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Steuererklärung

Discussion on Steuererklärung within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
Surreal.'s Avatar
 
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Steuererklärung

Halloo,

folgende Situation:

Ich habe von 01.2019 bis 03.2019 gearbeitet (Teilzeit). Seit 04.2019 bin ich jetzt wieder ein Student und arbeite jetzt geringfügig.

Kann ich eine Steuererklärung machen von Januar bis März und kriege ich auch meine Semestergebühren zurück? Lohnt sich das?
Surreal. is offline  
Old 05/27/2019, 22:11   #2

 
Prozess's Avatar
 
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Originally Posted by Surreal. View Post
Halloo,

folgende Situation:

Ich habe von 01.2019 bis 03.2019 gearbeitet (Teilzeit). Seit 04.2019 bin ich jetzt wieder Student und arbeite jetzt geringfügig.

Kann ich eine Steuererklärung machen von Januar bis März und kriege ich auch meine Semestergebühren zurück? Lohnt es sich?
Du kannst immer eine Erklärung machen.
Es kann sich immer lohnen
(man muss sogar eine machen eigentlich)

Ja, wenn du hohe Fahrtkosten etc. hattest und die gebühren kannst du auch ansetzen.

Wobei es wichtig ist ob das dein erstes studium ist oder 2.

Da man das bei erst Studium als Werbungskosten eingibt und bei 2Studium als Sonderausgaben.

Da kommst du mit Locker über die Pauschale 1.000€ Werbungskosten dementsprechend lohnt sich eine.
Prozess is offline  
Old 05/27/2019, 22:12   #3


 
Menan's Avatar
 
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Kommt darauf an, in welcher Form du angestellt warst und welche Abgaben du gehabt hast. Das müsste in den Gehaltsabrechnungen ersichtlich sein.

Viele Grüße
Menan is offline  
Old 05/27/2019, 22:14   #4

 
Prozess's Avatar
 
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Originally Posted by Menan View Post
Kommt darauf an, in welcher Form du angestellt warst und welche Abgaben du gehabt hast. Das müsste in den Gehaltsabrechnungen ersichtlich sein.

Viele Grüße
Teilzeit heißt immer er hat Lohnsteuer gezahlt dementsprechend gehe ich davon aus.

Klar wenn er nur 500€ steuern gezahlt hat kann er auch nur die 500€ zurückholen.

Aber mehr als 1.000€ an Steuern hat der bestimmt nicht gezahlt.

Guck mal wie viel du an Steuer etc. gezahlt hast.

Geh mal auf Wiso mach mal ein Test Steuererklärung guck wie viel du zurück kriegen würdest.
Ist kostenlos nur das Senden kostet...

Programm ist selbst erklärend.. Keine Angst..
Prozess is offline  
Old 05/28/2019, 09:22   #5
 
sk8land​'s Avatar
 
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Originally Posted by Prozess View Post
Du kannst immer eine Erklärung machen.
Es kann sich immer lohnen
(man muss sogar eine machen eigentlich)
Es gibt Situationen, in denen eine Pflicht existiert. In OPs Fall aber wohl eher nicht.

Quote:
Originally Posted by Prozess View Post
Teilzeit heißt immer er hat Lohnsteuer gezahlt dementsprechend gehe ich davon aus.
Das hängt von der Höhe des Einkommens hab.

OP, einfach die beiden Posts von diesem User ignorieren. Es gibt einen Grundfreibetrag von 9.168€ im Jahr 2019. Weil du wahrscheinlich nicht darüber hinausschießen wirst, musst du nur Angaben zu deinem Einkommen in Anlage N ausfüllen und bekommt alle Steuern, die du gezahlt hast, zurückerstattet.

Quote:
Originally Posted by Surreal. View Post
Kann ich eine Steuererklärung machen von Januar bis März und kriege ich auch meine Semestergebühren zurück? Lohnt sich das?
Du gibst die Steuererklärung 2020 für das gesamte Jahr 2019 ab. Du kannst nicht deine Semestergebühren zurückbekommen; nur die Steuern, die du gezahlt hast. Einen Verlust durch die Semestergebühren könntest du höchstens durch einen Verlustvortrag ins Nachfolgejahr übertragen. Aber weil deine Einnahmen wohl höher als die Ausgaben sind, fällt das weg.
sk8land​ is offline  
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