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Kino.to
Discussion on Kino.to within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
04/07/2010, 21:01
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#1
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elite*gold: 192
Join Date: Aug 2009
Posts: 5,797
Received Thanks: 3,141
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Kino.to
Ich wollte mich mal grade Erkundigen wie die Aktuelle Rechtslage ist was Kino.to movie2k.com und so ist.
Ist es jetzt für mich strafbar da Filme an zu schauen oder nicht?
Gibt ja manche leute die Sagen ja und manche NEIn würde gerne wissen wie es Jetzt wirklich.
Google spuckt nur ungenaue sachen aus oder zu alte.
mfg
®oTTe®
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04/07/2010, 21:23
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2008
Posts: 816
Received Thanks: 138
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beides Strafbar, sie einzustellen / anzuschauen ..
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04/07/2010, 21:24
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#3
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elite*gold: 11
Join Date: Feb 2010
Posts: 1,352
Received Thanks: 388
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Ich sag Ja weil ist fast so ob du dir denn Film herunterlädst und das ist auch starfbar
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04/07/2010, 21:25
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#4
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elite*gold: 145
Join Date: Apr 2009
Posts: 685
Received Thanks: 30
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Ist es nicht so der die Videos bereitstellt macht sich Strafbar und der der die Videos Konsumiert macht sich nicht strafbar?
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04/07/2010, 21:28
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2007
Posts: 4,097
Received Thanks: 1,973
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Quote:
Originally Posted by moneymaker14
Ist es nicht so der die Videos bereitstellt macht sich Strafbar und der der die Videos Konsumiert macht sich nicht strafbar?
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die werden ja zwischengespeichert oder sowas
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04/07/2010, 21:29
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#6
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elite*gold: 192
Join Date: Aug 2009
Posts: 5,797
Received Thanks: 3,141
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genau das mein ich , die einen sagen es ist illegal anzuschauen die andenr sagen es ist legal .... könnte mal einer mit fachwissen posten und dann auch noch begründen warum?
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04/07/2010, 21:30
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#7
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2008
Posts: 816
Received Thanks: 138
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Gemäß § 106 Abs. 1 UrhG, einer Vorschrift aus dem Nebenstrafrecht, für die der allgemeine Teil des StGB also entsprechend gilt, darf ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
Das vorsätzliche Downloaden einer urheberrechtlichen Datei gestaltet sich bereits seit längeren als strafbare Verletzung von § 106 Abs. 1 UrhG, vgl. z.B. LG Braunschweig, MMR 2003, 755 ff.
und jetzt ruhe ihr newfaqs ...
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04/07/2010, 21:31
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#8
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elite*gold: 2
Join Date: Jul 2009
Posts: 287
Received Thanks: 103
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Ehm videos runderladen ist nicht strafbar nur videos uploaden is strafbar deshalb is ja auch dieses ganze torrent schei** und so strafbar weil wenn du z.b. ein film runderlädst hat jem auf deine datein zugrief und ladet sie von dir runder
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04/07/2010, 21:31
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#9
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elite*gold: 192
Join Date: Aug 2009
Posts: 5,797
Received Thanks: 3,141
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Quote:
Originally Posted by Mr3ddy
Gemäß § 106 Abs. 1 UrhG, einer Vorschrift aus dem Nebenstrafrecht, für die der allgemeine Teil des StGB also entsprechend gilt, darf ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
und jetzt ruhe ihr newfaqs ...
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ja klar aber für mich als knub hört sich das so , das der typ der das reingestellt hat , gg das gesetz verstoßen hat
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04/07/2010, 21:34
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#10
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elite*gold: 10
Join Date: Feb 2007
Posts: 1,957
Received Thanks: 1,355
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Quote:
Originally Posted by moneymaker14
Ist es nicht so der die Videos bereitstellt macht sich Strafbar und der der die Videos Konsumiert macht sich nicht strafbar?
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Nein
Quote:
Originally Posted by cany97
Ehm videos runderladen ist nicht strafbar nur videos uploaden is strafbar deshalb is ja auch dieses ganze torrent schei** und so strafbar weil wenn du z.b. ein film runderlädst hat jem auf deine datein zugrief und ladet sie von dir runder
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Falsch
Es ist lediglich so, dass zur Zeit in Deutschland nur die Bereitsteller uhrheberechtlich geschützen Contents aktiv verfolgt werden. Bloß weil etwas nicht verfolgt wird, heißt das aber nicht das es auch legal wäre.
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04/07/2010, 21:35
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#11
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2008
Posts: 816
Received Thanks: 138
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Quote:
Originally Posted by ®oTTe®
ja klar aber für mich als knub hört sich das so , das der typ der das reingestellt hat , gg das gesetz verstoßen hat
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ja wenns für dich so anhört kann dir hier keiner weiterhelfen ...
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04/07/2010, 21:36
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#12
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elite*gold: 192
Join Date: Aug 2009
Posts: 5,797
Received Thanks: 3,141
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CrankG dank dir soweit schonmal , also wenn ich das richtig verstanden habe vidos anschauen da ist illegal aber wird nicht verfolgt?
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04/07/2010, 21:37
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#13
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2007
Posts: 4,097
Received Thanks: 1,973
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Quote:
Originally Posted by ®oTTe®
also wenn ich das richtig verstanden habe vidos anschauen da ist illegal aber wird nicht verfolgt?
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JA MAN
und jetz #KLO
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04/07/2010, 21:40
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#14
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elite*gold: 100
Join Date: Dec 2009
Posts: 10,869
Received Thanks: 4,496
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Ne. Das mit kino.to ist wieder mal eine berühmte Grauzone des Deutschen Rechtsstaats.
Wie erwähnt, ist das bereitstellen und herunterladen Urheberrechtlich geschützten Materials strafbar, aber das pure ansehen solchen Materials ist, wie manche nicht glauben, legal auf gewisse Weise. Denn wie jeder weiss wird das gestreamte Material ja zwischengespreichert. Also habt ihr es ja indirekt runtergeladen, was widerum strafbar ist.
Ist komisch. Naja. Das wäre jetzt geklärt.
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04/07/2010, 21:47
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#15
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elite*gold: 120
Join Date: Sep 2007
Posts: 10,497
Received Thanks: 4,420
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Beides illegal. Uploaden und Downloaden (beim "streamen" läd man den Film auch auf den Computer, wenn meist auch nur temporär)
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