Quote:
Originally Posted by Kraizy
Wenn es ein gewerblicher Verkauf wäre (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe), dann wärst du verpflichtet ihm Ersatz zu besorgen. Als Privatverkäufer (afaik) nur dann, wenn er dir auch nachweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt des Handels schon kaputt war.
|
Um den zweiten Teil zu verdeutlichen, er müsste quasi die öffnung des Paketes und die anschliessende Inbetriebnahme ungeschnitten Videographisch dokumentiert haben.
Somit solltest du im Recht sein, solange du den allg. Haftungsausschluss als Privatverkäufer kenntlich gemacht hast.