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eBay - Nach beendeter Aktion Artikel "kaputt"
Discussion on eBay - Nach beendeter Aktion Artikel "kaputt" within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
02/14/2018, 01:24
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#1
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elite*gold: 269
Join Date: May 2015
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eBay - Nach beendeter Aktion Artikel "kaputt"
Hey,
heute ist es mir wieder passiert. Kurz nachdem ich ein Mainboard sehr günstig ersteigert habe antwortete der Verkäufer das sein Mainboard beim Verpacken kaputt gegangen ist. Ist schon das zweite mal in diesem Monat. Ist das normal? Scheint irgendwelche Masche zu sein um die Sachen nochmal anzubieten und ein paar Euro mehr rausholen.
Xenos
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02/14/2018, 01:46
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#2
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elite*gold: 939
Join Date: Jan 2011
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Melde es ebay und nicht uns.
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02/14/2018, 02:01
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#3
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2015
Posts: 626
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Quote:
Originally Posted by Xenos©
Hey,
heute ist es mir wieder passiert. Kurz nachdem ich ein Mainboard sehr günstig ersteigert habe antwortete der Verkäufer das sein Mainboard beim Verpacken kaputt gegangen ist. Ist schon das zweite mal in diesem Monat. Ist das normal? Scheint irgendwelche Masche zu sein um die Sachen nochmal anzubieten und ein paar Euro mehr rausholen.
Xenos
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Muss man das nicht nachweisen? Sonst kann man das doch immer machen
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02/14/2018, 02:21
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#4
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elite*gold: 301
Join Date: Mar 2007
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Quote:
Originally Posted by Xenos©
Hey,
heute ist es mir wieder passiert. Kurz nachdem ich ein Mainboard sehr günstig ersteigert habe antwortete der Verkäufer das sein Mainboard beim Verpacken kaputt gegangen ist. Ist schon das zweite mal in diesem Monat. Ist das normal? Scheint irgendwelche Masche zu sein um die Sachen nochmal anzubieten und ein paar Euro mehr rausholen.
Xenos
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Der Kaufvertrag ist bindend. Ob die Ware kaputt ist oder nicht, ist eine Entscheidung die dir, dem Käufer, überlassen ist. Klar ... musst du dann nachweisen, dass die Ware kaputt ist. Aber der Verkäufer ist rechtlich dazu verpflichtet seinen Soll zu erfüllen, besonders dann, wenn du deinen Soll, die Ware zu bezahlen, erfüllt hast. An deiner Stelle würde ich also ganz klar darauf behaaren die Ware zu dem ersteigenden Preis zu erhalten.
Natürlich ist davon auszugehen, dass dem Verkäufer der Preis nach Beendigung der Auktion zu niedrig war, weshalb er so eine Geschichte erfindet. Ich würde mal behaupten, dass so eine Lüge oftmals einfach so hingenommen wird und der Käufer dann keine rechtliche Schritte einleitet, einfach deswegen, weil er es nicht besser weiß.
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02/14/2018, 03:04
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#5
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elite*gold: 269
Join Date: May 2015
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Quote:
Originally Posted by Sempai?
Melde es ebay und nicht uns.
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Aus meinem Thread kannst du entnehmen das es sich um eine Frage handelt ob es normal ist...
Quote:
Originally Posted by Notständer
Der Kaufvertrag ist bindend. Ob die Ware kaputt ist oder nicht, ist eine Entscheidung die dir, dem Käufer, überlassen ist. Klar ... musst du dann nachweisen, dass die Ware kaputt ist. Aber der Verkäufer ist rechtlich dazu verpflichtet seinen Soll zu erfüllen, besonders dann, wenn du deinen Soll, die Ware zu bezahlen, erfüllt hast. An deiner Stelle würde ich also ganz klar darauf behaaren die Ware zu dem ersteigenden Preis zu erhalten.
Natürlich ist davon auszugehen, dass dem Verkäufer der Preis nach Beendigung der Auktion zu niedrig war, weshalb er so eine Geschichte erfindet. Ich würde mal behaupten, dass so eine Lüge oftmals einfach so hingenommen wird und der Käufer dann keine rechtliche Schritte einleitet, einfach deswegen, weil er es nicht besser weiß.
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Danke für deine Antwort. Ja damit hast du Recht. Von meiner Seite aus ist es jetzt auch nicht weiter schlimm, ist zwar scheiße aber ich glaube kaum das es eBay jucken wird. Rechtlich nutzt mir das auch Recht wenig. Aus Erfahrung weiß ich das dutzende E-Mails ausgetauscht werden bis einer kein Bock mehr hat.
Nur schade das einige Leute solche dreisten Methoden wählen...
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02/14/2018, 03:13
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#6
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elite*gold: 301
Join Date: Mar 2007
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Quote:
Originally Posted by Xenos©
Danke für deine Antwort. Ja damit hast du Recht. Von meiner Seite aus ist es jetzt auch nicht weiter schlimm, ist zwar scheiße aber ich glaube kaum das es eBay jucken wird. Rechtlich nutzt mir das auch Recht wenig. Aus Erfahrung weiß ich das dutzende E-Mails ausgetauscht werden bis einer kein Bock mehr hat.
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Naja .. also man tauscht ja eigentlich auch nicht unnötig Mails aus oder wendet sich an eBay um von seinem Recht Gebrauch zu machen?! Da gehst du zur Polizei, zeigst den Verkäufer an und die Polizei leitet alles weitere ein. Und schon machst du Gebrauch von deinem Recht.
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02/14/2018, 10:16
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#7
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elite*gold: 939
Join Date: Jan 2011
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Quote:
Originally Posted by Xenos©
Aus meinem Thread kannst du entnehmen das es sich um eine Frage handelt ob es normal ist...
Danke für deine Antwort. Ja damit hast du Recht. Von meiner Seite aus ist es jetzt auch nicht weiter schlimm, ist zwar scheiße aber ich glaube kaum das es eBay jucken wird. Rechtlich nutzt mir das auch Recht wenig. Aus Erfahrung weiß ich das dutzende E-Mails ausgetauscht werden bis einer kein Bock mehr hat.
Nur schade das einige Leute solche dreisten Methoden wählen...
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Wenn du so leicht locker lässt, sicherlich. Am Ende hättest du jedoch die besseren Karten und normalerweise sollte ebay solche Leute sperren.
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02/14/2018, 15:52
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#8
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elite*gold: 47
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Du hast einen gültigen Verkaufsvertrag geschlossen, also entweder der Verkäufer schickt dir das Mainboard oder einen höherwertigen Artikel zum abgemachten Preis oder schickt dir eine Summe, die dem Wert des Gegenstands entspricht. Ob der Gegenstand kaputt ist, kann dir egal sein, ist nicht dein Problem.
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02/14/2018, 18:05
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2007
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Du hast ein funktionierendes Board per Auktion / Kaufvertrag erworben.
Zahlst und erwartest ein funktionierendes Board vom Verkäufer.
Ob er das jetzt kaputt gemacht hat, kann Dir egal sein.
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02/15/2018, 04:36
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#10
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elite*gold: 0
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Artikel nicht lieferbar da Defekt.
Wenn du nicht bezahlt hast bezahl nicht.
Wenn doch wird er dir das Geld zurück zahlen müssen, fertig.
Er muss nicht nachweisen das irgendwas defekt ist.
Du hast leider einfach Pech gehabt
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02/15/2018, 04:54
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#11
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elite*gold: 301
Join Date: Mar 2007
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Quote:
Originally Posted by Monkeypunch
Artikel nicht lieferbar da Defekt.
Wenn du nicht bezahlt hast bezahl nicht.
Wenn doch wird er dir das Geld zurück zahlen müssen, fertig.
Er muss nicht nachweisen das irgendwas defekt ist.
Du hast leider einfach Pech gehabt
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Der Verkäufer muss nicht nachweisen, dass es defekt ist, weil er verpflichtet ist, die verkaufte Ware zu senden, da nach Ablauf eines ersteigerten Artikels auf eBay ein verbindlicher Kaufvertrag wirksam wird. D.h. er sendet Ersatz oder das defekte Gerät. Der Käufer (NICHT der Verkäufer) ist dann verpflichtet zu beweisen, dass der Schaden vor Nutzung vorhanden war, oder während des Garantie-Zeitraums entstanden ist. Sendet der Verkäufer gar nichts, kann man Schadensersatzanspruch erheben.
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02/15/2018, 05:10
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#12
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2017
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Quote:
Originally Posted by Notständer
Der Verkäufer muss nicht nachweisen, dass es defekt ist, weil er verpflichtet ist, die verkaufte Ware zu senden, da nach Ablauf eines ersteigerten Artikels auf eBay ein verbindlicher Kaufvertrag wirksam wird. D.h. er sendet Ersatz oder das defekte Gerät. Der Käufer (NICHT der Verkäufer) ist dann verpflichtet zu beweisen, dass der Schaden vor Nutzung vorhanden war, oder während des Garantie-Zeitraums entstanden ist. Sendet der Verkäufer gar nichts, kann man Schadensersatzanspruch erheben.
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Da ist es doch für den Threadersteller schlechter?
1. sein Geld geht erstmal weg.
2. wenn etwas schief läuft & er nicht 100% nachweisen kann?
3. wie will er das nachweisen?
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02/15/2018, 05:17
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#13
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elite*gold: 301
Join Date: Mar 2007
Posts: 24,560
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Quote:
Originally Posted by LuckyPunch777
Da ist es doch für den Threadersteller schlechter?
1. sein Geld geht erstmal weg.
2. wenn etwas schief läuft & er nicht 100% nachweisen kann?
3. wie will er das nachweisen?
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Zu Punkt 1:
Das Geld ist erstmal weg, wie bei so ziemlich jedem Kauf physischer Ware, die erst versendet bzw. ankommen muss.
Zu Punkt 2:
Dann hat er Pech gehabt, aber i.d.R. ist so etwas nachzuweisen, besonders dann, wenn der Verkäufe mit so einer rechtlich dummen Aussagen dem Käufer vorwarnt.
Zu Punkt 3:
Wenn das Mainboard nicht funktioniert, ist genau das der Beweis.
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02/15/2018, 05:46
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#14
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2017
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Quote:
Originally Posted by Notständer
Zu Punkt 1:
Das Geld ist erstmal weg, wie bei so ziemlich jedem Kauf physischer Ware, die erst versendet bzw. ankommen muss.
Zu Punkt 2:
Dann hat er Pech gehabt, aber i.d.R. ist so etwas nachzuweisen, besonders dann, wenn der Verkäufe mit so einer rechtlich dummen Aussagen dem Käufer vorwarnt.
Zu Punkt 3:
Wenn das Mainboard nicht funktioniert, ist genau das der Beweis.
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Punkt 3 wäre aussage gegen aussage.
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02/15/2018, 05:52
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#15
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elite*gold: 301
Join Date: Mar 2007
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Quote:
Originally Posted by LuckyPunch777
Punkt 3 wäre aussage gegen aussage.
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Inwiefern? Wenn ein Mainboard defekt ist, dann kann der Verkäufer sagen was er will, das Mainboard bleibt defekt. Zu dem hat er vorher noch gesagt, dass er das Mainboard beim verpacken kaputt gemacht hat.
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