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Erstmal existiert sowas wie ein "Kleingewerbe" faktisch nicht, Gewerbe ist Gewerbe. Was du meinst ist die Kleinunternehmerregelung, woher du vermutlich auch die 17.500€ hast. Die 17.500€ sind allerdings per se keine "Steuergrenze" o.Ä., sondern einfach die Grenze (im vorangegangenen Jahr), bis zu welcher du diese Regelung in Anspruch nehmen darfst (im dann laufenden Kalenderjahr max. 50.000€).
Die Kleinunternehmerregelung ist auch kein "Steuerschutz". Steuern bezahlst du trotzdem, kommst du über die entsprechenden Grenzen (die teilweise nicht einheitlich sind und von Bundesland, Gemeinde etc. abhängen). Der einzige Vorteil den du als Kleinunternehmer hast, ist dass du von Umsatzsteuer befreit bist. Bedeutet im Klartext, du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung etc. machen, darfst aber genauso auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen natürlich. Im Endeffekt ist das einfach nur ein riesiger Verwaltungsaufwand, den du dir sparst, nicht irgendwelche Steuern.
Am Ende jeden Jahres musst du dann trotzdem eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) für dein Gewerbe zusätzlich zur Steuererklärung abgeben.
Bevor ich mich aber selbständig machen würde an deiner Stelle, würde ich mir basierend auf deinem aktuellen "Wissensstand" auf jeden Fall professionelle Beratung suchen wenn du selbst nicht Zeit/Lust hast, dich einzulesen. Sonst geht das gerne auch nach hinten los.
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