Hallo zusammen,
da ich im Internetz keine weiteren Informationen zu meinem Thema gefunden habe, dachte ich mir, warum sollte ich mich nicht vertrauensvoll an die Hobby-Anwälte von ePvP wenden, bevor ich Unsummen an einen Anwalt zahle, der mich mit einer 0815 Antwort und einer Rechnung über mehrere hundert Euro abfrühstückt.
Und zwar geht es darum, dass ich von einer Firma abgemahnt wurde, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Grund hierfür ist, dass ich deren geschützte Marke verwende.
Das Unternehmen, welches mich abmahnt, beruft sich hier auf die Markenform "Wortmarke" der Kategorie "Individualmarke".
Der Anmeldetag laut DPMA Register (Deutsches Patent- und Markenamt) ist der 14.05.2020. Tag der ersten Übernahme in das DPMA Register ist der 18.05.2020.
Ich habe mein Kleinunternehmen am 01.05.2020 auf den neuen Namen, wo mir vorgeworfen wird, die Markenrechte zu verletzen, umgemeldet. Das heißt bevor der Markenname geschützt wurde. Natürlich habe ich im Voraus recherchiert, ob der Name, welchen ich momentan verwende, gegen irgendwelche Markenrechte o. Ä. verstößt, das alles erfolgte noch weit vor dem 14.05.2020.
Nun die rechtliche Frage: Ist es rechtens, dass ich in diesem Falle abgemahnt werde, mir rechtliche Konsequenzen drohen oder ich sogar Schadensersatz zahlen muss?
Ich meine, da könnte jeder, der sieht, dass eine gewisse Marke gut läuft, (noch) nicht geschützt ist, im Nachhinein sich den Markennamen schützen lassen und das betroffene Unternehmen abmahnen / verklagen.
Danke im Voraus für konstruktive und hilfreiche Beiträge.
Greets
Wurzelhüpfer






