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Darf ein Verein unterschiedliche Mitglieder Verträge haben
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Na klar, darf der Verein unterschiedliche Verträge haben.
Wie sollte man sonst zum Beispiel im Profisport die Spieler leihen etc.

hast Du eine Übersicht der Mitgliedschaften.
Ein Verein kann z.B. ordentliche, außerordentliche, fördernde, Jugend- und Ehrenmitglieder haben, wenn die Satzung dies vorsieht. Es gilt zwar das Prinzip der Gleichbehandlung aller Mitglieder, aber verschiedene Kategorien von Mitgliedern mit unterschiedlichen Rechten sind zulässig, wenn die Abgrenzung nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgt. So dürfen z.B. bei unterschiedlichen Mitgliedschaften auch Beiträge in unterschiedlicher Höhe erhoben werden. Der Grund für die unterschiedliche Mitgliedschaft sollte sich aus der Satzung ergeben.
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Unser Verein soll Sponsoren haben die uns mit Geld oder Produkten unsterstützen
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Es wird von den Vereinen, die gesponsert werden, immer eine gewisse Gegenleistung erwartet, die vorher vertraglich festgelegt wird – genau wie die Summen an Fördergeldern, um die es dabei geht. Beim Sponsoring werden also Werbeverträge abgeschlossen und meist haben die Sponsoren ein gewisses Mitspracherecht, was Training oder Abläufe im Verein betrifft.
Beim Abschluss eines Sponsoren-Vertrags sollte der Verein die Vertragsbedingungen daher immer eingehend prüfen und darüber nachdenken, ob diese mit dem Vereinskodex vereinbar sind. Ansonsten ist Sponsoring für viele Künstler, Sportler und auch soziale Einrichtungen und Vereine eine tolle Möglichkeit, bestimmte Ideen und Projekte umzusetzen, die ohne Sponsorenvertrag gar nicht erst denkbar wären.
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Ist es dann ein Gewerblicher Verein oder wie ist es dann?
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Es definiert Vereine als gemeinnützig, wenn sie sich der „selbstlosen Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet“ widmen. Von einem gemeinnützigen Verein spricht man, wenn er gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, das Finanzamt die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen bestätigt hat oder dies im Rahmen der Veranlagung durch einen Freistellungsbescheid festgestellt wurde. Aber auch wenn der Verein nicht ins Vereinsregister eingetragen ist, kann er gemeinnützig sein, sofern das vom Finanzamt bestätigt wurde
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Dürfen wir von Spielern/Mitgliedern Geld beträge verlangen auch wenn die Spieler "nichts" zurück bekommen?
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Einen Anteil, sofern es im Vertrag geregelt wurde, sollte rechtens sein.
Ob man aber reinschreiben darf, dass man Rückgaben komplett ausschließt, obwohl in manchen Situationen das Gegenteil der Fall ist, kann ich nicht beantworten.
Ihr solltet euch bei Ämtern in eurer Stadt erkundigen oder in Foren, die sich auch auf solche Sachen beziehen. Auf Elitepvpers wird man es schwer haben.