es zu diesem Video gekommen ist (Was ich bis heute noch nicht rausbekommen habe :> )
MfG