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Krankengeld
Discussion on Krankengeld within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
01/28/2024, 10:33
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#1
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2011
Posts: 996
Received Thanks: 157
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Krankengeld
Hallo Leute,
Kennt sich hier jemand mit Krankengeld aus ?
Ich war letztes Jahr im August zwei Wochen bei meinem Hauptarbeitgeber krankgeschrieben wegen Sehnenscheidenentzündung, im Dezember zwei Wochen im Minijob, hauptjob bin ich ganz normal angetreten, zudem war ich vom 1. Januar bis zum 22 Januar krankgeschrieben, bin jedoch trotzdem arbeiten gegangen. Falle ich jetzt wenn ich wieder Probleme habe ins Krankengeld beim hauptarbeitgeber? Dort war ich ja "nur" zwei Wochen krank.
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01/28/2024, 10:50
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2024
Posts: 1
Received Thanks: 0
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WOW Vollzeitjob und noch ein Minijob.
Die Krankenkasse bezahlt Krankengeld erst immer ab der 6.Woche.
Alles unter 6Wochen muss der Arbeitgeber aus eigener Tasche bezahlen.
Bzw. bei Neuverträgen und Neuen Mitarbeiter in der Probezeit ist der Arbeitgeber auch abgesichert und zahlt garnichts. Muss die Krankenkasse von Tag 1 an bezahlen.... wenn ich richtig liege.
Woher ich das weiß? Aus eigener Erfahrung.
War mal 1Jahr wegen Spielsucht krankgeschrieben. 70Wochen. Ab Woche 52 zahlt die Krankenkasse dann wiederum nicht mehr, und es zahlt die Rentenversicherung ab Woche 52.
Bin dann aber wieder ab Woche 71 arbeiten gegangen. War in den 52Wochen auf Spielsucht Therapie. Hat aber leider nichts gebracht. Ich glaube ich muss wieder 52Wochen krank machen.
Danke für den Tipp. Arbeiten lohnt sich also, wenn man 1Sabbatjahr einbaut.
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01/28/2024, 11:55
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2011
Posts: 996
Received Thanks: 157
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Quote:
Originally Posted by hartezeiten
WOW Vollzeitjob und noch ein Minijob.
Die Krankenkasse bezahlt Krankengeld erst immer ab der 6.Woche.
Alles unter 6Wochen muss der Arbeitgeber aus eigener Tasche bezahlen.
Bzw. bei Neuverträgen und Neuen Mitarbeiter in der Probezeit ist der Arbeitgeber auch abgesichert und zahlt garnichts. Muss die Krankenkasse von Tag 1 an bezahlen.... wenn ich richtig liege.
Woher ich das weiß? Aus eigener Erfahrung.
War mal 1Jahr wegen Spielsucht krankgeschrieben. 70Wochen. Ab Woche 52 zahlt die Krankenkasse dann wiederum nicht mehr, und es zahlt die Rentenversicherung ab Woche 52.
Bin dann aber wieder ab Woche 71 arbeiten gegangen. War in den 52Wochen auf Spielsucht Therapie. Hat aber leider nichts gebracht. Ich glaube ich muss wieder 52Wochen krank machen.
Danke für den Tipp. Arbeiten lohnt sich also, wenn man 1Sabbatjahr einbaut.
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Ich war bei meinem hauptarbeitgeber nur 2 Wochen krankgeschrieben und auch 2 Wochen nicht da gewesen, seit dem 01.01 mache ich kein minijob mehr, da dies nur eine Überbrückung war, im minijob habe ich 2 Wochen nicht gearbeitet im hauptjob schon. Plus 3 Wochen krankgeschrieben aber trotzdem arbeiten gewesen, somit komme ich nur auf w Wochen Krankheit wegen der gleichen Erkrankung dh ich kann noch 4 Wochen machen im hauptjob bis ich ins Krankengeld komme?
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02/02/2024, 15:51
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#4
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elite*gold: 60
Join Date: Jan 2014
Posts: 8,248
Received Thanks: 398
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Wenn du nach deiner Krankschreibung im Hauptjob arbeiten warst beginnt es von vorne, d.h nach 6 Wochen Krank würdest du dann von der Krankenkasse Geld bekommen. Arbeitgeber zahlt dann die ersten 6 Wochen ganz normal aus und danach würdest du halt von der Krankenkasse Geld bekommen.
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02/02/2024, 23:32
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#5
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Be a Gentleman...!
elite*gold: 37
Join Date: Apr 2014
Posts: 6,798
Received Thanks: 1,603
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Die Tage addieren sich nicht.
Du musst mindestens 6 Wochen am Stück eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) haben und nicht arbeiten. Dann erhältst du Krankengeld.
Wenn du zwischendurch einen Tag arbeitest, beginnt die Frist erneut.
Du könntest jedoch Probleme mit der Krankenkasse bekommen, wenn du dich ständig mit derselben Diagnose krankschreiben lässt - chronisch, blabla.
Außerdem würde ich dir davon abraten, dich im Hauptjob krankzuschreiben und im Minijob zu arbeiten - das könnte schnell zu einer Kündigung führen.
Du scheinst auch einiges durcheinanderzubringen:
Eine AU bedeutet Arbeitsunfähigkeit. Das gilt für deinen Hauptjob. Du kannst nicht im Hauptjob krankgeschrieben sein und im Nebenjob arbeiten - egal, wie die Ausübung aussieht. Arbeitsunfähig bedeutet eben arbeitsunfähig.
Aber ich blicke noch nicht ganz durch...
Wenn du trotzdem arbeiten gehst, wird die AU aufgehoben. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, die AU eigenständig und nach eigenem Ermessen zu verkürzen - verlängern kann hingegen nur ein Arzt.
Für dich ist einfach nur wichtig zu wissen, dass deine Krankheitstage nicht addiert werden. Sobald du zwischendurch arbeitest - beginnen die 6 Wochen neu.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße
sL1Me
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02/03/2024, 22:39
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#6
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Non ducor, duco.
elite*gold: 768
Join Date: Jan 2014
Posts: 17,235
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Quote:
Originally Posted by BordoMavii61
Wenn du nach deiner Krankschreibung im Hauptjob arbeiten warst beginnt es von vorne, d.h nach 6 Wochen Krank würdest du dann von der Krankenkasse Geld bekommen. Arbeitgeber zahlt dann die ersten 6 Wochen ganz normal aus und danach würdest du halt von der Krankenkasse Geld bekommen.
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Nicht ganz richtig.
Arbeitgeber können elektronisch mit nur einem Klick prüfen, ob der Arbeitnehmer wegen der gleichen Diagnose in den letzten 12 Monaten bereits mind. 6 Wochen krank war.
Ist das der Fall fällt der Arbeitnehmer für alles was über die 6 Wochen geht ins Krankengeld und der Arbeitgeber muss keine Entgeltfortzahlung leisten.
Das gilt auch wenn die 6 Wochen nicht am Stück gesammelt wurden. Sprich 4x jeweils 2 Wochen krank wegen der gleichen Diagnose in den letzten 12 Monaten, dann würde man für die letzten 2 Wochen Krankengeld bekommen.
Der Reset für die Diagnose findet immer nach 12 Monaten statt.
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02/04/2024, 02:40
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#7
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elite*gold: 123
Join Date: Jul 2008
Posts: 5,505
Received Thanks: 1,930
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Quote:
Originally Posted by Drewfire
Nicht ganz richtig.
Arbeitgeber können elektronisch mit nur einem Klick prüfen, ob der Arbeitnehmer wegen der gleichen Diagnose in den letzten 12 Monaten bereits mind. 6 Wochen krank war.
Ist das der Fall fällt der Arbeitnehmer für alles was über die 6 Wochen geht ins Krankengeld und der Arbeitgeber muss keine Entgeltfortzahlung leisten.
Das gilt auch wenn die 6 Wochen nicht am Stück gesammelt wurden. Sprich 4x jeweils 2 Wochen krank wegen der gleichen Diagnose in den letzten 12 Monaten, dann würde man für die letzten 2 Wochen Krankengeld bekommen.
Der Reset für die Diagnose findet immer nach 12 Monaten statt.
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Alter, Digitalisierung auch mal in Deutschland angekommen.
Aber eher zu Gunsten des Arbeitgebers, haram schon wieder.
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